Obwohl es 258 also gewiß ist, daß Felix kein rechtmäßiger Papst war, wollen wir dennoch der Vollständigkeit wegen die drei ihm von Pseudoisidor zugetheilten Briefe, aus welchen auch Gratian sieben Decrete citirt, hier anführen.
Schreiben des Athanasius, Bischofs von Alexandrien, und aller ägyptischer Bischöfe an den Papst Felix (II.) gerichtet, welche ihm ihre und ihrer Anhänger Unterdrückung für den Glauben anzeigen und, wie es sich geziemt, sein oberstes Urtheil anrufen.
Dem dreimal heiligsten Herrn und ehrwürdigen heiligen Vater Felix, dem Papste des heiligen Stuhles der apostolischen Stadt Rom, (senden) Athanasius und alle Bischöfe Ägyptens, der Thebais und Libyens, welche auf der hl. alexandrinischen Synode um Gottes willen versammelt sind, (ihren Gruß).
Sowie unsere Vorgänger stets beim apostolischen Stuhle Hilfe fanden, so bitten auch wir Dich, daß du uns gegen die Angriffe und Verfolgungen unserer Feinde zu Hilfe kommen mögest. (c. 1.) Wir wissen, daß auf der großen nicänischen Synode von 318 Bischöfen festgesetzt wurde, daß ohne die Gutheissung des römischen Bischofes kein Concilium gehalten, kein Bischof verurtheilt werden dürfe; darum schütze uns gegen die Häretiker, welch’ uns eigenmächtig vertreiben und absetzen. (c. 2.) Ebenso wurde auf der nicänischen Synode bestimmt, daß Niemand Bischöfe oder Priester leichthin anklagen, sondern erst einen gütlichen Ausgleich mit ihnen versuchen solle und dann erst bei den Primaten anklagen dürfe; auch darf kein Bischof vor der 259 Verurtheilung von seinem Sitze vertrieben werden, (c. 3.) Ferner verordnete die nicänische Synode, daß Jeder, welcher parteiische Richter fürchtet, an den römischen Stuhl appelliren könne. Du also, der du der Petrus und das Fundament der Kirche bist, befreie und schütze uns gegen die Angriffe der Irrlehrer. (c. 4.) Auch hat die Synode in Nicäa jene Primaten aufgezählt, an welche die Klagen gegen Bischöfe und die wichtigsten kirchlichen Angelegenheiten gebracht werden sollen, und schon von Alters her ist verordnet, daß auch über Bischöfe weit entfernter Provinzen erst nach dem Berichte an den apostolischen Stuhl ein Urtheil gefällt werden dürfe. (c. 5.) Darum flehen wir den apostolischen Stuhl um seine Hilfe an gegen die Verfolger der Kirche und unsere Feinde, welche uns so verfolgen, daß es uns mehr verdrießt zu leben als zu sterben. (c. 6.) Es möge also das angeführte Gesetz der nicänischen Synode gegen die Feinde der Kirche erneuert werden, (c. 7.) Da du nun durch die Gnade Gottes auf diesen höchsten Stuhl erhoben bist, so empfehlen wir uns deinem Gebete (c. 8.) und senden zu deiner Begrüßung unseren Bischof Benedict und den Priester Alexander und den Diakon Crispinus, welche du unterrichtet und getröstet recht bald uns zurücksenden wollest, damit wir noch vor dem Winter zu unseren Sitzen zurückkehren können. (c. 9.) Nochmalige Bitte um Schutz gegen die Verächter der nicänischen Lehre und Anordnungen.
Antwortschreiben des heiligsten Erzbischofes Felix und seines heiligen Koncils an Athanasius und alle Bischöfe von Ägypten, Thebais und Libyen, in welchem auf deren Anfragen über die Verfolgungen und Anklagen der Bischöfe canonisch geantwortet wird. Den verehrungswürdigsten und geliebtesten Brü- 260 dern Athanasius und allen Bischöfen von Ägypten, Thebais und Libyen, welche auf der hl. Synode in Alexandrien versammelt waren, (sendet) Felix, Bischof der hehren Stadt Rom und der ganzen Kirche, und die hl. in Rom versammelte Synode Gruß im Herrn.
Euer Synodalschreiben ließen wir auf unserer Synode genau vorlesen und wurden darob mit tiefer Trauer erfüllt. „Lasset ab, sagt die hl. große nicänische Synode, und verfolgt nicht Diejenigen, welche Gott vollkommen dienen und mit aufrichtigem Willen des höchsten Gottes Gebote beobachten und unseren Gesetzen sich unterwerfen, weil es ungeziemend und der Ordnung zuwider ist, daß Gottlose und Fleischliche die Geistigen verfolgen.„ Vor Allem seid einmüthig unter einander, dann werdet ihr euere Feinde leichter überwinden, dann ist euch Gottes Schutz nahe. (c.1.) Wir wollen nun unter dem Beistande Gottes und des heil. Apostels Petrus einige Capitel anführen, welche in Nicäa und auf unserer Synode zum Schutze unserer Brüder erlassen wurden: 1) Niemand darf einen Bischof bei weltlichen Richtern anklagen, sondern (nur) bei den höchsten Primaten. 2) Der Anklage eines Bischofes müssen freundschaftliche Ausgleichsversuche vorausgehen. 3) Dann erst mag er ihn bei den Primaten anklagen, welcher die Sache in Liebe beilegen soll. 4) „Wenn die Primaten die Ankläger der Bischöfe mit diesen nicht vertraulicher Weise versöhnen können, dann mögen sie dieselben zur rechten Zeit zu der canonisch berufenen Synode nicht inner einer zu kurzen Frist berufen und nicht früher, bevor sie ihnen nicht schriftlich anzeigen, was ihnen vorgeworfen wird, damit sie zur Verantwortung vorbereitet kommen. Denn wenn sie mit Gewalt oder Furcht vertrieben oder ihres Besitzes beraubt wor- 261 den sind, so können sie weder canonisch zu einer Synode berufen werden, noch dürfen sie sich vor ihren Nebenbuhlern verantworten, bevor sie canonisch wieder eingesetzt sind und ihnen Alles gesetzmäßig zurückgegeben ist.“5) Ein Solcher muß zuerst in seinen früheren Stand zurückversetzt werden und kann erst dann nach geraumer Zeit zur Rechenschaft gezogen werden. 6) Kein Ehrloser oder Gottesräuber darf gegen einen auch noch so niedrig gestellten Christen irgend eine Klage oder ein Zeugniß aussagen. 7) Ein gesetzmäßig angeklagter und ordnungsgemäß zur Synode vorgeladener Bischof muß ohne Zaudern kommen oder, wenn er verhindert ist, einen Gesandten zur Synode schicken. 8) Von den kirchlichen Richtern darf Nichts verhandelt werden, was nicht im Gesetze enthalten oder durch dasselbe verboten ist. 9) Wiederholung von 3, 4 und 5. Ein von seinem Sitze Vertriebener und Beraubter soll nach seiner Wiedereinsetzung „so lange auf seinem eigenen Sitze in Ruhe und Ansehen zur Leitung des Ganzen verbleiben, als er vertrieben oder seines Eigenthumes beraubt gewesen ist.„ „Wenn er aber zum Gerichte kommt, so sollen, wenn er es will und es nothwendig ist, ihm auf sein Verlangen die von den Vätern festgesetzten Verlängerungen ohne Hinderniß zugestanden und ihm die von ihm erwählten Richter angewiesen werden.“Das Gericht soll an seinem Orte, oder wo er sonst sich sicher weiß, gehalten werden. 10) Apostaten sind des Klage- und Zeugenrechtes beraubt. 11) Klagen sollen nur angenommen werden, wenn der Kläger von allem Verdachte einer Verleumdung oder Feindschaft frei ist. 12) Die Kläger müssen nach der nicänischen Synode rechtgläubig und tadellos sein. 13) Nur die auf der nicänischen Synode genannten Primaten dürfen diesen Namen tragen; die übrigen Bischöfe 262 von Metropolen heissen Erzbischöfe. 14) Vor Allem muß die Person und der Wandel, dann erst die Aussage des Klägers geprüft werden. 15) „Kein Sklave, kein Freigelassener, kein Ungläubiger, kein Verbrecher, kein Schmäher, kein Feindsüchtiger, kein Streitliebender, kein Klage- oder Verleumdungssüchtiger, kein Ehrloser, überhaupt Keiner, welchen die öffentlichen Gesetze zur Anzeige öffentlicher Verbrechen nicht zulassen, darf Bischöfe anklagen, weil ich es nirgends finden kann, daß der priesterliche Ordo Kläger und Klagen, welche die weltlichen Gesetze nicht annehmen, zulassen solle, Dieß auch von der nicänischen Synode verboten ist und vielmehr Diese von Jenen, nicht Jene von Diesen gerichtet werden sollen und der Apostel sagt: „„Der Geistige richtet Alles, er selbst aber wird von Niemand gerichtet.„” 16) Häretiker, Excommunicirte, Mörder und sonstige Verbrecher können nicht Kläger oder Zeugen sein. 17) Beim kirchlichen Gerichte darf der Geklagte nicht, wie beim weltlichen Gerichte, bis zur Beendigung der Sache in Gewahrsam gehalten werden. 13) Ein von ungesetzlichen Personen angeklagter Bischof ist gar nicht zu behelligen. 19) Kein Bischof darf ohne Erlaubniß des römischen Bischofs verurtheilt werden; ein solches Urtheil wäre gänzlich ungiltig. 20) So oft sich Bischöfe von ihren Provinzialbischöfen oder von ihrem Metropoliten bedrückt glauben oder sie für verdächtig halten, sollen sie alsbald an den römischen Stuhl appelliren, zu welchem sie ohne alles Hinderniß oder Wegnahme ihres Eigenthumes frei sollen gehen können, und sobald sie an die römische Mutterkirche appelliren und von dieser gehört zu werden verlangen, darf Niemand sie excommuniciren oder sich deren Sitze aneignen oder ihr Eigenthum wegnehmen oder ihnen irgend eine Gewalt anthun, bevor nicht Beider Angelegenheit durch die Auctorität des römischen Bischofes beendigt wird. Wenn 263 von Jemand dagegen gehandelt wird, so ist es nichtig und ungiltig.“(https://bkv.unifr.ch/works/267/versions/288/scans/a0c. 2.) Dieß hat unser Vorgänger Julius bestätigt, da er Dich, Athanasius, und den Paulus von Constantinopel und den Asklepius von Gaza und Lucianus von Adrianopel, die ihr ungerecht und eigenmächtig von den Orientalen vertrieben wurdet und zu ihm euch geflüchtet habet, wieder in euere Sitze eingesetzt hat. (c. 3.) Durch dieses und viele andere Beispiele ist es klar, daß ein Bischof nur durch die Auctorität des römischen Stuhles abgesetzt werden kann. (c. 4.) „Über die Fristverlängerungen der Bischöfe, worüber ihr euch angefragt, fand ich verschiedene von den Vätern bestimmte Regeln; denn Einige verordneten, es müsse zur Hintertreibung der Anschläge der Unkundigen [Angegriffenen]und zur Vorbereitung der Antworten, zur Bestätigung der Zeugen und zur Berathung der Bischöfe und Freunde ein Jahr und 6 Monate zugestanden werden. Einige aber (bestimmen) ein Jahr, womit die Meisten übereinstimmen; weniger aber als 6 Monate habe ich nicht gefunden, weil Dieß auch den Laien bewilligt ist, wie viel mehr also den Priestern des Herrn! Denn die Frist ist nicht kurz, sondern lang zu bemessen, damit die Angeklagten sich vorbereiten und alle Theilhaber in den Provinzen besuchen, die Zeugen vorbereiten und sich gegen ihre Widersacher vollständig rüsten können.” (c. 5.) Alle aber sollen mehr um die Erbauung als um die Verurtheilung der Brüder bemüht sein. (c. 6.) Schlußgebet um die Standhaftigkeit in Leiden, (c. 7.)
Brief desselben Papstes Felix an alle vorgenannten Bischöfe, 264 in welchem er sie ermahnt, die Verfolgungen und Trübsale geduldig zu ertragen. Felix, Papst der hl. allgemeinen Kirche und durch die Gnade Gottes Bischof der katholischen und apostolischen Kirche Roms, zugleich mit dem Concil der ehrwürdigsten Priester, welche hieher mit uns sich versammelten zur Bestätigung der gottseligsten Lehren der katholischen Kirche und zur Befreiung unserer bedrückten Brüder und Mitbischöfe, welche den rechten Glauben des nicänischen Concils festhalten und die Brüder nicht anfeinden, allen unseren geistlichen Brüdern und den übrigen im Priesterthume dem Herrn Geweihten und der ganzen Menge der katholischen Kirche.
Gnade und Friede werde in euch vermehrt, damit ihr in dem Alles überwindet, der wegen uns Alles überwunden hat; seid friedfertig und liebevoll auch gegen eure Verleumder und überlasset Gott die Bestrafung derselben, (c. 1.) Helfet einander in reiner Absicht und gutem Willen. (c. 2.) Es steht uns nicht zu, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, sondern wir müssen Alles in Liebe thun und übertragen. (c. 3.) Gott hat die Bischöfe als einen Spiegel dem Volke gegeben; darum müssen wir vor Allem selbst nach Liebe und Frieden trachten, zu rechter Zeit reden und schweigen. Dieß haben wir auch eueren Gesandten gesagt, daß in diesen stürmischen Zeiten mehr das Schweigen und Dulden als ein überflüssiges Gerede und Gezänke angezeigt sei. (c. 4.) 265