Athanasius von Alexandrien · De incarnatione Verbi · Kapitel 7
Doch so gut sich das gehörte, so sehr steht anderseits dem entgegen, was die Ehre Gottes erforderte, daß nämlich Gott in der Aufstellung des Todesgesetzes wahrhaftig erschien. Denn es wäre widersinnig gewesen, wenn Gott, der Vater der Wahrheit, unseres Nutzens und unserer Erhaltung wegen als Lügner sich erwiesen hätte. Was mußte also auch in dieser Beziehung geschehen, bzw. was mußte Gott tun? Von den Menschen Reue ob ihrer Sünde verlangen? Dies hätte man ja Gottes würdig finden können und sagen, daß sie, wie sie infolge der Sünde dem Verderben anheimgefallen sind, so auf ihre Reue hin wieder zur Unverweslichkeit gelangen sollten. Doch die Reue hätte das, was der Ehre Gottes entsprach, nicht gewahrt - denn er wäre wieder 611 nicht wahrhaftig geblieben, wenn die Menschen nicht im Tod bezwungen worden wären -, noch hebt auch anderseits die Reue den natürlichen Zustand auf, sondern setzt nur dem Sündigen ein Ende. Wenn also nur Sünde, und nicht auch Vernichtung als deren Folge dagewesen wäre, dann wäre es mit der Reue gut gewesen. Wenn aber die Menschen einmal nach geschehener Sünde dem natürlichen Tode preisgegeben und der Gnade ihrer Gottebenbildlichkeit verlustig gegangen waren, was mußte da geschehen? Oder wessen Hilfe war dann zu solcher Gnade und Wiederherstellung nötig, wenn nicht die des Logos Gottes, der auch im Anfange alles aus nichts gemacht hat? Ihm stand es ja wieder zu, sowohl das Verwesliche zur Unverweslichkeit zurückzuführen, als auch für alle die Ehrenschuld beim Vater einzulösen. Denn als Logos des Vaters und über alle erhaben, war er eben damit allein nur imstande, alles zu erneuern und für alle zu leiden, und fähig, für alle beim Vater Vermittler zu sein.