Deshalb las der Richter nunmehr von einer Tafel das Urteil ab, das seinerzeit bei der Erscheinung nicht verlesen worden war, ein geistliches Urteil, wie man es unbedenklich nennen darf, ein Urteil, wie es eines solchen Bischofs, eines solchen Zeugen würdig war, ein ruhmvolles Urteil, in dem er als ein „Bannerträger seiner Sekte“ und als ein „Feind der Götter“ bezeichnet war, dessen Person „den Seinigen als warnendes Beispiel dienen“ und durch dessen Blut „die Lehre befestigt“ werden solle. Nichts ist vollkommener, nichts ist wahrhaftiger als dieser Richterspruch. Denn jedes Wort, das da gesagt ist, ist göttlich, wenn es auch von einem Heiden stammt. Und es ist ja auch gar kein Wunder, da doch auch sonst die Hohenpriester über das Leiden weissagen. Ja, Bannerträger war er gewesen, 30 denn er lehrte, das Banner (Zeichen) Christi zu tragen; ein Feind der Götter war er, denn er forderte dazu auf, die Götzenbilder zu zerstören; zum Vorbilde diente er den Seinigen, denn als der erste in der Provinz brachte er das Erstlingsopfer des Martyriums dar für viele, die ihm auf dem gleichen Wege folgen sollten. Auch die „Lehre“ sollte durch sein Blut noch mehr befestigt werden, aber die Lehre der Märtyrer, die in Nachahmung ihres Lehrers den nämlichen Ruhm zu gewinnen strebten und die Lehre ihres Vorbilds ihrerseits durch ihr eigenes Blut befestigten.