235 Wie in allem, so ist auch bei Verträgen Betrug unerlaubt und strafbar. Etwaige Mängel des Kaufs- oder Vertragsgegenstandes müssen aufgedeckt werden (66), eine Forderung nicht sowohl der Juristen, als vielmehr der Patriarchen. Beispiel Josues und der Gabaoniter (67—69).
66. In allem geziemt sich Treue, berührt Gerechtigkeit angenehm, Billigkeit wohltuend. Was soll ich aber von den Verträgen überhaupt und vom Güteraufkauf, oder von den Vergleichen und Abmachungen im besonderen sprechen? Gibt es nicht Bestimmungen, wonach böswilliger Trug zu unterbleiben und derjenige, welcher auf Trug ertappt wird, doppelte Strafe zu gewärtigen hat? Überall ist hier die Rücksicht auf das Sittlichgute ausschlaggebend, das den Trug ausschließt, die Hintergehung verpönt. Mit Recht sprach daher der Prophet David mit den Worten: „Und er tat dem Nächsten nichts Böses an“, einen allgemein gültigen Grundsatz aus. Nicht allein also bei Verträgen, bei welchen vorschriftsmäßig auch die Mängel an den Verkaufsgegenständen angegeben werden müssen und welche, wenn sie der Verkäufer nicht angibt, selbst im Fall, daß er die Gegenstände bereits dem Käufer rechtlich gutschreiben ließ, wegen trügerischen Handelns null und nichtig sind, sondern überhaupt bei allem ist Trug zu meiden, der einfache Tatbestand aufzudecken, die Wahrheit anzugeben.
67. Diese alte Rechtsbestimmung über den Trug stammt aber nicht von den Juristen, sondern ist ein Grundsatz der Patriarchen. Klar und deutlich sprach das die göttliche Schrift in jenem alttestamentlichen Buch aus, das den Titel Jesus Nave (Josue) führt. Denn 236 als die Kunde zu den Völkern drang, beim Durchzug der Hebräer sei das Meer vertrocknet, aus dem Felsen sei Wasser geströmt, so vielen Tausenden des Volkes werde täglich in Fülle Nahrung vom Himmel geboten, die Mauern Jerichos seien auf den heiligen Posaunenschall, auf den Anlauf und das Geschrei des Volkes zusammengestürzt, der König der Gethäer ferner sei besiegt und bis zum Abend ans Holz gehängt worden: da fürchteten die Gabaoniter die starke Hand (Josues), nahten listig und stellten sich, als seien sie aus einem fernen Lande und hätten auf der langen Wanderung die Schuhe zerrissen, die Oberkleider zerschlissen, wobei sie die Stellen zeigten, die deren Abtragung verrieten; der Grund ihrer so großen Anstrengung aber sei ihr sehnlicher Wunsch, sich des Friedens mit den Hebräern würdig zu erweisen und Freundschaft mit ihnen zu schließen. Und sie begannen Jesus Nave um den Abschluß eines Bündnisses mit sich zu bitten. Und weil dieser des Landes noch unkundig war und dessen Bewohner nicht kannte, durchschaute er ihr listiges Vorgehen nicht, fragte auch den Herrn nicht, sondern schenkte ihnen voreilig Glauben.
68. So heilig war zu jenen Zeiten die Treue, daß man es nicht für möglich hielt, daß es Leute gebe, die betrügen. Wer möchte das an den Heiligen tadeln, wenn sie andere nach der eigenen Gesinnung beurteilen und, weil sie selbst Freunde der Wahrheit sind, nicht glauben, daß jemand lüge; nicht wissen, was betrügen heißt; gern glauben, was sie selbst sind, und was sie nicht sind, nicht einmal argwöhnen können? Daher Salomos Ausspruch: „Der Unschuldige glaubt jedem Wort“. Ihre Leichtgläubigkeit ist nicht zu tadeln, wohl aber ihre Güte zu loben. Vom Schadenzufügen nichts wissen, das heißt ein Schuldloser sein. Und wird er auch von jemand hintergangen, urteilt er doch gut über alle, weil er allen Glaubwürdigkeit zutraut.
237 69. Durch diesen seinen frommen Sinn zur Vertrauensseligkeit verleitet, ging nun Jesus Nave den Bund ein, schloß Frieden und machte das Bündnis rechtskräftig. Sogleich nach der Ankunft in deren Lande jedoch entdeckte man die Täuschung, daß sie sich fälschlich für Fremdlinge ausgegeben hatten, während sie benachbart waren, und das Vätervolk begann über seine Überlistung zu ergrimmen. Jesus aber glaubte gleichwohl den Frieden, den er gewährt hatte, nicht wieder brechen zu sollen, weil er durch einen heiligen Eid bekräftigt war. Er wollte nicht, während er fremde Treulosigkeit der Schuld zieh, selbst treubrüchig werden. Doch strafte er sie mit der Auflegung einer niedrigeren Dienstleistung. Das Urteil fiel milder aus, hatte aber eine nachhaltigere Wirkung. Die Strafe für die vor alters begangene Hinterlist dauert nämlich fort in den Verrichtungen, in der erblichen Dienstleistung, die ihnen bis zum heutigen Tage auferlegt ist.