Die darauf folgende Zeit verstärkt das Zeugnis aus dem Altertum, indem auch die Titel aus dieser Zeit die Beschaffenheit des Ursprungs der Spiele zur Schau tragen. Es wird durch dieselben angezeigt, für welches Idol und für welchen Aberglauben die Spiele beiderlei Art bestimmt seien. Die Megalensischen Spiele und die des Apollo, ebenso die Cerealischen, die des Neptun, die Latiarischen und die Floralien werden insgemein gefeiert; die übrigen Arten haben die Geburtstage und Feste der Könige, glückliche Staatsereignisse und abergläubische Munizipalfeste zu Ursachen ihrer Entstehung. Darunter gehören auch die, welche man zum Andenken an Privatpersonen in Kraft legatarischer Leistungen als Totenfeier anstellt, auch gemäß einer uralten Einrichtung. Denn schon von Anfang an hat man die Spiele zwiefach charakterisiert, als heilige und als Leichenspiele, d. h. solche für die Götter der Heiden und solche für ihre Toten. Jedoch wenn es sich um 111Götzendienerisches handelt, so bleibt es sich für uns gleich, unter welchem Namen und Titel es geht, da es auf eben die Geister sich bezieht, denen wir widersagen. Ob sie dieselben den Toten oder ihren Göttern veranstalten, sie veranstalten sie in jedem Falle Toten; beide Arten haben ein und dieselbe Beschaffenheit, bilden einen und denselben Götzendienst, dem ein und derselbe Protest gegen den Götzendienst auf unsrer Seite entspricht.