[Forts. v. 152 ] Wenn der Herr eingeladen zur Hochzeit kam, so wollte er, auch abgesehen von der mystischen Bedeutung, dadurch bestätigen, daß er selbst die Ehe eingesetzt habe. Denn es sollten solche aufstehen, von denen der Apostel sagte, daß sie das Heiraten verbieten und behaupten, daß die Ehe ein Übel sei und daß der Teufel sie gemacht habe, während doch derselbe Herr im Evangelium auf die Frage, ob es dem Manne erlaubt sei, seine Frau aus jeglicher Ursache zu entlassen, sagt, es sei nicht erlaubt, außer um der Unzucht willen. In dieser Antwort sagt er, wenn ihr euch erinnert, dies: „Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht trennen“. Und die gut unterrichtet sind im katholischen Glauben, wissen, daß Gott die Ehe eingesetzt hat und daß, wie die Verbindung von Gott, so die Scheidung vom Teufel ist. Aber deshalb ist es wegen der Unzucht erlaubt, die Frau zu entlassen, weil diejenige selbst zuerst nicht Gattin sein wollte, welche die eheliche Treue dem Manne nicht hielt. Aber auch jene, welche die Jungfräulichkeit Gott geloben, sind, obwohl sie einen höheren Grad von Ehre und Heiligkeit in der Kirche einnehmen, nicht ohne Hochzeit; denn auch sie gehören mit der ganzen Kirche zu der Hochzeit, bei welcher Christus der Bräutigam ist. Darum also kam der Herr eingeladen zur Hochzeit, damit die eheliche Keuschheit befestigt und das Sakrament der Ehe dargestellt würde, weil auch der Bräutigam jener Hochzeit die Person des Herrn sinnbildete, da zu ihm gesagt wurde: „Du hast den guten Wein bis jetzt aufgespart“. Denn den guten Wein hat Christus bis jetzt aufgespart, d. h. sein Evangelium.