Vom heiligen Osterfest bis Pfingsten sollen die Brüder um die sechste Stunde und am Abend essen. 292Von Pfingsten an sollen die Mönche den ganzen Sommer hindurch, wenn sie keine Feldarbeit haben und die Hitze nicht drückend ist, am Mittwoch und Freitag bis zur neunten Stunde fasten, an den übrigen Tagen das Mittagessen zur sechsten Stunde nehmen. Wenn es Feldarbeiten gibt oder die Sommerhitze übergroß ist, esse man an allen Tagen zur sechsten Stunde, und der Abt soll hierfür Sorge tragen. Er muß überhaupt alles in der Weise maßvoll anordnen und bestimmen, daß die Seelen gerettet werden und die Brüder ihre Pflichten ohne Grund zu Klagen erfüllen. Vom 14. September bis zum Anfang der Fastenzeit essen die Brüder immer zur neunten Stunde, in der Fastenzeit bis Ostern gegen abend. Doch werde die Vesper so zeitig gehalten, daß die Brüder bei Tisch keines Lampenlichtes bedürfen, daß sich vielmehr alles noch bei Tageslicht vollbringen lasse. Die Stunde für die Mahlzeit werde also immer, sei es, daß man zweimal oder nur einmal ißt, so angesetzt, daß alles noch am Tage geschehen kann.