Ein Bürger oder ein Soldat, dem die Gewalt verliehen wird, zu tödten, werde nie und nimmer aufgenommen; dagegen können Diejenigen aufgenommen werden, denen, als sie Soldaten waren, befohlen wurde zu kämpfen, sich im Übrigen aber von allen bösen Reden enthalten und die Kronen nicht auf den Kopf gesetzt haben, obgleich ihnen die Auszeichnung zu Theil geworden.