Wenn ein Diakon ordinirt wird, so sollen die einzelnen Canones über ihnbeobachtet und soll das (unten) 15 folgende Gebet über ihn gesprochen werden, weßhalb er jedoch nicht zum Priester-, sondern zum Diakonenstande gehört, wie einem Diener Gottes ziemt. Daher soll er dem Bischofe und den Presbytern in Allem zu Dienste sein, nicht allein beim hl. Opfer, sondern er soll auch über die Kranken aus dem Volke, denen Niemand beisteht, den Bischof benachrichtigen. Der Bischof soll aber darüber benachrichtigt werden, damit er für sie bete und ihnen austheile, wessen sie bedürfen. In gleicher Weise sollen sie auch jenen andern Menschen zu Dienste sein, die heimlich in Dürftigkeit schmachten, damit sich der Bischof ihrer annehme.
Haben sie, um Wittwen, Waisen und Armen geben zu können, so erfüllen sie damit alle ihre Pflichten. Ein solcher Diakon war in der That jener, von dem Christus gesagt hat: „So Jemand mir dienet, wird ihn ehren mein Vater.“ Der Bischof aber lege ihm seine Hand auf, indem er folgendes Gebet über ihn spricht und sagt: „O Gott, Vater unseres Herrn Jesus Christus, wir bitten dich inständig, du wollest deinen heiligen Geist über deinen Diener N. ausgießen und ihn mit Jenen, die dir nach deinem Wohlgefallen wie Stephanus dienen, vorbereiten und ihm Kraft verleihen, durch das Kreuzzeichen, mit dem er selbst bezeichnet wird, die Macht des Teufels zu besiegen, und ihm verleihen ein sittsames Leben ohne Sünde vor allen Menschen, zugleich mit der kostbaren Lehrgabe, das zahlreiche Volk in der hl. Kirche zum Heile zu führen ohne jegliches Ärgerniß. Nimm jeden seiner Dienste an durch unsern Herrn Jesus Christus, durch den dir mit ihm und dem hl. Geiste Ehre sei von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.“