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Dicta Patrum

Kirchenordnungen · Canones Hippolyti · Kapitel 32

32. Canon. Jungfrauen und Wittwen sollen fasten und in der Kirche beten. Die Kleriker können nach Belieben fasten, der Bischof soll nur fasten, wenn der Klerus fastet. Über die Vertretung des Diakon, Austheilung der Liebesgaben, über die Agape oder Vigilie.