Die vom Kaiser Constantinus in Folge der unaufhörlichen Interpellationen von Seite der Donatisten auf dem 1. August 314 berufene Synode zu Arles, welche zwar nicht eine ökumenische (Augustinus nennt sie ep. 43. c. 7. n. 19, ein plenarium ecclesiae universae concilium) aber wegen Anwesenheit von Bischöfen aus allen Theilen des Abendlandes eine abendländische Generalsynode genannt werden kann, hatte wohl zunächst die nochmalige Untersuchung gegen Felix von Aptunga, welchen die Donatisten noch immer für einen Traditor erklärten, zu pflegen, wie überhaupt die donatistischen Streitigkeiten zu entscheiden; aber sie wollte auch in anderen Punkten den Bedürfnissen der Kirche zu Hilfe kommen, namentlich den Streit über die Osterfeier beilegen, die Ketzertauffrage entscheiden und verschiedene Disciplinargesetze aufstellen; nach Beendigung ihrer Ver- 31 handlungen richtete sie an den Papst, der übrigens auf derselben durch die Priester Claudianus und Vitus und die Diakonen Eugenius und Cyriacus repräsentirt war, zweiSchreiben; in dem ersten berichtete sie zunächst über die Erledigung der donatistischen Angelegenheit (wozu sie eben berufen war) und fügte hierauf, nicht, wie Hefelebemerkt, von den übrigen Beschlüssen eine kurze Übersicht, sondern nur die (nach der jetzigen Eintheilung) ersten acht derselben, diese aber fast wörtlich hinzu. Offenbar später folgte das zweite Schreiben an den Papst, worin sich die versammelten Väter nur im Eingänge und im 1.Canon mit kurzen Worten an ihn wenden und sogleich alle Canones, ohne der Donatisten mehr zu erwähnen, anführen.
Dem geliebtesten Papste Sylvester (wünschen) Ma- 32 rinus, Acratius, Natalis, Theodorus, Proterius, Vocius, Verus, Probatius, Cäcilianus, Faustinus, Surgentius, Gregorius, Reticius, Ambitausus, Termatius, Merocles, Pardes, Adelfius, Hibernius, Fortunatus, Aristasius, Lampadius, Vitalis und Maternius, Liberius,Gregorius,Crescens, Avitianus, Dafnus,Orientalis, Quintasius Victor,VictorEpictetus, ewiges Heil im Herrn. 33 Durch das Band der gemeinsamen Liebe und die Einheit (unserer) Mutter, der katholischen Kirche, (wie) mit einer Kette verbunden, grüßen wir, die wir nach dem Willen des höchstfrommen Kaisers uns in Arles versammelten, von da aus dich, glorreichster Papst, mit verdienter Ehrfurcht.
Wir hatten hier lästige, unserem Gesetze und unserer Lehre verderbliche und zügellose Menschenzu ertragen; diese aber hat sowohl die uns zur Seite stehende Auctorität Gottes wie auch die Lehre und Regel der Wahrheit derart geschlagen, daß sie weder irgend Etwas mehr zu reden, noch irgend eine Klage mehr vorzubringen oder zu beweisen im Stande waren; so sind sie durch Gottes und der Mutter, der Kirche, Urtheil theils verurtheilt theils zurückgewiesen worden. O daß doch auch du, geliebtester Bruder, dich gewürdiget hättest,diesem so großen Schauspiele beizuwohnen! Gewiß wäre, glauben wir, gegen Jene ein strengeres Urtheil gefällt und unserer Versammlung, wenn auch du zugleich mit uns gerichtet hättest, größere Freude zu Theil s 34>geworden. Aber (du kamst nicht,) weildu jene Theile (der Kirche) nicht verlassen konntest, in denen auch heute die Apostel den Sitz innehaben und mit ihrem Blute unaufhörlich die Herrlichkeit Gottes bezeugen. Wir aber, theuerster Bruder, hielten es für nothwendig, nicht bloß über das zu verbandeln, wozu wir eingeladen worden waren; sondern wir beschloßen, auch für uns selbst zu sorgen, und weil sich in den verschiedenen Provinzen, aus welchen wir gekommen sind, auch Verschiedenes ereignet, was wir berücksichtigen zu müssen glauben. Wir beschloßen demnach unter dem Beistande des heiligen Geistes und seiner Engel, auch allen denen, welche ….. unseren Entscheid von der gegenwärtigen Ruhe mitzutheilen. Auch wurde beschlossen, daß (unsere Entscheidungen) vorher vorzüglich durch dich, der du mit höherer Gewalt betraut bist, Allen bekannt gegeben 35 werden. Den Inhalt unserer Beschlüsse aber haben wir dem Schreiben unserer Wenigkeit beigefügt. Vor Allem nun mußten wir im Interesse unseres Lebens und Vortheiles darüber verhandeln, daß, weil Einer für Viele gestorben und auferstanden ist, auch von Allen dieseZeit mit frommem Geiste so beobachtet werde, damit in der Feier einer so erhabenen Andacht keine Theilungen und Verschiedenheiten entstehen können.
Beschlüsse
1. Wir beschließen, daß das Pascha des Herrn auf dem ganzen Erdkreise an einem Tage gehalten werde.
2. Bezüglich Derjenigen auch, welche an was immer für Orten zu Dienern (des Altares) ordinirt wurden, daß sie an diesen Orten selbst verbleiben sollen.
3. Ferner wurde bezüglich Jener, welche die Waffen im Frieden wegwerfen, entschieden, sie von der Gemeinschaft auszuschließen.
4. Über die Wagenlenker des Circus, welche gläubig sind, wurde beschlossen, sie, solange sie (dieses Geschäft) treiben, von der Gemeinschaft zu trennen.
5. Bezüglich Jener, welche krank sind und den Glauben annehmen wollen, entschied man, ihnen die Hand aufzulegen.
6. Bezüglich der Statthalter aber, welche gläubig sind und sich bis zur Statthalterschaft emporschwingen, wurde beschlossen, daß sie zwar bei ihrer Beförderung kirchliche Gememschaftsschrelben erhalten sollen, doch so, daß für sie, 36 wo immer sie ihres Amtes walten, von den Bischöfen dieses Ortes Sorge getragen werde und sie erst dann, wenn sie gegen die Disciplin (der Kirche) zu handeln begonnen hätten, von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.
7. Dasselbe gilt von den städtischen Behörden.
8. Wegen der Africaner, welche ihr eigenes Gesetz der Wiedertaufe haben, wurde entschieden, daß, wenn ein Häretiker zur Kirche kommt, man ihn das Symbolum ausfrage, und daß ihm, wenn man erkennt, daß er auf den Vater und Sohn und hl. Geist getauft ist, bloß die Hand aufgelegt werde. So er aber auf die Frage um das Symbolum nicht mit dieser Dreieinigkeit antwortet, so soll er mit Recht getauft werden u. s. w. Dann ließ er(https://bkv.unifr.ch/works/267/versions/288/scans/a0der Sache) überdrüssig Alle zu ihren Sitzen zurückkehren. Amen.