Man darf den Nächsten nicht um eines Lobes willen beneiden noch auch sich freuen über seine Schwäche. In der Liebe Christi soll man ob der Fehler des Bruders traurig und betrübt sein, über seine guten Werke aber sich freuen. Man darf den Fehlenden gegenüber nicht gleichgültig sein oder stillschweigend sich mit ihnen abfinden. Wer aber zurechtweist, tue es mit aller Sanftmut aus Furcht Gottes und in der Absicht, den Fehlenden zu bessern. Der Zurechtgewiesene oder Getadelte nehme den Vorhalt willig hin — in der Erkenntnis, daß bei solcher Zurechtweisung es sich um seinen Vorteil handelt. Bringt einer eine Anklage, so darf in dessen oder anderer Gegenwart niemand dem Kläger widersprechen. Sollte aber einmal einem die Anklage unbegründet erscheinen, so soll er von sich aus mit dem Ankläger eine Untersuchung anstellen, um ihn eines Bessern zu belehren oder sich belehren zu lassen. Ein jeder soll nach Kräften dem zu Diensten sein, der etwas gegen ihn hat. Dem Sünder, der sich bekehrt, darf man nichts nachtragen, sondern muß ihm von Herzen verzeihen. Wer sagt, die Sünde reue ihn, soll nicht bloß ob des Fehltrittes zerknirscht sein, sondern auch würdige Früchte der Buße bringen. Wer aber wegen früherer Sünden zurechtgewiesen und der Vergebung gewürdigt worden, der bereitet sich mit einem etwaigen Rückfalle ein schlimmeres Gericht des Zornes, als das frühere gewesen. Wer aber nach einer ersten und zweiten Vermahnung bei seinem Fehler beharrt, der soll dem Obern angezeigt werden, ob er sich etwa, von mehreren zurechtgewiesen, bessert. Bessert er sich auch dann nicht, so soll er endlich als ein Ärgernis ausgestoßen werden und als Heide und öffentlicher Sünder 55 gelten zur Sicherung derer, die mit Eifer Gehorsam leisten, gemäß dem Worte: „Wenn die Gottlosen fallen, fürchten sich die Gerechten.” Man muß solchen aber auch beklagen als ein vom Körper losgeschnittenes Glied. Die Sonne darf über dem Zorne eines Bruders nicht untergehen, damit nicht etwa die Nacht zwischen beide eine Scheidung bringe und für den Tag des Gerichtes ein unwiderrufliches Vergehen zurücklasse. Man darf den Augenblick einer Bekehrung nicht hinausschieben, weil man des morgigen Tages nicht gewiß ist. Viele haben mit ihren vielen Vorsätzen den folgenden Tag nicht erlebt. Man darf sich nicht mit einer Sättigung des Bauches betören lassen; diese hat nächtliche Einbildungen im Gefolge. Man darf sich nicht durch Überanstrengung zerstreuen noch auch die Grenzen der Mäßigkeit überschreiten — laut dem Worte des Apostels: „Wenn wir Nahrung und Kleidung haben, so lasset uns damit zufrieden sein.” Der Überfluß, der über das Bedürfnis hinausgeht, macht den Eindruck des Geizes; der Geiz aber wird als Götzendienst verdammt. Man darf nicht habsüchtig sein noch sich Schätze sammeln für unnütze Dinge, die es nicht geben soll. Wer sich Gott naht, muß überall die Armut lieben und in der Furcht Gottes gefestigt sein — gemäß dem Worte: „Durchbohre mein Fleisch mit der Furcht vor dir; denn ich fürchte mich vor deinen Gerichten.” Gebe der Herr die Gnade, daß Ihr das Gesagte mit voller Überzeugung aufnehmet und zur Ehre Gottes würdige Früchte des Geistes bringet nach dem Wohlgefallen Gottes und mit Hilfe unseres Herrn Jesu Christi! Amen.