Man darf nicht murren, weder bei der Knappheit der notwendigen Lebensbedürfnisse noch unter dem Druck der Arbeiten; im einen wie im andern Falle steht das Urteil den Obern zu, die hierin zuständig sind. Man 53 soll kein Geschrei erheben noch sonst eine Geste oder Bewegung machen, in der sich der Unmut verrät oder das Gegenteil vom Durchdrungensein der Gegenwart Gottes. Die Stimme muß dem (jeweiligen) Bedürfnis entsprechen. Man darf keinem Menschen frech oder verächtlich begegnen oder so handeln, sondern man muß in allweg artig sein und allen gegenüber ehrerbietig sich zeigen. Man darf nicht mit dem Auge arglistig zwinkern oder sonst welche Gebärde oder Geste sich erlauben, die den Bruder betrübt oder Verachtung ausdrückt. Man darf in Kleidern und Schuhen nicht den Putz suchen; das ist Eitelkeit. Man verwende nur wohlfeile Dinge für den Leib! Über das Bedürfnis hinaus, zum Luxus darf man nichts beanspruchen; das ist Mißbrauch. Man darf nicht Ehre suchen oder um die ersten Stellen sich umtun. Ein jeder ziehe alle andern sich vor. Man darf nicht unbotmäßig sein. Der Arbeitsfähige soll nicht müßig sein Brot essen; doch soll auch der, der zur Verherrlichung Christi sich abmüht, sich anstrengen, um seinen Dienst bestmöglich zu erfüllen. Ein jeder soll nach dem Gutachten der Vorgesetzten mit Vernunft und Überzeugung alles, selbst bis aufs Essen und Trinken, so tun, daß es geschieht zur Ehre Gottes. Man darf nicht von einer Arbeit zur andern übergehen ohne Genehmigung der Obern, die zu solcher Regelung da sind, — ausgenommen den Fall, wo eine unabweisbare Notwendigkeit zur Hilfeleistung eines Schwächern plötzlich ruft. Ein jeder bleibe bei der Arbeit, die ihm aufgetragen, und gehe nicht über das ihm zugewiesene Maß hinaus an etwas, was ihm nicht aufgegeben, wenn nicht etwa die zuständigen Obern einen andern hilfsbedürftig finden. Man soll keinen antreffen, der von einer 54 Werkstätte in eine andere läuft. Man darf nicht aus Streit- oder Eifersucht gegen einen andern etwas unternehmen.