Wenn euch nun dieses Sinn und Wahrheit zu haben scheint, so achtet es; erscheint es euch aber als eitles Gerede, so verachtet es als törichtes Zeug, verhängt aber nicht über Leute, die kein Unrecht begehen, wie über Feinde den Tod. Denn wir sagen es euch voraus, daß ihr dem kommenden Gerichte Gottes nicht entgehen werdet, wenn ihr in der Ungerechtigkeit verharret, und wir werden dazu rufen: „Was Gott will, das geschehe!“
Obwohl wir nach dem Schreiben des großen, erlauchten Kaisers Hadrian, eures Vaters, fordern könnten, daß ihr die gerichtlichen Untersuchungen unserm Gesuche entsprechend abhalten laßt, so wollten wir doch nicht unsere Bitte auf diese Entscheidung Hadrians gründen, sondern haben vorstehende Ansprache und Darlegung verfaßt in dem Bewußtsein, daß wir Gerechtes verlangen. Jedoch setzen wir hierunter eine Abschrift vom Schreiben Hadrians, damit ihr erkennet, daß wir auch diesem gemäß die Wahrheit sagen. Die Abschrift lautet:
An Minucius Fundanus.
Ich habe ein Schreiben empfangen, das von deinem Vorgänger, dem hochansehnlichen Serenius Granianus138, an mich gerichtet wurde. Es scheint mir nun nicht angebracht, die Sache ohne Untersuchung hingehen zu lassen, damit die Leute nicht in Unruhe versetzt werden und die Angeber Gelegenheit zur Schelmerei erlangen. Wenn also die Provinzialen für ihr Verlangen gegen die Christen sich auf klare Gründe stützen in der Weise, daß sie auch vor dem Richterstuhle Rede und Antwort stehen können, so mögen sie diesen Weg beschreiten, aber nicht einzig auf Bitten oder Schreien sich verlegen. Denn es ist bei weitem angemessener, daß du, wenn jemand eine Anklage erheben will, hierüber eine genaue Untersuchung anstellst. Wenn also jemand als Ankläger auftritt und nachweist, daß sie irgendwie gesetzwidrig handeln, dann fälle dein Urteil nach der Größe des Vergehens; wenn er es aber in verleumderischer Absicht vorbringen sollte, wahrlich, eine solche Schändlichkeit bring gehörig in Anschlag und sorge für ihre Bestrafung.