Ich glaube, daß die ausnahmsweise vollständige Aufnahme der folgenden fünf ersten unechten Schreiben, welche Jaffé (Regesta Rom. pontif. p. 14.) unter den echten Schriften aufzählt, wohl durch ihr Alter und ihren für die Dogmengeschichte interessanten Inhalt einigermaßen gerechtfertiget ist; man hält sie für eine Unterschiebung der Apollinaristen.
Während wir die erste Hälfte desselben, soweit nemlich diesen Brief Eutyches gegen Leo anführte, schon lange, aber nur in lateinischer Version besitzen, hat den ganzen Brief in griechischer Sprache erst Muratori in einem Ambrosianischen Codex gefunden.
Einen großen Theil dieses Briefes hat schon Eutyches in einem an den Papst Leo den Gr. im J. 448 gerichteten Schreiben zur Vertheidigung seiner Irrlehre von einer Natur in Christus geltend gemacht; auch bei anderen 147 Schriftstellern jener Zeit wird derselbe erwähnt. Aber schon Facundus (Bischof von Hermiane in Africa und eifriger Vertheidiger der „drei Capitel", † im Schisma c. 571) und Eulogius (Patriarch von Alexandrien v. 581—608) hielten die Überschrift des Briefes für verdächtig, Hypatius, Bisch. v. Ephesus c. 520—536), Leontius und Andere erklärten sie für falsch; wer aber diesen Brief dem P. Julius unterschoben habe, darüber waren sie nicht einig; Leontius nennt zuerst den Apollinaris als den wahren Verfasser des Schreibens und beweist Dieß durch die Ähnlichkeit vieler Stellen unseres Briefes mit den von Gregor von Nyssa in seinem Werke gegen die Apollinaristen angeführten und bekämpften Lehrsätzen des Apollinaris; der schlagendste Beweis aber ist, daß in eben jenem Werke des Gregor von Nyssa Valentinus, einer der ersten Schüler des Apollinaris, zwei Briefe des Apollinaris an Dionysius citirt, von denen der zweite einen ganz gleichen Anfang mit unserem Briefe hat. Nach Leontius haben auch die Apollinaristen diesen Brief dem Papste Julius unterschoben, um für ihre Häresie eine competente Auctorität geltend machen zu können. Wo endlich jener Dionysius, an den Apollinaris schrieb, Bischof gewesen sei, läßt sich nicht ermitteln; daß er weder in Alexandrien, noch in Corinth, noch in Cypern gewesen sei, wie die verschiedenen Ausgaben sagen, ist gewiß.
§ 1
Ich verwundere mich, wenn ich von Einigen den Herrn zwar als den Fleisch gewordenen Gott bekennen höre, die aber auf jene Trennung verfallen, welche verkehrter Weise von den Paulianisten aufgebracht wurde. Die Anhänger des Paulus von Samosata nemlich sagen, daß es ein Anderer sei, der vom Himmel ist, den sie als Gott bekennen, ein Anderer aber, der von der Erde ist, den sie einen Menschen nennen; den Einen (nennen sie) unerschaffen, den An- 148 deren erschaffen, den Einen ewig, den Anderen von gestern, den Einen Herrn, den Anderen Knecht, wo sie gottlos handeln, ob sie nun den anbeten, welchen sie Knecht und Geschöpf nennen, oder ob sie den nicht anbeten, welcher uns mit seinem eigenen Blute erlöst hat. Diejenigen aber, welche bekennen, daß Gott vom Himmel aus der Jungfrau Fleisch angenommen habe und Eins sei mit dem Fleische, machen vergeblichen Lärm, da sie sich zu ebenso gottlosen Reden wie Jene hinreissen lassen.
§ 2
Denn auch sie behaupten, wie ich höre, zwei Naturen, obgleich doch Johannes deutlich den Herrn als Einen bezeichnet, wenn er sagt: „Der Logos ist Fleisch geworden," und Paulus mit den Worten: „Ein Herr Jesus Christus, durch den Alles (ist)." Wenn also der aus der hl. Jungfrau Geborene Einer genannt wird und Derselbe ist, durch den Alles geworden ist, so ist eine Natur, nachdem der, welcher eine Person hat, sich nicht in zwei theilen läßt, da der Leib ebenso wenig eine eigene Natur ist, wie die Gottheit ihrer Fleischesannahme nach, sondern sowie der Mensch eine Natur ist, so auch Christus, der den Menschen ähn- 149 lich wurde. Wenn sie das der Vereinigung gemäße Eine nicht anerkennen, dann können sie den Einen in viele Theile trennen und viele Naturen behaupten, da der Leib vielgestaltig aus Knochen und Nerven und Venen und Fleisch und Haut und Nägeln und Haaren, aus Blut und Geist (besteht), was alles zwar unter einander verschieden, doch die eine Natur des Menschen ist. Daher ist auch die Wahrheit der Gottheit mit dem Leibe (Eins)und läßt sich nicht in zwei Naturen theilen. Auch dürfte dieses Ganze nicht der Menschensohn genannt werden, der vom Himmel herabgestiegen ist und der Sohn Gottes, welcher vom Weibe geboren ist, wenn man eine Trennung in zwei Naturen annimmt; sondern das vom Himmel Herabgekommene würde wohl der Sohn Gottes heissen, nicht aber Menschensohn, das aus dem Weibe Geborene hiesse Menschensohn und nicht Gottessohn.Dieß entspricht nun der PaulinischenTrennung.
§ 3
Uns aber lehrt die göttliche Schrift, an den einen Herrn zu denken nach seinem Herabkommen vom Himmel als auch nach seiner irdischen Geburt aus dem Weibe. Die demnach so denken, sollen nicht zu gleichen Reden mit Jenen, welche das Entgegengesetzte denken, abschweifen, damit nicht die recht Denkenden durch ihre verkehrte Reden sich versündigen. Denn die zwei Naturen behaupten, müssen die eine anbeten, die andere nicht anbeten, müssen sich auf die göttliche taufen, auf die menschliche nicht taufen lassen. Wenn wir aber auf den Tod des Herrn getauft werden, so bekennen wir die eine Natur der leidensunfähigen Gott- 150 heit und des leidensfähigen Fleisches, so daß demnach unsere Taufe auf Gott und auf den Tod des Herrn gespendet wird.
§ 4
Denn wir fürchten nicht die den Herrn in zwei Personen trennenden Verläumder, wenn sie uns, die wir die evangelische und apostolische Einheit behaupten, schmähen, als ob wir sagten, daß das Fleisch vom Himmel sei. Auch können wir, wenn wir sagen, der Sohn Gottes sei vom Weibe geboren, nicht beschuldigt werden, als ob wir behaupteten, daß der Logos von der Erde und nicht vom Himmel sei. Wir aber sagen es von beiden, daß das Ganzevom Himmel sei wegen der Gottheit, und daß das Ganze vom Weibe sei wegen des Fleisches, da wir die Theilung der einen Person nicht kennen und das Irdische vom Himmlischen, das Himmlische vom Irdischen nicht trennen;denn das wäre eine gottlose Zertheilung. Deßhalb sollen die, welche zwei Naturen behaupten, denen, welche sie zertheilen, keinen Vorwand geben; denn weder ist der Leib an und für sich eine Natur in dem einen Christus, weil er 151 nicht an sich lebenspendend ist noch von dem lebenspendenden Logos getrennt oder geschieden werden kann, noch läßt sich umgekehrt der Logos an und für sich in eine eigene Natur abtrennen, welche er nach der Unfleischlichkeit hat, weil der Herr im Fleische und nicht unfleischlich auf Erden wandelte noch den erschaffenen Leib von der unerschaffenen Gottheit trennt, so daß man eine geschaffene Natur trennen könnte; noch ist der unerschaffene Logos ohne Leib unter uns gewandelt, so daß man eine Natur des Ungeschaffenen abtheilen kann. Wenn nun vermöge der Vereinigung und Verbindung und Znsammenbildung in Menschengestalt Beides Eins ist, so kommt dem Zusammengesetzten auch ein Name zu, welcher von der Gottheit die Leidenslosigkeit, von dem Körper aber die Leidensfähigkeit hat. Und sowie wir das Wort des Paulus, daß Christus leidensfähig sei, nicht getrennt verstanden noch die Gottheit uns als leidensfähig dachten,ebenso wird auch der Ausdruck Geschöpf und Sklave nicht getrennt gebraucht, noch macht er die Gottheit zum Geschöpfe oder Sklaven; und wieder umgekehrt macht das Unerschaffene nicht das Fleisch unerschaffen, noch wird Dießvon der Gottheit allein gesagt.
§ 5
Die so denken, mögen ruhig bleiben und überflüssige Fragen vermeiden, damit wir nicht Worte wegen die Dogmen zerreissen. Deßhalb ist übereinstimmend gesagt und gleichlautend bekannt worden, daß der Leib von der Jungfrau, die Gottheit vom Himmel, der Körper im Leibe ge- 152 bildet, die Gottheit unerschaffen, ewig ist, damit nach der Vereinigung des Logos mit dem Körper die Gottheit ungetheilt verbleibe. Wenn aber die heilige Schrift das Ganze sowohl Gott als auch das Ganze Mensch zu nennen pflegt, so wollen auch wir den göttlichen Worten folgen und nicht das Untheilbare theilen, indem wir weder die Gottheit vom Körper trennen, als ob es besser gesagt wäre, wenn man sagt, der Körper ist aus dem Leibe gebildet. noch den Körper von der Gottheit trennen, als ob wir die Gegenwart bekennen würden, wenn die Gottheit als unerschaffen gepriesen wird.
§ 6
Wie also sollte es nicht zu bedauern sein, daß die, welche Dieß so in rechter Weise bekennen oder denken, wie sie es auch überkommen haben, durch Worte von einander abweichen? wenn die Einen den Namen Leib gebrauchen für den Logos, wie Johannes, wenn er sagt, daß der Logos Fleisch geworden sei, die Andern aber den Namen der Gottheit nehmen für den, der ganz Sklave ist, sowie Paulus: „Ich aber sage: Der letzte Adam (ward) ein lebendigmachender Geist.„ Dem Fleische nach bekennt Christus, daß er den Vater anbete, indem er sagt: “Wir beten an, was wir wissen,“ und die Gottheit wird nicht getrennt. Er wird angebetet nach seiner Gottheit, und der Leib wird bei der Anbetung der Gottheit nicht getrennt. Noch trennen wir (von der Gottheit) den Leib, (denn das ist unmöglich) wenn wir den Leib, welcher gelitten hat, anbeten;auch die Gottheit wird nicht getrennt, weil sie vereinigt ist; 153 denn der Tod mußte von Gott besiegt werden, und er ist besiegt worden.
§ 7
Ermahnet aber Jene, welche deßhalb uneins sind. Und in der Lehre werde die Übereinstimmung bewahrt, auf daß wir nicht der Worte wegen uneins seien. Denn in der Lehre verschieden sein, durch Worte sich den Anschein der Übereinstimmung geben, ist gottlos, in der Lehre aber übereinstimmen und in den Worten abzuweichen, ist unnütz und thöricht. Das aber in Übereinstimmung festhaltend, daß Christus eingefleischter Gott, sowohl vom Himmel als von der Erde, daß er Derselbe sei, der Gestalt nach Knecht, der Kraft nach Gott, sollen sie in Eintracht verbleiben und nicht umsonst sich trennen noch in einen Wortstreit nach Art der Häretiker verfallen, sondern nach der Einfalt der Kirche trachten. Lebe wohl!
Da ein kleines Brückstück dieses Schreibens auf dem ökumenischen Concil von Ephesus v. J. 431 (in der 1. Sitzung) unter anderen Aussprüchen der Kirchenväter als Beweis für die orthodoxe Lehre gegen Nestorius vorgelesen und als orthodox den Concilsacten eingeschaltet wurde, galt das ganze Schreiben als echt, bis Leontius dasselbe für einen Brief des Timotheus, eines Schülers des Apollinaris, erklärte; wäre die Authentie des Briefes von Synode vorerst geprüft und anerkannt worden, dann hätte wohl die Gegenrede des Leontius keinen Anspruch auf Beachtung; da aber das Concil das daraus citirte Stück im guten Glauben annahm, ohne vorhergegangene Prüfung, weil wahrscheinlich nur dieser eine (unechte) Brief des P.Julius circulirte, der überdieß keine offenbare Häresie 154 enthielt, dürfen wir den Beweisgründen, welche Leontius für seine Meinung anführt, beipflichten, besonders seit wir durch Mich. Lequien, welcher ihn in einem englischen Manuscripte fand, (eben nicht nur einzig jenes kleine Bruchstück, sondern) den ganzen Brief kennen. Ist zwar in demselben die Häresie (des Apollinaris) nicht offen gelehrt, so hat er doch die schon bemerkte Eigenthümlichkeit, daß bei Erwähnung der menschlichen Natur immer nur vom Leibe, nicht aber von der Seele, dem Geiste die Rede ist, also die Irrlehre unter orthodox scheinenden Worten verbirgt; überdieß ist die Überschrift eine bei den Papstbriefen ganz ungewohnte, sie lautet auch an Acacius; Coustant möchte den Brief nicht Timotheus, sondern dem Meister Apollinaris selbst zuschreiben und vermuthet aus den weitläufigeren Erörterungen über den hl. Geist, daß er erst nach dem J. 360, nachdem Macedonius seine Irrlehre über denselben ausgestreut, verfaßt sei.
§ 1
Dem Herrn, meinem geliebtesten Prosdocius, (entbietet) Julius Gruß im Herrn.
1. Unsere Ansicht nach der apostolischen Überlieferung ist folgende: Des Vaters und Sohnes und hl. Geistes 155 (Gottbeit) ist eine wahre Gottheit, eine Anbetung und Verherrlichung des Sohnes zum Vater in der Anbetung des hl. Geistes. Wer aber eine zweite Gottheit einführt, der sei im Banne; ebenso wer ein anderes Bekenntniß hinzufügt zu den Rufen der Seraphim, welche „Heilig, heilig, heilig ist der Herr Sabaoth, die ganze Erde ist voll seiner Herrlichkeit,"zum Lobe der göttlichen Dreieinigkeit singen, wie es Johannes und Paulus bezeugen und zwar Johannes, wo er sagt,daß den Propheten die (von dem Seraphim) besungene Herrlichkeit des Sohnes erfüllt habe, Paulus aber, wo er die Herrlichkeit des hl. Geistes anzeigt, indem er sagt,daß jene Worte des hl. Geistes wahr seien, die nemlich von dem Gesehenen und Verherrlichten (vorgebrachten). Weil die Herrlichkeit des Geistes die Herrlichkeit des Sohnes ist und die Herrlichkeit des Sohnes auch die des Vaters, deßhalb wird eine Wesenheit der Dreifaltigkeit von den Synoden des Erdkreises verkündiget. Jeder also, der von der Wesenheit des alleinigen Gottes den Sohn und den hl. Geist trennt, als ob sie aus dessen Willen wären und nicht aus seiner Wesenheit, als ob sie in Ähnlichkeit mit seiner Wesenheit (bestehen würden), der sei im Banne.
§ 2
Zur Vollendung des Glaubens aber wird der Sohn Gottes verkündiget, der aus der Jungfrau Maria Fleisch geworden und unter den Menschen gewohnt, nicht im Menschen gewirkt hat; denn das ist in den Propheten und den Aposteln der Fall. Ein vollkommener Gott im Fleische und ein vollkommener Mensch im Geiste, nicht zwei 156 Söhne, ein wahrhaftiger nemlich, der den Menschen annahm, und ein anderer, der von Gott angenommene sterbliche Mensch,sondern ein Eingeborener im Himmel, eingeboren auf der Erde. Wahrhaft Gott, dem Fleische nach Mensch, welches er nach seiner Ähnlichkeit gebildet hat,die Welt erlösend durch die Gemeinschaft des eigenen Geistes, welcher durch die Einhauchung verliehen wird;der der Gestalt nach wie ein Mensch herrschet über die, so Himmel, auf der Erde und unter der Erde sind, von Allen als der Eine und alleinige Herr gepriesen wird in der Herrlichkeit des Vaters. Amen.
§ 3
Wenn aber Jemand sagt, daß der aus Maria geborene Sohn der von Gott angenommene Mensch sei und zwei Personen vereiniget worden sind, der wisse, daß er der göttlichen Hoffnung beraubt sei.Denn er ist Gott, Logos, 157 durch welchen Alles ist, wie Johannes und Paulus lehrten, nicht daß der Logos Jesum angenommen habe, der aus Maria geboren war, sondern daß er selbst in die Welt gekommen sei, geboren (gebildet) aus dem Weibe; auch lehrten sie nicht, daß der vom Himmel (Herabgekommene) in einem irdischen Menschen aus Erde gewohnt habe, sondern daß er der zweite, himmlische Adam sei. Da nun der Logos, welcher das Fleisch aus Maria hat, himmlisch macht er auch uns, die wir wahrhaft irdisch sind, dadurch, daß er himmlisch ist, himmlisch der Ähnlichkeit nach. Denn wir sind berufen zur Gemeinschaft mit dem Sohne Gottes, welcher mit uns den Tod und das dem Menschen gebührende Kreuz theilte, da er der Herr der Herrlichkeit war und nicht der Sklave des Todes wie jeder Mensch, sondern der den Tod vernichtete und Licht und Leben und Unsterblichkeit und seinen eigenen Sieg uns zuwandte.
§ 4
Daher sei auch Jeder im Banne, welcher den aus Maria geborenen Sohn nicht als Gott, den Fleisch gewordenen Logos bekennt, wesensgleich mit dem Vater, vom Anfange an seiend, unveränderlich in der Fleischwerdung, leidensunfähig in den Leiden. Ebenso sei der im Banne, welcher sagt, daß das Fleisch des Erlösers nicht 158 aus Maria, sondern vom Himmel sei, oder daß der, welcher seiner Natur nach unerschaffen ist, ein Geschöpf oder aus dem Nichts sei. Wer aber den Leib wegen der Vereinigung mit dem unerschaffenen Gott göttlich nennt und Ihn (den Logos) nach jedem von beiden anbetet als den einen unerschaffenen Gott, der wird selig sein. Nimm keinen Anstoß an dem Fleische und seinen Leidenschaften, sondern bete auf unkörperliche Weiseden an, welcher mit dem ihm eigenen Körper angebetet wird, als der Eine und alleinige Sohn Gottes von Ewigkeit und in Ewigkeit. Wir haben aber auch in der Lehre der hl. Taufe seine zweite Ankunft zu bekennen gelernt. Amen. 159
Dieses und die zwei folgenden Schreiben hat Card. Angelo Mai (Präfect der vaticanischen Bibliothek) im 7. Bande seiner Scriptorum veterum nova collectio ex vaticanis codicibus edita Romae 1823 zuerst publicirt; sie fanden sich in inem von einem anonymen Monophysiten verfaßten Codex unter einer großen Anzahl von theils echten und entstellten, theils ganz unterschobenen Zeugnissen, welche zur Vertheidigung der monophysitischen Irrlehre dienen sollten; daß auch dem Papste Julius von den Monophysiten Briefe und zwar sieben unterschoben worden seien, behaupteten neben und nach Leontius auch viele Andere; zwei solcher Schreiben, welche Leontius den Apollinaristenoder Monophysiten zuweist, haben wir soeben kennen gelernt; es frägt sich, ob auch die nun folgenden drei diesen Fälschungen zugezählt werden sollen. Meines Wissens sind sie von neueren Autoren nirgends erwähnt, ersetzt oder untersucht, wenn ich von Jaffe’s Registrirung Derselben unter die echten Papstdocumente absehe; auch ihr erster Editor schließt sich dem Urtheile des Leontius, aber mit einer gewissen Reserve an, indem er sagt (l. c.. p. 164): „Ich folge . . . dem Urtheile des Leontius in der Weise, daß ich diese Schriften, wenigstens die meisten, für 160 unter einem falschen Titel auf Julius übertragen halte.„ In Ermanglung äusserer Anhaltspuncte sind wir für die Untersuchung über den Autor unserer drei Briefe auf die inneren Beweise, vorzüglich den Inhalt, beschränkt, und hier drängt sich nun zunächst der Gedanke auf, daß dieselben unmöglich von einer und derselben Hand herrühren können; der erste stimmt allerdings in Anlage, Ausdrucksweise, Zweideutigkeiten mit den zwei oben angeführten Briefen (an Dionysius und Prosdocius) so ziemlich überein und könnte mit diesen einen Autor haben; den zweiten könnte man sowohl diesen anreihen, aber man könnte ihn ebenso gut für orthodox halten, wenn man. die damals noch verschiedene, schwankende Bedeutung des „ὑπόστασις“ berücksichtigend, nicht „Wesenheit,„ sondern „Person“ übersetzt; von diesen beiden aber unterscheidet sich wesentlich der dritte Brief; so, wie er uns vorliegt, ist es ebenso unmöglich ihn für echt oder überhaupt nur für orthodox zu erklären, als es unmöglich ist, ihn den Apollinaristen oder Monopbvsiten zuzuschreiben; das Erstere verbieten die Worte: eine Natur, eine Thätigkeit (μία φύσις, μία ἐνέργεια), andererseits wird dem Leibe des Erlösers eine vernünftige Seele zugeschrieben und die sel. Jungfrau Maria ausdrücklich Gottesgebärerin (θεοτόκος) genannt; nun aber war gerade die Leugnung einer menschlichen mit Vernunft begabten Seele in Christus der Ausgangspunkt des Apollinarismus, sowie die Verwerfung des Titels Mariens als Gottesgebärerin der des Monophysitismus; ich kann mir diese eclatanten Widersprüche in einem und demselben Stücke nur durch die Annahme erklären, daß dieser, ursprünglich von den Monophysiten unterschobene Brief von Jenen, welchen die falsche Überschrift imponirte, verschiedene puristicirende Änderungen und Zusätze erfahren habe. 161
§ 1
Mit Recht wird der Herr als der heilige Sohn vom Anbeginne auch dem Leibe nach bekannt und unterscheidet er sich hienach von jedem anderen Leibe; denn er wurde leineswegs in der Mutter empfangen ohne die Gottheit, sondern mit dieser vereinigt, wie der Engel sagt: „Der hl. Geist wird über dich kommen, und die Kraft des Allerhöchsten wird dich überschatten; darum wird auch das Heilige, welches aus dir geboren wird, Sohn Gottes genannt werden." Und nun (ist) sein Herabsteigen vom Himmel nicht nur die Geburt vom Weibe, denn es heißt nicht nur „gebildet vom Weibe, untertänig unter dem Gesetze," sondern (es heißt) auch (von ihm): „Niemand steigt in den Himmel hinauf, als der vom Himmel herabgestiegen ist, (nemlich) der Menschensohn." So ist auch sein Leib nicht eigentlich ein Geschöpf zu nennen, da er ganz untrennbar von dem ist, dessen Leib er ist, sondern er hat auch Antheil an dem Namen des Unerschaffenen und an der Benennung Gott, weil er mit Gott vereinigt ist, wie es heißt: „Der Logos ist Fleisch geworden" und bei dem Apostel: „Der letzte Adam ward ein lebendigmachender Geist." Wir dürfen aber, sowie wir dem Leibe das Herrliche beilegen in Folge der göttlichen Annahme und Vereinigung mit Gott, ebenso auch das Rühmlose (Niedrige) nicht verleugnen, so das Geborenwerden aus dem Weibe nach dem Apostel, das Gebildetwerden aus dem Leibe als Knecht Gottes nach dem Propheten, die Benennung seiner überhaupt als Mensch Menschensohn, das Einreihen unter die vielen Nach- 162 kommen Abrahams, von welchen er als Mensch abstammt, allerdings muß man es nach menschlicher Art sagen und hören.
§ 2
Ebenso wird, wenn das GanzeMensch genannt wird, Niemand die göttliche Wesenheit leugnen, welche sich mit dem Leibe unter diesem Namen offenbarte; ferner wird, wenn es dem Leibe nach Knecht genannt wird, Niemand seine Herren –Natur leugnen, welche sich mit dem Leibe unter dem Namen einer knechtlichen darstellte. Und umgekehrt wird, wenn der vom Himmel Herabgestiegene ein himmlischer Mensch genannt wird, Niemand die Vereinigung des irdischen Leibes mit der Gottheit leugnen. Denn nie läßt es sich in Wirklichkeit oder dem Namen nach trennen, wenn der Herr Knecht genannt wird, oder wenn man den Unerschaffenen geschaffen nennt wegen der Verbindung mit der Knechtsgestalt und dem geschaffenen Leibe. Vielmehr verkündiget man in ihm sowohl das Gefchaffensein in Verbindung mit dem Unerschaffenen, als auch das Unerschaffensein in der Vermischung mit dem Geschaffenen, da die eine Natur aus einem Theile von jedem dieser beiden besteht und die jedem Theile zugehörige Wirksamkeit der Logos im Ganzen mit göttlicher Vollkommenheit zugleich vollbringt,wie es bei den gewöhnlichen Menschen in Folge der zwei unvollkommenen Theile geschieht, welche eine Natur ausfüllen und unter einem Namen angezeigt werden, indem das Ganze ebenso Fleisch genannt wird, ohne damit die 163 Seele auszuschließen, wie das Ganze auch Seele genannt wird, ohne den Leib auszuschließen, obwohl er etwas Anderes ist im Vergleiche mit der Seele.
§ 3
So ist also der eingemenschte Gott der Herr und erhaben über die Zeugung, wenn er auch vom Weibe geboren wurde, Herr, wenngleich er die Gestalt der Knechte angenommen hat, Geist, obschon er wegen der Vereinigung mit dem Fleische sich als Fleisch zeigte, nicht ein Mensch nack dem Apostel, wenn er auch von Diesem als Mensch geprediget wird und überhaupt ein unsichtbarer Gott in einem sichtbaren Leibe gestaltet, ein unerschaffener Gott in einer geschaffenen Hülle erscheinend, sich zwar der Gestalt nach vernichtend, aber unvernichtet und unverändert und unerniedriget der göttlichen Wesenheit nach; denn für die göttliche Natur gibt es durchaus keine Veränderung, sie läßt sich weder verringern noch vergrößern. Wenn er sagt: „Verherrliche mich," so ist Dieß vom Leibe und eine Verherrlichung des Leibes (gemeint), wenn auch vom Ganzen gesagt, weil das Ganze Eins ist; und umgekehrt, wenn er 164 fortfährt: „mit jener Herrlichkeit, die ich bei dir hatte, ehe die Welt war," zeigt er die stets verherrlichte Gottheit an, was, obgleich es eigentlich der Gottheit zukommt, dennoch gemeinsam vom Ganzen gesagt ist. So ist er sowohl Wesensgleich mit Gott dem unsichtbaren Geiste nach, wobei unter diesem Namen auch das Fleisch zugleich mitverstanden wird, weil es zu dem mit dem Vater wesensgleichen Logos geeinigt ist, und umgekehrt ist er auch mit den Menschen wesensgleich, wobei mit dem Leibe auch die Gottheit miteinbegriffen ist. weil sie zu dem uns Wesensgleichen vereinigt wurde; es ward aber die Natur des Leibes in der Vereinigung mit dem Gott Wesensgleichen und in der Gemeinschaft der wesensgleichen Benennung ebenso wenig geschmälert, als die Natur der Gottheit in der Gemeinschaft mit dem menschlichen Leibe und in der Benennung eines uns wesensgleichen Fleisches verändert worden ist.
§ 4
Denn auch Paulus sagte mit den Worten: „des Sohnes aus dem Samen Davids dem Fleische nach,„ daß der Sohn Gottes diese Abstammung angenommen habe, und sagte nicht, das Fleisch getrennt nennend: das Fleisch wurde aus dem Samen Davids. Auch wenn er sagt: „Seid gesinnt, wie auch Christus Jesus gesinnt war. welcher, da er in Gottes Gestalt war. es für keinen Raub hielt, Gott gleich zu sein,“ sagt er nicht, trennend: dessen Gottheit der Gestalt Gottes es für keinen Raub erachtete. Gott gleich zu sein. Und doch ist die Gottheit weder Jesus genannt worden vor der Geburt aus der Jungfrau, noch bat sie die Salbung im hl. Geiste gehabt, weil der Logos Gottes Spender des Geistes ist, nicht ein im Geiste Geheiligter. 165 Ferner sagt er: „Für sie heilige ich mich selbst, damit auch sie in der Wahrheit geheiliget seien, indem er nicht trennt und sagt: Ich heilige mich selbst; und doch, genau betrachtet, ist es unmöglich, daß er von sich selbst gebeiliget werde; denn wenn der Logos heiligt, was ist das Geheiligte? Wenn der Ganze geheiligt wird, was ist das Heiligende? Er aber hat, die eine Person und die ungetheilte Erscheinung seines Wesens zugleich bewahrend, sowohl das Heiligen als auch das Geheiligtwerden mit Bezug auf das Ganze gebraucht, damit es uns klar und deutlich sei, daß nicht nach Art der Propheten oder der Apostel Einer einen Andern heiligt, wie der Geist die Propheten und Apostel, wie Paulus von der ganzen Kirche sagt: „den berufenen Heiligen und Geheiligten in Christus Jesus„ und der Heiland selbst von den Aposteln:„Heilige sie in Wahrheit.“ Denn die ganze menschliche Natur ist in dem Heiligen (inbegriffen). Auch die Schaar der Engel, sowie er selbst undie ganze Schöpfung ist geheiliget und erleuchtet; das Heiligende und Erleuchtende aber ist der Geist; auch der Logos ist der Heiligende und Erleuchtende durch den Geist, keineswegs aber der Geheiligte, denn er ist Schöpfer und nicht Geschöpf. Das Geheiligtwerden aber hat seinen Grund von daher, woher ihn auch das Verkörpertsein hat, und sind die Handlungen zwar unterschieden, werden aber durch die Vereinigung des Fleisches mit der Gottheit verbunden, so daß nicht Einer, der heiliget, und ein Anderer. der geheiligt , zu trennen und überhaupt die Fleischwerdung selbst eine Heiligung ist. 166
§ 5
Denn der Heiland redete zu Jenen, welche sagten: „Du machst dich selbst zu-Gott, da du ein Mensch bist,„ von seiner eigenen Menschheit, indem er sprach:„Zu dem, welchen der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat, saget ihr: Du lästerst Gott, weil ich gesagt habe: Ich bin der Sohn Gottes!“ Welch’ andere Heiligung meint er hier als die Heiligung des Fleisches durch die Gottheit? Dann also lebte der Leib durch die Heiligung der Gottheit und nicht durch die Zubereitung einer menschlichen Seele und überhaupt das Ganze in der Vereinigung. Und deßhalb, wenn er sagt: „welchen der Vater heiligte und sandte,„ sagt er, daß das Heiligende und Geheiligte zugleich geheiligt wird, indem er das Geheiligte mit dem Heiligenden verbindet; er erklärt auch anderwärts diese Heiligung (damit), daß es die Geburt aus der Jungfrau war. „Ich bin dazu geboren und dazu in die Welt gekommen, daß ich der Wahrheit Zeugniß gebe.“ Denn der gewöhnliche Mensch ist aus dem Willen des Fleisches und aus dem Willen des Mannes beseelt und belebt, aus dem ergossenen Samen, welcher in die empfangende Mutter die belebende Kraft hineinbringt; das Heilige, aus der Jungfrau Geborene aber ist durch die Herabkunft und überschattende Kraft des Geistes, da nicht ein Samen das göttliche Leben bewirkte, sondern eine geistige und göttliche Kraft der Jungfrau die göttliche Schwangerschaft und die göttliche Geburt verlieh.
§ 6
Dasselbe gilt in Folge dieser Vereinigungsweise auch von der Erhöhung Christi und von der Verleihung eines Namens an ihn, welcher über jeden Namen ist, obwohl die Erhöhung eigentlich nur das von unten hinaufsteigende Fleisch betrifft; aber weil es nicht gesondert auf- 167 steigt, deßhalb wird das Ganze zusammen erhöht genannt und die Gnadenverleihung, welche sich auf das aus der Niedrigkeit verherrlichte Fleisch bezieht, auch mit diesem verbunden. Denn dem Logos, welcher stets die Herrlichkeit hatte, wird durch Gnade die Herrlichkeit nicht vermehrt; denn was da war und geblieben ist, war da in Gottes Gestalt und war Gott gleich; er sagt bei Johannes ja auch im Fleische, daß er Gott gleich sei, indem er Gott seinen eigenen Vater nennt und sich selbst Gott gleich macht. Deßhalb änderte sich die Gottesgleichheit nicht, sondern die Gottheit blieb unverändert dieselbe; was er aber hat, kann er nicht empfangen; sowie das Fleisch das empfängt, was es nicht hat, das Leidensunfähige von den Leiden, das Himmlische von dem Verweilen auf der Erde, das Königliche von der Knechtschaft unter den Menschen, das Angebetetwerden von aller Creatur von dem Anbeten: so wird auch vom Ganzen gesagt, daß ihm ein Namen über jeden Namen gegeben worden sei. Und wollte auch Jemand zwischen Gnade und dem Namen über jeden Namen unterscheiden, so wird doch keines von beiden eigentlich gesagt werden können; denn wenn dem Logos auch Gnade geschenkt würde wie einem Nichtbesitzenden, so ist ihm doch niemals durch eine Gnade der Name über jeden Namen gegeben worden. Und wenn er diesen nicht durch ein Geschenk, sondern von Natur aus hat, wie er ihn durch die Gottheit hat, so konnte er ihm nicht gegeben worden sein. Daher wird nothwendiger Weise sowohl das Leibliche vom Ganzen als auch das Göttliche vom Ganzen gesagt, und wer in diesen vereinigten Verschiedenen nicht das einem jeden von beiden Eigenthümliche zu erkennen im Stande ist, der wird in verschiedene Widersprüche gerathen; wer aber sowohl das Eigenthümliche erkennt als auch die Vereinigung bewahrt, 168 der wird weder die Natur leugnen noch die Vereinigung mißkennen.
Allen Bischöfen der katholischen Kirche, den geliebten Brüdern, (sendet) Julius Gruß im Herrn.
Ich folge, geliebte Brüder, unserem Glauben über den Herrn und Gott und König nach der kirchlichen Erzählung bei dem Propheten Oseasüber den Logos Gottes und des Vaters, als den Herrn: „Ich überlasse Jacob nicht der Vernichtung, weil ich Gott bin und kein Mensch, in deiner Mitte heilig, und ich werde nicht in über) die Stadt kommen; ich werde dem Herrn folgen." Dieß und durch Dieß (ist) Alles, was immer den menschgewordenen Gott, Logos betrifft, mit Bezug auf jene Menschen (gesagt), welche ihn einfach als einen Heiligen, nicht aber als Gott bekennen: Ich bin Gott und kein Mensch. Ich glaube an die in einer Gottheit und Wesenheit hochgepriesene und angebetete 169 Dreifaltigkeit, den Vater, Sohn und hl. Geist, und an die Herabkunft vom Himmel und an die Fleischwerdung aus der hl. Jungfrau Maria und an die Erscheinung des Gottes Logos und unseres Erlösers Jesu Christi und an seine Offenbarung unter den Menschen, als Gott und Mensch, nicht an einen Anderen, der Gott, und an einen Anderen, der Mensch ist, sondern an eine Hypostase und eine Person, an den Logos Gottes und an das Fleisch aus Maria, (an den) aus Gott und aus dem Weibe, an einen und denselben Leidensfähigen und Leidensunfähigen, welcher dem Fleische nach zwar litt und unser Leiden auf sich nahm, der Gottheit nach aber das Leiden aufhob und durch den Erlösungstod unseren Tod vernichtete, das Leben erleuchtete, den Gläubigen Unsterblichkeit verlieh, den Genuß der zukünftigen Güter und das Erbe des himmlischen und göttlichen Reiches in Herrlichkeit.
§ 1
Niemand soll das herrliche und erlösende Fleisch unseres Herrn Jesu Christi unter dem Vorwand des (Ausdruckes) „wesensgleich„ gering achten; denn weder wir noch unsere Synode noch irgend Jemand, der einen menschlichen Verstand hat, nennt oder denkt sich den Leib an und für sich wesensgleich; sondern wir sagen nicht, daß das Fleisch unseres Herrn Jesu Christi nicht vom Himmel sei, sondern wir bekennen, daß der Gott Logos aus der hl. Jungfrau Maria Fleisch geworden sei, und trennen nicht ihn von seinem Fleische, sondern er ist eine Person, eine Hypostase, ganz Mensch ganz Gott. Wenn wir also glauben, daß 170 unser Herr Jesus Christus in Menschenähnlichkeit gekommen sei, eben durch die jungfräuliche Empfängniß, nach welcher die Jungfrau auch Gottesgebärerin heißt, und dieß das Geheimniß unserer Erlösung ist, daß der Logos Gottes Fleisch geworden, so ist er untrennbar und untheilbar von seinem Fleische. Auch hat durch die Vereinigung mit dem Gott Logos und durch die wesensgleiche Natur des Logos mit dem Vater das mit einer vernünftigen Seele begabte FleischAntheil an dem Namen Desjenigen, dessen Fleisch es ist, wenn wir nemlich wahrhaft bekennen, daß der Logos Gottes Fleisch geworden sei. Wenn es aber keinen Antheil hat, dann ist es ganz entfernt, dann gibt es auch für die Gläubigen keine Erlösung aus der Fleischwerdung, welche ausserhalb der göttlichen Dreifaltigkeit besteht; denn ausser der göttlichen Dreifaltigkeit ist weder etwas Anzubetendes noch Erlösendes, sondern nutzlos und vergeblich wird ihnen die Fleischwerdung gezeigt, als Lüge aber auch das Wort der göttlichen Schrift erfunden werden, wie: „Der Logos ist Fleisch geworden“ und „es wurde uns heute Jesus Christus geboren in der Stadt David.„ Lüge ist es auch (zu sagen): ein starker Gott und ein Kind und alle diese ähnlichen (Ausdrücke); ebenso wird die Jungfrau nicht mehr als Gottesgebärerin geglaubt werden, was aber frevelhaft und gottlos ist und ferne von einer jeden gottesfürchtigen Seele. Denn jede christliche Hoffnung wird ihnen genommen, ja das Christenthum selbst für Nichts erachtet werden; denn auch das große und kostbare Geschenk der Christen, das bis zum Tode entrichtete Lösegeld Christi wird nicht als etwas Göttliches, sondern als ein menschliches angesehen werden, wenn überhaupt noch vor der göttlichen Dreifaltig- ’ 171 keit die Fleischwerdung unseres Herrn Jesu Christi eine Beachtung findet.
§ 2
Wir aber müssen bekennen, daß unser Herr Jesus Christus der Sohn Gottes, wahrhaft ewig, wesensgleich mit dem Vater sei, welchen die Jungfrau als Heiland und Erlöser geboren hat, und dem wir deßhalb die schuldige Anbetung darbringen und wird von der Anbetung sein Fleisch nicht ausgeschlossen; denn da sich das göttliche Leben nicht trennen läßt, ist es auch unmöglich, das (Object) der Anbetung zu scheiden; denn wer dessen Fleisch nicht anbetet, der betet ihn selbst nicht an. Demnach wird in der Vereinigung des Logos mit seinem mit Seele und Vernunft begabten Fleische (https://bkv.unifr.ch/works/267/versions/288/scans/a0ihm) als einem Sohne auch eine Anbetung von uns dargebracht, wie der Evangelist ein Leben des Logos und des Fleisches verkündiget und sagt: „Der Logos ist Fleisch geworden." Wenn also der Logos Fleisch geworden ist, so betet der, welcher den Logos anbetet, das Fleisch an, und der, welcher das Fleisch anbetet, betet die Gottheit an; auch die Apostel, welche Jesus Christus anbeteten, indem sie ihn im Leibe anbeteten, beteten den Gott Logos an; ebenso dienten die Engel ihm als ihrem eigenen Herrn, da sie seinem Leibe dienten; auch die Jungfrau, welche ursprünglich Fleisch gebar, hat den Logos geboren und war Gottesgebärerin, und die Juden, welche den Leib kreuzigten, haben Gott gekreuziget; auch in den göttlichen Schriften wird nirgends eine Trennung des Logos und seines Fleisches vorgetragen, sondern eine Natur, eine 172 Hypostase, eine Thätigkeit, eine Person, ganz Gott, ganz Mensch (wird) ein und Derselbe (genannt).Sein Wesen nemlich ist dem Unsichtbaren nach die Gottheit, dem Sichtbaren nach das Fleisch, daher ist dieFleischwerdung unseres Herrn Jesus Christus von der göttlichen Dreifaltigkeit weder entfernt noch getrennt; heißt es ja auch in der Aufzählung der Dreifaltigkeit die Taufe zur Vergebung der Sünden und zur Auferstehung des Fleisches, was aber das Werk der Gottheit und nicht einer geschaffenen Natur ist. Denn Ein und Dasselbe ist der Leib und Gott, dessen der Leib ist, da das Fleisch nicht in etwas Unkörperliches verwandelt worden ist, sondern das ihm Eigenthümliche, uns gleich, besitzt nach der Geburt aus der Jungfrau und das, was über uns (erhaben ist) , nach der Vermischung oder Vereinigung mit dem Gott Logos.
Auch überschrieben: Decrete des P. Julius; dieses erste römische Concil unter Julius wäre nach Pseudoisidor beim Antritte des Pontificates des Julius gehalten worden, also im J. 337, es ist aber von ihm erfunden und dessen Text aus Cassiodori hist. trip. II. 9, 11, 12 entlehnt.
Inhalt.
Im Namen des Herrn (und) Gottes und unseres Er- 173 losers Jesu Christi, unter den Kaisern Constantius und Constans im 4. Jahre, in der 6. Indiction,unter dem Vorsitze des Papstes Julius nach Vorlegung der hl. Evangelien in der Kirche unseres Erlösers Jesu Christi, die constantinianische genannt, in Gegenwart des Bischofes Benedict von Aquileja, Rufus von Carthago, Agapitus von Ravenna, Julius von Mailand, Lucian von Maurianaund anderen 116 Bischöfen sprach der vorhergenannte heil. Julius, Bischof von Rom (Folgendes): Wegen der unter allen Kirchen nothwendigen Einheit des Glaubens ist es erforderlich, daß wir vor Allem das von den 318 Vätern auf der nicänischen Synode festgesetzte Glaubensbekenntniß (uns vor Augen) stellen und dann das Nothwendige verhandeln. Es folgt nun das nicänische Symbolum, hierauf eine Exposition und abermalige Verurtheilung des Arianismus.
Schreiben des Heiligsten und seligsten römischen Papstes Julius an die orientalischen Bischöfe, in welchem er ihnen vorwirft, daß sie die Brüder verfolgen und ohne seine Genehmigung 174 gegen die kirchliche und apostolische Anordnung Concilien zur Berurtheilung der Bischöfe abhalten, diese ohne apostolisches Urtheil entweder vertreiben oder verurtheilen, da die Kanones Vorschreiben, daß über dieselben ohne den römischen Bischof Nichts entschieden werden dürfe.
Den ehrwürdigen Brüdern, allen orientalischen Bischöfen (entbietet seinen Gruß) Julius.
Vorwürfe über das liebe- und gottlose Gebahren derselben; Stellen der hl. Schrift über die dem Nächsten schuldige Liebe, über Verleumdungen. (I.Petr.3, 8—12; 1.Joh. 4, 7—21; Sprüchw. 15, 2—9. u. a.) (c. 1.) Job wird als Beispiel der Nächstenliebe aufgestellt (nach Job 29, 11—17). (c. 2.) Diese Anfeindungen der Brüder wollte die nicänische Synode verhindern durch die Verordnung, daß Diejenigen, welche Geistliche verfolgen, wenn sie Kleriker sind, abgesetzt, wenn es Laien sind, in den Bann erklärt werden Diesem Beispiele folgend verbieten auch wir alle Anfeindungen der Bischöfe, damit die Eintracht erhalten bleibe, (c. 3.) Deßhalb verordneten auch die Väter der nicänischen Synode, daß „kein Bischof, er mag welcher Verbrechen immer angeklagt sein. ausser auf einer rechtmäßigen und rechtzeitig mit apostolischer Genehmigung berufenen Synode verhört, das heißt gerichtet oder verurtheilt werde. Wäre es doch von Einigen gewagt worden, so sollen ihre Verhandlungen ungiltig und keineswegs als kirchliche angesehen werden.„ Die Berufung allgemeiner Synoden aber steht nach evangelischer, apostolischer und kirchlicher Anordnung dem ersten Stuhle zu. (c. 4.) Diese Gewalt wurde dem Petrus von Christus verliehen (Matth. 16. 18); ferner ist „schon längst 175 von den hl. Aposteln und ihren Nachfolgern in den vorerwähnten alten Statuten, welche die heilige und apostolische Kirche noch besitzt, verordnet worden, daß ohne das Urtheil des römischen Bischofes weder Concilien gefeiert noch ein Bischof verurtheilt werden dürfe, weil sie die hl. römische Kirche als Oberhaupt aller Kirchen einsetzten, und sowie der hl. Apostel Petrus der Erste unter den Aposteln war, so soll auch diese durch seinen Namen geheiligte Kirche nach der Anordnung des Herrn die erste und das Haupt der übrigen sein, und zu ihr sollen wie zur Mutter und dem Haupte alle wichtigeren kirchlichen Angelegenheiten und die Urtheile über Bischöfe gelangen und von ihr die gerechte Entscheidung empfangen und darf hievon ohne den römischen Bischof Nichts entschieden werden.“ (c. 5.) Auch das nicänische Concil hat die vom weltlichen Gesetze zurückgewiesenen Kläger und Klagen von der Anklage gegen Priester ausgeschlossen. Deßhalb könne er (P. Julius) nicht dazu schweigen, daß sie ohne sein Vorwissfen solche Entscheidungen getroffen haben. (c. 6.) Wer immer also von nun an ohne oder gegen die Auctorität dieses hl. Stuhles einen Bischof verjagt oder verurtheilt, der ist für immer verurtheilt und abgesetzt. „Unter Entfernung aller Übergriffe und Ausschreitungen soll Niemand Etwas unternehmen, was ihm nicht erlaubt ist;„vom Sitze des hl.Petrus, von dem die bischöfliche Würde stammt, soll man auch das kirchliche Recht beobachten lernen, (c. 7.) Darum mögen sich künftighbin Alle hüten, „daß, was von den Aposteln und ihren Nachfolgern angeordnet worden ist, nicht durch Saumseligkeit vernachlässigt, durch Uneinigkeit übertreten, durch Streit verwirrt werde.“ Sowie die Glieder eines Leibes in ihrer Thätigkeit wohl geordnet sind, damit das Ganze sich wohl befinde, so war auch schon unter den Aposteln eine gewisse 176 Ordnung und Petrus als ihr Haupt bestimmt; darum soll Niemand der Gehorsam schwer fallen; „irret euch nicht, meine geliebtesten Brüder, und laßt euch nicht durch verschiedene und fremde Lehre auf Abwege bringen und verachtet nicht die Anordnungen der Apostel und apostolischen Männer; ihr habt die Gesetze, gebrauchet sie, beschäftiget euch mit ihnen, erfreut euch an ihnen, waffnet euch mit ihnen, damit ihr vertrauensvoll die Pfeile der Feinde überwinden könnet; denn es ist eine große Schmach, wenn ein Bischof oder anderer Geistliche jene Ordnung verachtet, welche er den Stuhl des hl. Petrus beobachten und lehren sieht; denn es geziemt sich sehr, daß der ganze Körper der Kirche unter sich in der Beobachtung dessen übereinstimme, was von dorther angeordnet ist, wo der Herr die Oberhoheit über die ganze Kirche gegründet hat.„ „in Anbetracht also unserer Pflicht dürfen wir Nichts übergehen, zu Nichts schweigen, da wir mehr als Alle für die christliche Religion eifern müssen,“ damit wir durch Schweigen nicht etwa die Fehler der Brüder zu begünstigen oder zu billigen scheinen.
Schreiben der orientalischen Bischöfe an den römischen Papst Julius, welche sich darüber beschweren, daß er die von ihnen verurtheilten Bischöfe Paulus von Constantinopel und Athanasius von Alexandrien und deren Genossen, ohne sie zu Rathe zu ziehen, in die Gemeinschaft aufgenommen und denselben ihre 177 Kirche mit allem dazu Gehörigen mit apostolischer Auctorität zurückgegeben habe.
Dem seligsten Herrn und verehrten Vater Julius, dem ehrwürdigen Bischofe des apostolischen Stuhles, (entbieten) Eusebius, Theognius, Theodorus und Berintus mit den übrigen Brüdern und Mitbischöfen, welche in Antiochien versammelt sind, (ihren Gruß).
Diesen Brief der Eusebianer, über dessen Inhalt und Veranlassung in der Einleitung zu dem (1.) Briefe des P. Julius an die Eusebianer die Rede war, der historisch wahr, aber verloren gegangen ist, compilirte Pseudoisidor größtentheils nach Cassiodori Hist. trip. IV. 16. 15. und dem Concil Lateranense a. 649. secr. II.
Antwortschreiben des heiligsten Julius, des römischen Erzbischofes, an Eusebius, Theognius, Theodorus, Berintus und die übrigen orientalischen Bischöfe, in welchem er diese rügt, daß sie den Bischof Athanasius und Paulus und deren übrige Genossen ohne Beratlhung des apostolischen Stuhles zu verurtheilen und von ihren Stühlen zu vertreiben gegen die Bestimmung der Kanones gewagt hatten.
Julius, Bischof der heil. römischen und apostolischen Kirche, den Bischöfen Eusebius, Theo- 178 gnius, Theodorus, Berinthus und den übrigen orientalischen (Bischöfen).
Tadel wegen des trotzigen und erbitterten Briefes, den sie an die Kirche von Rom, welche doch alle Verehrung verdient, geschickt haben; ihr Vorgehen gegen die verurtheilten Bischöfe ist ungerecht und ungiltig, weil sie hiebei nicht die Vorschriften der Canones beobachteten, insbesondere obne Wissen und Zustimmung des apostolischen Stuhles gehandelt haben. Nachdem sie trotz wiederholter Einladung zu der Synode nicht gekommen seien, wurden ohne sie alle gegen jene Bischöfe erhobenen Anklagen genau untersucht, und jene Bischöfe, weil unschuldig befunden, in die Kirche aufgenommen; wären sie ihrer Sache sicher, so hätten sie nicht gezögert, zu kommen und sich zu verantworten. Darum, auf daß solche Ungerechtigkeiten sich nicht wiederholen, schalten wir unserem Schreiben einige (hieher gehörige) Capitel des nicänischen Concils einvernemlich das 18. 19. 21. 23. 26. 27. 28. 33. 41. u. 5. 7. u. 9.51. 52. 53. 54. 55. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 66.
Alle wegen größerer Verbrechen angeklagten Bischöfe sollen frei an den apostolischen Stuhl appelliren können. Ein von den Bischöfen der Provinz gerichteter Bischof kann an den apostolischen Stuhl appelliren, welcher eine neue Untersuchung anordnen kann, während welcher kein neuer Bischof an jene Stelle gesetzt werden darf. Vom Metropoliten kann man an den 179 Primas oder an den Papst appelliren. Die vom weltlichen Gesetze ausgeschlossenen Kläger und Klagen weisen auch wir zurück. Kein Bischof darf einen fremden Geistlichen eigenmächtig zurückbehalten oder ordiniren oder richten, unbeschadet aber der apostolischen Auctorität. Der Anklage soll bei Strafe der Ausschließung ein gütlicher Ausgleichsversuch vorangehen. „Kein Bischof wage es, einen seines Eigenthums beraubten oder von seinem Stuhle vertriebenen Bischof zu excommuniciren oder zu richten, weil es kein Privilegium gibt, das einem schon Beraubten noch entzogen werden könnte;" eine in Abwesenheit des Geklagten oder von einem untauglichen Zeugen vorgebrachte Klage oder Aussage ist ungiltig. Bei Appellationen an den Papst ist dessen Urtheil zu befolgen; Solche, die sich bei Feinden aufhalten, dürfen zur Klage oder Zeugenschaft nicht angenommen werden. Ungläubige oder des Unglaubens Verdächtige und Feindselige verdienen bei Anklagen nicht gehört zu werden. Welche Bischöfe Primaten und welche Metropoliten heissen. Die Verächter des Gesetzes Christi oder der Kirche sind ehrlos. Kein Metropolit darf ohne Zuziehung aller seiner Provincialbischöfe Verhöre vornehmen. Irrgläubige oder Abgefallene dürfen gegen Rechtgläubige nicht (als Kläger) auftreten. Fremde Gerichte sind verboten. Unter Wahrung des Ansehens der apostolischen Kirche darf kein Bischof zu einer Synode ausserhalb seiner Provinz vorgeladen werden; fürchtet er die Parteilichkeit seiner Provincialbischöfe, so soll er bei den Primaten oder bei dem römischen Stuhle gerichtet werden. „Keinem, der über sich selbst bekannt hat, [ausser bezüglich des Majestätsverbrechens] darf in Bezug 180 eines fremden Verbrechens Glauben geschenkt werden, weil feine und eines jeden Angeklagten Aussage gefährlich ist und gegen Niemand zugelassen werden darf.“Ein Bischof darf nur auf Grund von ganz sicheren und erwiesenen Zeugnissen richten. Anklagen gegen Ältere dürfen nur von ganz unbescholtenen und unverdächtigen Personen angenommen werden. Eine Provincialsynode muß, wenn es der Papst anordnet,durch seine Stellvertreter neuerdings verhandelt werden. „Es ist verordnet, daß, wenn von welchen kirchlichen Richtern immer an andere kirchliche Richter, denen eine höhere Auctorität zusteht, appellirt worden ist, das Gehör nicht verweigert werde.” Jeder Metropolit muß das, was nicht seine eigene Diöcese betrifft, in Übereinstimmung mit den Provincialbischöfen anordnen bei Strafe der Absetzung und Ungiltigkeit des Geschehenen; aber auch die Provincialbischöfe sollen bei allgemeinen Angelegenheiten im Vereine mit den Metropoliten handeln. Die kirchlichen Richter dürfen ihr Urtheil nur in Gegenwart des Betheiligten abgeben. Die Primaten dürfen einen angeklagten Bischof nicht verurtheilen, ausser mit apostolischer Ermächtigung oder wenn er sich selbst für schuldig bekennt oder durch unbescholtene Zeugen rechtmäßig überwiesen ist. Eine ungerechte Berurtheilung von Bischöfen ist ungiltig. Verleumder und Begünstiger der Feinde weisen wir von der Anklage gegen Bischöfe zurück; Untergebene dürfen nicht gegen Vorgesetzte auftreten; in einer zweifelhaften Angelegenheit soll kein entscheidendes Urtheil abgegeben und überhaupt ordnungsmäßig gerichtet werden.
Die übrigen Verordnungen jener Synode sind in unserem Archive aufbewahrt. Athanasius aber ist auf einem Concil durch Entscheid der Bischöfe aufgenommen und in seinen ihm ungerecht entzogenen Sitz wieder eingesetzt worden; daß ein 181 Bischof nur wieder von ebenso vielen Bischöfen eingesetzt werden könne, als er abgesetzt wurde, ist nur aus Haß gegen Athanasius von euch in Antiochien als Regel aufgestellt worden, welche aber keine Giltigkeit hat noch je wird erlangen können, weil dieses Concil nicht von orthodoxen Bischöfen gehalten wurde noch eine Gesandtschaft der römischen Kirche zugegen war, da doch die Canones vorschreiben, daß ohne deren Auctorität keine Concilien abgehalten werden dürfen und daher kein Concil giltig ist oder sein wird,.das nicht durch diese Auctorität bekräftiget ist.
Auch machet ihr dem Athanasius seine Flucht ungerechter Weise zum Vorwurfe, da der Herr selbst befohlen hat: „Wenn sie euch in der einen Stadt verfolgen, so fliehet in eine andere;" er lehrte es auch durch sein Beispiel, indem er sich seinen Feinden entzog; ebenso auch seine Apostel und Jünger,
Da wir vernommen, daß viele (Bischöfe) durch die schlechtesten Ränke ungerecht abgesetzt worden sind, muß ich, dem an der Stelle des Apostelfürsten die Sorge für die ganze Kirche anvertraut ist, Solches zu verhüten suchen; denn deßhalb sind diesem hl. Stuhle die vorher erwähnten Privilegien bezüglich der Berufung von Concilien und der Gerichte und Wiedereinsetzung der Bischöfe, wie auch der höchsten Angelegenheiten der Kirchen verliehen worden, damit bei ihm alle Unterdrückten Hilfe und die ungerecht Verurtheilten ihre Wiederherstellung erhalten und Solches von Gottlosen nicht ungerächt und ungestraft gewagt werden könne." Darum habt ihr völlig Unrecht uns zu schmähen, vielmehr seid ihr die Schuldigen, weil ihr ohne unser Wissen gehandelt habt, auch euch nicht zur Untersuchung und Verantwortung stellen wolltet, daher ihr die Strafe Jener verdient, sie aber sind unschuldig.
Daß die Bischöfe 182 und Diener Gottes nicht leichthin und von Jedem, sondern nur von diesem hl. Stuhle oder von Gott zu richten seien, hat der Herr durch sein Beispiel (Käufer und Verkäufer aus dem Tempel) und durch sein Wortgelehrt.
Auch darf Niemand gerichtet oder verurtheilt werden, bis er sich nicht vor seinen Anklägern mit hinlänglicher Muße vertheidigen kann; ebenso darf nach der Anordnung der nicänischen Synode Niemand ausserhalb seiner Provinz angeklagt werden, ausser es wäre an den apostolischen Stuhl appellirt worden.
Ferner „wurde in der erwähnten Synode verordnet, daß Verdächtige oder Ehrlose oder Verbrecher oder Günstlinge oder Verleumder oder Verwandte oder Verruchte oder Streitsüchtige als Kläger nicht angenommen werden, sondern Solche, welche von allem Verdachte frei sind;"Niemand ist an das Urtheil eines anderen Richters gebunden, als den entweder er sich selbst oder den dieser hl. Stuhl erwählt hat.
Nochmalige Wiederholung des ungerechten Vorganges der orientalischen Bischöfe gegen Athanasius und dessen Anhänger. Vermeidet also künftighin solches Unheil, weil wir es nicht ungestraft dulden können. Denn „es ist auf der nicänischen Synode auch verordnet worden, daß Keiner, über den das Anathem verhängt ist, in unserer Anklage angenommen werde noch auch Jene, welche von uns keine Beschwerde oder Anklage annehmen wollen, obwohl wir wissen, daß wir vom Herrn über sie gesetzt sind, nicht sie über uns; und sowie der Obere von dem Untergebenen nicht gerichtet werden kann, so kann er auch von diesem nicht verpflichtet werden, weil Alles, was erhaben ist, selten ist. Wir tragen die Lasten aller Bedrängten, oder vielmehr in uns der heil. Apostel Petrus. dessen Stelle und Amt wir verwalten, und durch dessen Vorschrift 183 wir belehrt werden, damit wir auf seine Hilfe gestützt von allem Übel geschützt werden jetzt und immer." (c. 9.)
Dieser Briefwechsel wird zweimal erwähnt, von Johannes Nicänus, welcher gegen das Ende des 10. Jahrh. in einem Schreiben „über die Geburt des Herrn" nachweisen wollte, warum dieses Fest auf den 25. December bestimmt worden sei, und zu diesem Zwecke einen Brief eines Bischofes Cyrillus von Jerusalem (nicht desjenigen, wie er sagt, welcher über das am Pfingstfeste in Jerusalem erschienene Kreuz an den Kaiser Constantius schrieb, sondern dessen Nachfolger) an den P. Julius anführt, in welchem er dem Papste vorstellt, daß man die zwei großen Feste der Geburt und der Taufe des Herrn wegen der großen Entfernung der betreffenden heiligen Orte, da Bethlehem von Jerusalem 3 Meilen gegen Mittag, der Jordan aber 15 Meilen gegen Osten entfernt sei, nicht an einem Tage feiern könne; der Papst möge also in den vom Cäsar Titus aus Jerusalem nach.Rorn gebrachten Commentarien der Juden den Geburtstag Christi nachsuchen lassen.
Ein anderer (anonymer) Autor läßt in einer Schrift, „Nothwendige Erzählung" betitelt, diesen Brief vom Bischöfe Juvenalis von Jerusalem schreiben, in welchem die Entfernung zwischen Jerusalem und dem Jordan mit 25 Meilen angegeben wird und die zwischen Jerusalem und Bethlehem mit 6 Meilen; auch frägt er sowohl um den Tag der Geburt als der Taufe des Herrn. 184 Hierauf ließ nach Johannes Nicänus der Papst die gewünschte Untersuchung anstellen und fand man einen Kommentar des Chronographen Josephus, in welchem angegeben war, daß im 7. Monate am Laubhüttenfeste, am Versöhnungstage, der Engel erschienen und der Priester (Zacharias) stumm geblieben sei, bis seine greise Gattin geboren hatte.
Deutlicher lautet die angebliche Antwort des Papstes nach dem Anonymus: Man habe in den Commentarien gefunden, daß der Herr am 25. December geboren und nach 30 Jahren von Johannes im Jordan am 6. Januar getauft worden sei; über die hienach eingeführte Trennung der Feste aber sei Unzufriedenheit entstanden.
In diesen erdichteten Briefen liegt allerdings ein Kern Wahrheit eingeschlossen; wie der hl. Chrysostomus in seiner de natali Domini zu Antiochien im J. 386 gehaltenen Rede bezeugt, wurde im Oriente erst in der 3. Hälfte des 4. Jahrh. das Geburtsfest des Herrn an einem besonderen Tage, nemlich am 25. December, gefeiert, während es früher mit dem Feste der Erscheinung des Herrn verbunden war und die Orientalen über den Tag der Geburt des Herrn uneins waren, indem sie theils den 9. Mai, theils den 19. oder 20. April, wieder Andere den 8. oder 12. Jänner annahmen; zugleich sagt Chrysostomus, daß im Occidente das Geburtsfest des Herrn schon lange „nach einer alten Überlieferung" am 25. December gefeiert wurde. Diese Thatsache nun, daß zu des P. Julius Zeit die Orientalen von den Occidentalen die Feier des Geburtsfestes des Herrn am 25. December annahmen, sollte durch diese erdichteten Briefe auch nachgewiesen werden; daß sie aber ein Erzeugniß späterer Zeit sind, beweisen die darin enthaltenen Abweichungen, die verschiedenen Namen der angeblichen Autoren; Juvenalis lebte um 100 Jahre später als Julius, ausser dem berühmten mit Julius gleichzeitigen Cyrillus kennen wir keinen Bischof von Jerusalem dieses Namens; aber auch angenommen, daß der Compilator durch die wiederholte Verbannung und Rückkehr dieses Cyrillus getäuscht an zwei verschiedene Personen desselben Namens 185 glaubte, so ist die Erzählung mindestens sehr naiv, daß jene Tage der Geburt und der Taufe des Herrn vom Papste erst in den jüdischen Schriften aufgefunden worden seien, da nach Clnysostomus die abendländische Kirche diese Tage schon längst vorher und nicht erst in Folge einer Nachforschung in den jüdischen Denkschriften, sondern in Folge alter Tradition feierte.
Nach Athanasius’ Berichte waren einige Väter der sardicensischen Synode der Ansicht, das nicänische Symbolum sei den sophistischen Deutungen der Arianer gegenüber ungenügend und daher eine Erweiterung desselben nothwendig, die Synode aber sei darauf nicht eingegangen, habe vielmehr durchaus keine neue Formel aufzustellen beschlossen und die nicänische für genügend, durchaus fehlerlos und fromm erklärt.Deßungeachtet kam bald eine angeblich sardicensische Glaubensformel in Umlauf, welche Athanasius zwar für falsch erklärte, die ihrem Inhalte nach aber orthodox ist und, weil sie unter die Acten der Synode kam, schon vom 4. allgemeinen Concil zu Chalcedon für echt gehalten wurde; daß nun diese erweiterte Glaubensformel von Osius und Protogenes ausgieng, beweist unser Brief, welchen erst in neuerer Zeit Scipio Maffei in der Bibliothek zu Verona unter den sardicensischen Acten aufgefunden und die Ballerini und Mansiveröffentlicht haben; der- 186 selbe sollte offenbar das Begleitschreiben der vorgeschlagenen Symbolumserweiterung sein; sein Text ist jedoch mehrfach, selbst bis zur Undeutlichleit mank.
Dem geliebtesten Bruder Julius (senden) Osius und Protogenes (ihren Gruß).
Wir halten an der in Nicäa mit allgemeiner Übereinstimmung verfaßten, den katholischen Glauben enthaltenden Schrift fest; dort wurden drei Fragen verhandelt; daß es einmal war, da er (der Logos) nicht war. Weil aber die Arius-Schüler hernach Gotteslästerungen vorbrachten, ist es nothwendig, die Glaubensnorm weitläufiger auseinander zu setzen, damit Jenen alle Gelegenheit zur Irreführung genommen, Alle aber im Glauben bestärkt werden.
Er (Julius) verordnete, daß kein Kleriker irgend Etwas bei dem öffentlichen (Gerichte) verhandeln lasse, (sondern) nur in der Kirche; daß authentische Berichte durch die Notare zusammengestellt und die Sammlung aller Documente in der Kirche durch den Vorsteher der Notare besorgt werde, daß nemlich die Schuldbriefe, Instrumente, Schenkungen, Täusche, Übergaben, Testamente, Legate und Frei- 187 lassungen der Kleriker in der Kirchein dem hl. Archive gesammelt werden sollen.
1. Wer immer zur Zeit der Ernte oder Weinlese nicht aus Bedürfniß, sondern aus Gewinnsucht Getreide oder Wein einkauft, z. B. um 2 Denare einen Scheffel, und es aufhebt, bis es um 4 oder 6 Denare oder noch theuerer verkauft wird, so nennen wir das einen schmählichen Gewinn.
2. Wenn Jemand die Communion aus der Hand eines Häretikers gespendet oder empfangen hat und nicht weiß, daß die katholische Kirche Dieß verbietet, so soll er nachher, wenn er es erfährt, ein ganzes Jahr Buße thun. Wenn er es aber weiß und ausser Acht gelassen hat und nachher es bereut hat, so büße er 10 Jahre; Andere sagen 7, Einige noch milder 5 Jahre. Wenn Jemand einen Häretiker seine Messe in einer katholischen Kirche celebriren ließ und es nicht weiß, so büße er 40 Tage; ist es aus Scheu vor Jenem geschehen, so büße er ein ganzes Jahr; hat er es aus 188 Verürtheilung der katholischen Kirche und der römischen Gewohnheit gethan, so soll er wie ein Häretiker aus der Kirche ausgestoßen werden, wenn er es nicht bereut hat; wenn er es aber bereut bat, so büße er 10 Jahre. Wenn er sich von der katholischen Kirche in die Versammlung der Häretiker begeben und Andere (dazu) überredet und es nachher bereut hat, so büße er 12 Jahre, 3 außerhalb der Kirche, 7 unter den Zuhörenden und 2 ausserhalb der Communion; über sie heißt es im Canon, daß sie im 12. Jahre die Communion ohne Opfergabe empfangen sollen.
3. Wenn ein Priester Sterbenden die Buße verweigert hat, so ist er ihrer Seelen schuldig, weil der Herr sagt: „An welchem Tage immer der Sünder sich bekehrt hat, wird er leben und nicht sterben.„ Denn eine wahre Beicht [Bekehrung]kann es auch am Ende des Lebens gebeen, weil der Herr nicht bloß auf die Zeit, sondern auck auf das Herz sieht, gleichwie der Räuberdurch die Buße eines Augenblickes in der letzten Stunde seines Bekenntnisses im Paradiese zu sein verdient hat.
4. Wenn sich Jemand mit einer Frau verlobt oder verehelicht und dieselbe, weil ihn der Tod überraschte, oder aus welchen anderen Gründen immer nicht erkannt hat, so 189 darf weder sein überlebender Bruder noch sonst Einer seiner Verwandten sie je zur Frau nehmen.
5. Wir alle haben einen Vater im Himmel, und ein Jeder, der Reiche und der Arme, der Freie und der Sclave wird für sich und seine Seele in gleicher Weise Rechenschaft ablegen. Deßhalb haben wir ohne Zweifel alle, welchen Standes wir auch sein mögen, in Bezug auf Gott ein Gesetz. Wenn aber Alle ein Gesetz haben, so kann, wie der Freigeborene nicht entlassen werden darf,so auch der einmal verehelichte Sclave nicht mehr entlassen werden.
6. Wenn Einer seiner Sclavin die Freiheit geschenkt und sie geehelicht hat, wird bei Einigen gezweifelt, ob eine solche Ehe rechtmäßig sei oder nicht. Wir also entscheiden dieses Bedenken und erklären solche Ehen für rechtmäßige. Denn wenn alle Ehen aus Liebe geschlossen werden und in einer solchen Verbindung nichts Schlechtes und Gesetzwidriges geschehen kann, warum sollte man diese Ehen für verboten halten?
7. Keinem beiderlei Geschlechtes erlauben wir, Jemand aus seiner oder seines Gatten Verwandtschaft bis zum 7. Grade zu heirathen und sich (so) mit der Makel der Blutschande zu verbinden. Überdieß fügen wir noch hinzu, daß, sowie es keinem Christen erlaubt ist, aus seiner Verwandtschaft (Jemanden zu ehelichen), es auch nicht erlaubt 190 ist, von der Verwandtschaft seiner Frau Jemanden zu ehelichen wegen der Einheit des Fleisches.
8. Auch das ist verordnet, daß Niemand die Hinterlassene des Vaters seiner Frau, die Hinterlassene des Bruders seiner Frau, die Hinterlassene des Sohnes seiner Frau eheliche; die Hinterlassene der Verwandten seiner Frau soll Niemand bis zum 3. Geschlechte ehelichen; wenn sie in der 4. und 5. Generation (verwandt) befunden worden sind, sollen sie nicht getrennt werden.
9. Ebensosoll der Mann mit seinen eigenen Blutsverwandten und mit den Blutsverwandten seiner Frau sich verehelichen.
10. Da jedes Verbrechen und jede Sünde durch die Gott dargebrachten Opfer vernichtet wird, was soll dann Anderes dem Herrn zur Sühne für die Sünden gegeben werden, wenn selbst in der Darbringung des Opfers gefehlt wird? Denn wir haben gehört, daß Einige, von schismatischen Rücksichten befangen, gegen den göttlichen Befehl und apostolische Anordnung Milch statt Wein in dem göttlichen Opfer darbringen. Andere dem Volke auch die (in den consecrirten Wein) eingetauchte Eucharistie zur Vervollständigung der Communion reichen. Einige wieder gepreßten 191 Weinin dem Sacramente des hl. Kelches opfern, [wieder Andere ein in Most getauchtes Linnentuch das ganze Jahr hindurch aufbewahren und zur Zeit des Opfers einen Theil desselben mit Wasser waschen und so opfern].Wie sehr Dieß der evangelischen und apostolischen Lehre entgegen und der kirchlichen Gewohnheit zuwider sei, läßt sich leicht aus der Quelle der Wahrheit selbst beweisen, von welcher die Einsetzung der Geheimnisse der Sacramente ausgegangen ist. Denn als der Lehrer der Wahrheit seinen Schülern das wahre Opfer unseres Heiles anvertraute, gab er ihnen, wie wir wissen, nicht Milch, sondern nur Brod und den Kelch zu diesem Sacramente. Denn es heißt im Evangelium:„Jesus nahm das Brod und den Kelch, segnete es und gab es seinen Jüngern.“ Deßhalb höre auf das Darbringen von Milch beim Opfer, weil das deutliche und klare Beispiel der evangelischen Wahrheit vorleuchtet, daß es nicht erlaubt sei, ausser Brod und Wein etwas Anderes zu opfern. Auch daß man zur Vollendung der Communion dem Volke die eingetauchte Eucharistie darreicht, hat kein evangelisches Zeugniß für sich, da er daselbst den Aposteln seinen Leib und sein Blut übergab; denn getrennt wird die Darreichung des Brodes und getrennt die des Kelches erwähnt. Denn wir lesen nicht, daß Christus ein eingetauchtes Brod Anderen gegeben habe, mit Ausnahme jenes Jüngers, welchen das eingetauchte Stückchen als den Verräther des Meisters bezeichnen sollte, das aber nicht die Einsetzung dieses Sacramentes bedeutete. Daßdas Volk von der gepreßten Traube d. i. von den Beeren der Weintrauben communicirt wird, ist jedenfalls eine große Verwirrung; [wenn es aber nothwendig ist, so werde die Traube im Kelche gepreßt und mit Wasser gemischt, weil der Kelch des Herrn 192 nach den Anordnungen der Canones mit Wein und Wasser vermischt dargebracht werden soll, weil wir wissen, daß unter dem Wasser das Volk verstanden, im Weine aber das Blut Christi dargestellt wird. Demnach wird durch die Vermischung des Wassers mit dem Weine im Kelche das Volk mit Christus vereinigt und das Volk der Gläubigen mit dem, an welchen es glaubt, verbunden. Diese Vereinigung und Verbindung des Wassers und Weines vermischt sich derart im Kelche des Herrn, daß diese Vermischung nicht getrennt werden kann. Denn wenn Jemand bloß Wein opfert, so beginnt das Blut Christi obne uns zu sein; ist es aber bloß Wasser, so fängt das Volk an, ohne Christus zu sein. Wenn also die Traube allein geopfert wird, in welcher nur die Wirkung des Weines angezeigt wird, so ist das Geheimniß unferes Heiles vernachlässigt, welches durch das Wasser bezeichnet wird. Denn der Kelch des Herrn kann nicht Wasser allein oder Wein allein sein, wenn nicht Beides vermischt wird. Und deßhalb, weil dem gemäß schon viele und oftmalige Meinungen unserer Vorfahren ergangen sind,soll nunmehr aller Irrthum und Vermessenheit aufhören, damit nicht die ungeordnete Schaar der Bösen die Wahrheit schwäche. Deßhalb sei es von nun an Niemandem erlaubt, bei dem göttlichen Opfer etwas Anderes darzubringen, als. nach dem Ausspruche der alten Concilien, nur Brod und den Kelch, mit Wein und Wasser gemischt. Im Übrigen wird Jeder, der gegen diese Vorschrift handelt, so lange vom Opfern entfernt werden, bis er, durch eine gesetzmäßige Genugthuung der Buße gebessert, zu dem Amte seines Weihegrades, das er verloren hat. zurückkehrt. 193
1. Das von Gratian dem Papste Hyginus und dort unter n. 1. angeführte Decret über die Brandleger an Kirchen.
2. Ecclesia ist ein griechischer Name und bedeutet im Latein convocatio (Zusammenrufung), weil sie (die Kirche) Alle zu sich ruft; katholisch (d. i. allgemein) wird sie deßhalb genannt, weil sie durch die ganze Welt hin gegründet ist, oder auch weil sie katholisch d. i. allgemein ist in derselben Lehre für den Unterricht.
hat Julius verordnet, daß das athanasianische Symbolum alle Sonntage bei den canonischen Tagzeiten gesungen werde. 194