1. Wenn dein Bruder irgend eine Arbeit nur zur Hälfte verrichtet hat und es sich ereignet, daß er krank wird und deines Beistands zum Werke bedarf, so übernimm die Besorgung desselben und unterstütze den Leidenden mit aller Demuth in der Mühe! Hat er aber wieder seine Gesundheit erlangt, so verlange nicht mehr nach den Geschäften deines Bruders, damit du dir nicht Verdammung vom Herrn und von den Menschen zuziehest!
2. Allein vielleicht kommt dir der Gedanke in den Sinn: Eine Fügung Gottes ist darin. daß Jener krank geworden ist und ich nun dieß Geschäft bekomme. Doch warum hast 396 du nicht lieber den guten Gedanken, es sei eine Anordnung Gottes, damit deine Gesinnung offenbar werde, wie du in dieser Hinsicht beschaffen seist, ob du nur dich selbst oder den Bruder liebest? Wenn aber der Andere nach seiner Genesung von der Krankheit die Arbeit sich selbst verbittet, dann kannst du dieselbe mit gutem Gewissen, wenn der Vorgesetzte es erlaubt, selbst übernehmen, damit du auch von denen, die draußen sind, ein schönes Zeugniß bekommest. Die Gerechtigkeit ist nämlich zu einem gottseligen Leben nothwendig. Über den hl. Simeon, der unsern Herrn in seine Arme nahm, steht geschrieben: „Er war gerecht und gottesfürchtig!“