Aber die Geburt läßt dieses Mährchen nicht zu; weil die Einheit keine Geburt hat. Denn was geboren ist, hat einen Vater seiner Geburt. Und deßwegen, weil die Gottheit des Gebornen und des Zeugenden gleich ist, ist der Er- 366 zeuger und der Gezeugte noch nicht Einer und derselbe; weil ein Anderer der Zeugende, und ein Anderer der Geborne seyn muß, und doch wieder der Geborne und der Zeugende ungleich seyn können. Verflucht ist also der, welcher die Gleichheit der Natur in dem Vater und dem Sohne lehrt, um daraus zu folgern, daß der Sohn nicht als Person bezeichnet werden könne; weil, da wegen der gegenseitigen Gleichheit in Keinem die Sache von der Sache verschieden ist, doch die Gleichheit selbst, welche keine Vereinigung zuläßt, den Vater und den Sohn dadurch lehrt, daß der Sohn das unveränderliche Gleichbild des Vaters ist. Denn nicht ein Theil des Vaters ist der Sohn, so daß der Geborne und der Zeugende Einer genannt werden könnten. Auch kein Ausfluß ist er, so daß in ununterbrochenem Flusse durch das körperliche und ungetheilte Hervorströmen der im Ursprunge zurückgehaltene Fluß sich selbst als Ursprung durch den zusammenhängenden Lauf dasselbe wäre, was der Fluß ist. Sondern es ist eine vollkommene und mit Gleichheit der Natur fortbestehende Geburt, welche nicht durch körperliches Empfangen und Gebären körperlicher Weise zu seyn angefangen hat, sondern der Gleichheit ebenderselben Natur zu Folge unkörperlicher aus dem unkörperlichen Vater entsprungener Sohn ist.