Da gelehrt wurde, daß der Sohn nicht durch den Willen (Gottes), wie die übrigen Dinge, das Daseyn habe, damit er nicht vermöge des Willens allein, sondern auch vermöge seiner Natur die Wesenheit hatte, glaubten die Irrlehrer, es sey ihnen eine Gelegenheit dargeboten, Gott dem Vater die Nothwendigkeit, den Sohn aus sich zu zeugen, zuzuschreiben, als wenn er durch ein Gesetz der Natur gezwungen denselben gegen seinen Willen geboren hätte. Aber dieser gebrechliche Zustand findet bei Gott dem Vater nicht Statt; weil bei der unerklärbaren und vollkommenen Geburt des Sohnes weder der Wille allein den Sohn gezeugt hat, noch die Wesenheit durch das Gebot eines Naturgesetzes verändert oder gezwungen worden ist. Es wurde zum Zeugen keine Substanz gesucht; es ist die Natur des Zeugenden in dem Gezeugten nicht verschieden; es gibt keine Zeit, in welcher der Vater ohne Sohn gewesen wäre; sondern vor allen Zeiten hat der Vater aus der Wesenheit seiner Natur, indem er ohne Nöthigung wollte, dem Sohne seine göttliche Wesenheit durch Geburt gegeben.