Dieses mußte, weil es Photinus, gegen den man sich damals versammelt hatte, läugnete, in dem Glaubensbekenntnisse angebracht werden, damit sich Niemand erfrechen möchte, zu behaupten, der Sohn Gottes sey nicht früher gewesen, als der Sohn der Jungfrau, und damit Niemand alles Obige, was dem Sohne Gottes eigen ist, mit der thörichtesten Verkehrtheit der Ketzerwuth dem ungebornen Gotte aneignen, und, indem er dieses auf den Vater bezöge, dem Sohne die Substanz absprechen möchte. Weil dieses deutlich ist, so ist keine weitere Erörterung nöthig.