55 Wie mir bekannt ist, blieben weder bei den Priestern noch bei den Opfertieren leibliche Fehler ungeprüft. Es war verordnet, daß nur Vollkommene Vollkommenes opfern dürfen, womit, wie ich glaube, vorbildlich die Reinheit der Seele gefordert ist. Nicht war es jedem gestattet, das priesterliche Gewand oder ein heiliges Gefäß zu berühren. Die Opfergaben durften nur zu bestimmter Zeit und an bestimmtem Orte von bestimmten Personen genossen werden. Weder das Salböl noch das Rauchwerk in seiner besonderen Mischung durfte nachgemacht werden. Und wer nicht bis ins kleinste rein war an Leib und Seele, durfte das Heiligtum nicht betreten. Um so weniger war es erlaubt, kühn in das Allerheiligste einzutreten, welches nur einmal im Jahre nur* einer* betreten durfte. Und um so weniger war es irgendeinem erlaubt, den Vorhang, den Sühnedeckel, die Bundeslade, die Cherubim anzusehen oder zu betasten.