Ambrosius von Mailand · De virginibus ad Marcellinam sororem libri tres · Buch 3 · Kapitel 6
Vom Justizmord an Johannes dem Täufer und von dessen näheren Umständen [26—31].
§ 26
380 Weil man nun eines solchen Mannes nicht im Vorbeigehen gedenken soll, so ist es von Interesse, wer der Getötete war, und von wem und warum, wie und zu welcher Zeit er getötet wurde. Von Ehebrechern wird der Gerechte getötet und von den Schuldigen die Strafe auf den Richter ihres todeswürdigen Verbrechens abgewälzt. Der Lohn der Tänzerin sodann ist der Tod des Propheten. Während des Festmahles und inmitten der Gäste endlich wird der Befehl zur Vollführung der Grausamkeit erteilt, ein Vorgehen, das selbst alle Barbaren zu verabscheuen pflegen; und vom Gelage zum Kerker und vom Kerker zum Gelage lenkt eilige Willfährigkeit im Dienste fluchwürdiger Schandtat den Schritt. Wie viele Verbrechen häufen sich da in der einen Freveltat!
§ 27
[Forts. v. 380 ] Mit fürstlichem Luxus wird das verhängnisvolle Mahl veranstaltet. Der Zeitpunkt, da eine ungewöhnlich große Festschar sich eingefunden hatte, ward ausersehen: da ruft man der Königin Tochter aus den verborgenen inneren Gemächern und führt sie vor, um vor den Augen der Männer zu tanzen. Was anders hätte sie auch von einer Ehebrecherin lernen können als Verletzung der Schamhaftigkeit? Oder was reizte mehr zur Lüsternheit als die durch lose Bewegungen veranlaßte Entblößung jener dem Auge entzogenen Körperteile, welche teils die Natur verbarg, teils die gute Sitte verhüllte? Als neckisches Liebäugeln, Halsdrehen und fliegendes Haar? Mit Recht ist von da zur Beleidigung Gottes nur ein Schritt. Wie könnte es denn dort, wo getanzt, gestrampelt, geklatscht wird, eine Ehrbarkeit geben?
§ 28
381 Da gefiel es, heißt es, dem König, und er sagte zum Mädchen, es solle vom König verlangen, was es wolle. Er versicherte ferner unter einem Schwur, er werde ihm selbst die Hälfte des Reiches geben, wenn es sie fordern würde. Sieh, wie irdische Machthaber selbst ihren irdischen Besitz einschätzen! Für einen Tanz gibt man selbst Königreiche hin. Das Mädchen aber begehrte auf Anraten seiner Mutter, daß ihm in einer Schüssel das Haupt des Johannes gebracht werde. „Da ward“, heißt es, „der König traurig“. Nicht eine Reuegesinnung des Königs, sondern ein Schuldgeständnis spricht daraus; denn es ist eine gewohnte Begleiterscheinung des göttlichen Gerichtes, daß die, so Böses getan, durch ihr eigenes Geständnis selbst ihr Urteil über sich sprechen. „Aber wegen der Tischgenossen“, heißt es weiter. Was kann es Schmachvolleres geben, als einen Menschenmord befehlen, um Tischgenossen nicht zu mißfallen? „Und wegen des Eides“. O welche neue Art der Gottesverehrung! Lieber noch hätte er einen Meineid geschworen. Nicht mit Unrecht verbietet deshalb der Herr im Evangelium das Schwören, daß es keinen Anlaß zu Meineid gebe, daß es keine Zwangslage zu Verbrechen schaffe. Um also den Eid nicht zu verletzen, erfolgt die Hinrichtung des Unschuldigen. Ich weiß nicht, wovor ich mich am meisten entsetzen soll. Lieber noch Meineide als Tyranneneide!
§ 29
Wer hätte nicht, da er ein Geläufe vom Festmahl zum Kerker sah, vermutet, es sei die Freilassung des Propheten angeordnet worden? Wer hätte nicht, sage ich, an eine Abordnung zur Entlassung des Johannes geglaubt, nachdem er vernommen, es sei der Namenstag des Herodes, ein festliches Gelage, einem Mädchen sei die Wahl anheimgegeben worden, eine Gnade sich auszubitten? Was hat Grausamkeit mit Genuß und Freude, was Lustbarkeit mit Mord und Tod zu tun? Zur Zeit des Festmahles zerrt man den Propheten zur 382 Hinrichtung, kraft eines auf dem Festmahle erteilten Befehles, durch den er sich nicht einmal die Freilassung wünschte. Er wird durch das Schwert enthauptet, sein Haupt in der Schüssel herbeigebracht. Dieses Mahl stimmte zur Grausamkeit; daran mochte die entmenschte, durch Speisen ungesättigte Gier sich sättigen.
§ 30
Schau dir, grausamer König, das Schauspiel genau an, würdig deines Mahles! Strecke deine Rechte aus, daß nichts deiner Raserei fehle: laß zwischen deinen Fingern das heilige Blut in Strömen rinnen! Und weil dein Hunger beim Mahle sich nicht sättigen, der Durst deiner unerhörten Grausamkeit mit Bechern sich nicht stillen ließ, so trink das Blut, das den noch frisch quellenden Adern des abgeschlagenen Hauptes entströmt! Betrachte die Augen, noch im Tode die Zeugen deiner frevlen Tat, die mit Abscheu von dem Anblick deiner ausschweifenden Lüste sich abwenden! Ihr Licht schließt sich, nicht sowohl von der Gewalt des Todes dazu gezwungen, als vielmehr aus Entsetzen vor dem wüsten Treiben. Jener blasse, goldene Mund, dessen Urteil du nicht ertragen konntest, ist zwar verstummt: und noch bangt dir davor; doch die Zunge, die selbst nach dem Tode wie im Leben, wenn auch nur in Zuckungen, ihre Pflicht erfüllt, verurteilte noch fort und fort deine Blutschande. Dieses Haupt nun trägt man vor Herodias: sie freut sich, sie jubelt, als wäre sie ihres Verbrechens los, weil sie den Richter ermordet.
§ 31
[Forts. v. 382 ] Was sagt ihr dazu, heilige Frauen? Seht ihr, was ihr eure Töchter lehren, oder auch was ihr sie nicht lehren sollt? Sie tanzt — doch es ist der Ehebrecherin Tochter! Eine ehrbare, eine keusche Mutter aber soll ihre Töchter Gottesfurcht, nicht Tanz lehren. Ihr aber, ernste und vernünftige Männer, lernet die Gelage verabscheuungswürdiger Menschen meiden! Sind die Gastmähler der Gottlosen solcher Art, welcher Art wird ihr Gericht sein?