Die Instruktionsrede Jesu über die äußere Ausrüstung des Predigers: sie kann auch von der inneren Gesinnung verstanden werden (65). Feste Herberge auf Grund des Gastrechtes. Der mehrfache Lohn der Gastlichkeit. Wahl der Herberge (66). Die (Einzel-) Kirche ein gastliches Haus, Christus der Gastgeber darin (67); haust Irr- und Unglaube darin, ist der Staub von den Füßen zu schütteln (68).
§ 65
„Und wer immer euch nicht aufnimmt: geht fort aus jener Stadt und 301 schüttelt selbst den Staub von eueren Füßen zum Zeugnis wider sie‟. Was von einem Verkündiger des Reiches Gottes verlangt wird, wird durch die Vorschriften des Evangeliums genau bestimmt: er soll dafürhalten, daß er ― ohne Stab, ohne Tasche, ohne Schuhe, ohne Brot, ohne Geld, d. i. unbekümmert um weltliche Hilfsmittel und fest auf den Glauben sich verlassend ― umso besser auskommen könne, je weniger er darum bekümmert ist. Wenn man will, kann man auch der Auslegung beipflichten, daß sich die Instruktion an unserer Stelle anscheinend auf die innere Gesinnung bezieht, die damit, daß sie nicht bloß auf Macht verzichtet und Reichtum verachtet, sondern auch den Begierden des Fleisches entsagt, wie eines Gewandes am Leibe sich entledigt.
§ 66
Allererst nun wird diesen Predigern das allgemeine Gebot des Friedens und des festen Verbleibens eingeschärft: Frieden sollen sie bringen, einen festen Standort beziehen, die Ansprüche auf die Gastpflicht aufrecht erhalten; denn es sei, so begründet es der Herr, für einen Prediger des Himmelreiches unschicklich von Haus zu Haus herumzuziehen, mit dem unverletzlichen Gastrechte zu wechseln. Wie jedoch auf der Pflicht der Gastlichkeit bestanden wird, so auch auf der Forderung, falls die Aufnahme verweigert wird, den Staub abzuschütteln, aus der Stadt fortzuziehen. Hierbei liegt kein geringer Lohn für die rechte Gastlichkeit damit ausgesprochen, daß wir den gastlichen Bewohnern nicht nur den Frieden bringen, sondern daß ihnen auch die Sünden eines leichtsinnigen Erdenwandels, der sie etwa wie Nacht umfängt, nachgelassen werden, wenn sie die apostolische Predigt, die ihre Schritte zu ihnen lenkt, aufnehmen. Nicht umsonst ferner muß es nach Matthäus ein erlesenes Haus sein, in das die Apostel eintreten sollen, daß kein triftiger Grund sich 302 ergebe für einen Wechsel der gastlichen Herberge und für eine Verletzung der schuldigen Rücksicht. Doch wird die gleiche Vorschrift nicht auch dem Gastgeber geboten, damit nicht, wenn der Gast wählerisch ausgesucht wird, das Gastrecht eine Einschränkung erfahre.
§ 67
[Forts. v. 302 ] Doch wie hierin nach dem Literalsinn eine förmliche Anleitung über die Heilighaltung des ehrwürdigen Gastrechtes liegt, so enthält die himmlische Anweisung auch eine Anspielung auf den mystischen Sinn; denn bei der Auswahl des Hauses sucht man nach einem würdigen Gastgeber. Sehen wir zu, ob nicht etwa die Kirche gemeint ist, die man erwählen soll, und Christus! Denn welches Haus wäre es würdiger, daß die apostolische Predigt ihren Schritt dahin lenke, als die heilige Kirche? Oder wer scheint mehr den Vorzug vor allen zu verdienen als Christus, der seinen Gästen die Füße zu waschen pflegt und einen jeden, den er in sein Haus aufnimmt, nicht mit schmutzigen Füßen darin wohnen läßt, vielmehr ihren Wandel, ob er auch im Vorleben befleckt ward, für die Zukunft doch zu reinigen sich würdigt. Er allein also ist es, den niemand verlassen, niemand wechseln darf, zu dem mit Recht gesprochen wurde: „Herr, zu wem sollen wir gehen? Du hast die Worte des ewigen Lebens, und wir glauben‟. Da hast du einen Befolger der himmlischen Anweisungen vor Augen: weil er den gastlichen Aufenthalt (beim Herrn) nicht wechselte, verdiente er die Teilnahme an der himmlischen Weihe (zum Apostolate).
§ 68
Vor allem hat man sich der Anweisung zufolge nach dem Glauben einer Kirche umzusehen. Nimmt Christus darin Wohnung, darf sie unbedenklich erkoren werden. Entweiht hingegen eine ungläubige Bevölkerung oder ein Irrlehrer den Wohnort, ist daran festzuhalten, den Irrgläubigen zu meiden, die Synagoge zu fliehen. „Der Staub an den Füßen ist abzuschütteln‟, daß nicht, wenn das ausgetrocknete Erdreich der 303 unfruchtbaren Gottlosigkeit zerbröckelt, deines Geistes Wandel gleichsam mit dem Trockenstaub und Sandgeröll am Boden sich verunreinige. Denn wie der Prediger des Evangeliums die leiblichen Gebrechen des gläubigen Volkes auf sich nehmen und das eitle, dem Staube vergleichbare Tun desselben nach dem Schriftworte: „Wer ist schwach und ich fühlte mich nicht auch schwach?‟ gleichsam durch den eigenen Wandel aufheben und beseitigen muß, so soll man im Fall, daß eine Kirche den Glauben verweigert und nicht im Besitze der Grundwahrheiten der apostolischen Predigt ist, dieselbe verlassen, daß sie nicht einen mit dem Unrat des Unglaubens bespritzen kann. Das sprach auch der Apostel klar aus mit den Worten: „Einen ketzerischen Menschen meide nach einmaliger Zurechtweisung!‟