Christus nicht pietätslos: mehr als dem Herzenswunsch der Mutter schuldet er sich dem Ratschluß des Vaters (36). Die „Draußenstehenden“ im geistigen Sinn (37). Näher als die leiblichen Angehörigen steht Christus der eigene Leib, die Kirche (38); ihretwegen verläßt er die ersteren. Christus der Retter in Gefahr und Versuchung (39).
§ 36
[Forts. v. 287 ] * „Meine Mutter und Brüder sind die, welche das Wort Gottes hören und tun‟*. Ein Sittenlehrer, der mit dem eigenen Beispiele anderen voranleuchtet, zugleich Lehrer und zugleich Jünger, der die eigenen Lehren befolgt! Im Begriffe nämlich, den anderen gebieterisch einzuschärfen, daß, wer Vater und Mutter nicht verläßt, des Sohnes Gottes nicht wert ist, unterwirft er sich selbst als erster diesem Grundsatze, nicht um sich damit über die Kindespflichten gegen die Mutter hinwegzusetzen ― sein eigenes Gebot ist es ja: „Wer Vater und Mutter nicht ehrt, soll des Todes sterben!‟ ― sondern weil er weiß, daß er sich den geheimnisvollen Ratschlüssen des Vaters mehr schuldet als den Herzenswünschen der Mutter. Doch nicht eine beleidigende Abfuhr erfahren die Verwandten, sondern nur eine Belehrung darüber, daß vom religiösen Standpunkt die geistige Verwandschaft der leiblichen vorgeht.
§ 37
[Forts. v. 287 ] Nicht draußen hätten nun jene stehen bleiben sollen, die Christus zu schauen suchten; denn „nahe ist dir das Wort in deinem Herzen und in deinem Munde‟. Im Inneren also wohnt das Wort, im Inneren das Licht. Darum auch jenes (Psalmisten) Mahnung: „Naht euch ihm und lasset euch erleuchten!‟ Denn wenn nicht einmal die eigenen Verwandten, weil sie draußen standen, anerkannt wurden und vielleicht zum Beispiel für uns nicht anerkannt wurden, wie sollten dann wir anerkannt werden, wenn wir draußen stehen?
§ 38
Auch erblicke niemand da eine Verletzung der Kindespflicht, wo es sich um die Erfüllung einer 288 Gesetzesverordnung handelt! Denn wenn „der Mensch Vater und Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen soll und zwei in einem Fleische sein werden‟, so findet dieses Geheimnis mit Recht in Christus und in der Kirche seine Beobachtung. Eben darum durften die Verwandten nicht dem eigenen Leibe (der Kirche) vorgezogen werden. Unsere Stelle besagt also nicht, wie gewisse Häretiker wollen, welche die Schlingen zum Fange ausbreiten, eine Verleugnung der Mutter, die selbst noch vom Kreuze herab anerkannt wird, sondern nur den Vorrang, welcher der Norm der himmlischen Vorschriften vor der leiblichen Verwandtschaft zukommt. Auch der Gedanke klingt nicht befremdlich, daß Christus den Juden, „von denen er dem Fleische nach abstammt‟, sinnbildlich an seinen Verwandten zeigen will, daß der Kirche, welche den Glauben angenommen, der Vorrang gebührt.
§ 39
[Forts. v. 288 ] Im Bewußtsein nun, daß er um des geheimnisvollen göttlichen Ratschlusses und der Kirche willen, die er sammeln sollte, zur Erde gekommen ist, verließ er die Verwandten und „stieg in ein Schiff‟. Denn keiner noch vermochte ohne Christus diese Welt zu durchschiffen, nachdem sogar solche, die sich der Gegenwart des Herrn erfreuten, oft der Sturm der weltlichen Versuchungen bedräut. Selbst auch bei den Aposteln wird diese Heilsordnung festgehalten. Man sollte daraus ersehen, daß niemand ohne Versuchung von diesem Lebenslaufe scheiden kann: Versuchung bedeutet Schulung des Glaubens.