1. Er (Siricius) erließ eine Anordnung über die ganze Kirche und gegen alle Häresien und theilte sie in der ganzen Welt und in allen Provinzen aus, damit sie in jedem Kirchen-Archiv aufbewahrt werde wegen der Bekämpfung der Häresien
2. Er verordnete, daß kein Priester in der ganzen Woche Messe lesen dürfe, wenn er nicht die consecrirte Hostie von dem Bischöfe des bestimmten Ortes erhält als offenkundiges Zeichen der Bereinigung. 480
3. Er fand die Manichäer auf, welche er in das Exil sandte.
4. Auch das verordnete er, daß sie (die Manichäer) mit den Gläubigen an der Communion nicht theilnehmen dürfen, weil es nicht erlaubt sei, mit beflecktem Munde den Leib des Herrn zu verunehren. Er verordnete auch, daß, wenn Einer von den Manichäern sich bekehrt und zur Kirche zurückkommt, er keineswegs communiciren dürfe, sondern daß, nachdem er lebenslänglich in einem Kloster eingeschlossen bleibt, damit er durch Fasten und Gebet mürbe gemacht und unter steter Prüfung bis zum letzten Tage seines Hinganges erprobt werde, man ihm nach der Milde der Kirche die Wegzehrung reiche.
5. Er verordnete, daß die Häretiker unter Händeauflegung wieder aufgenommen und ausgesöhnt werden sollen in Gegenwart der ganzen Kirche.