Wir kennen dieses Synodalschreiben nur aus den Acten des Concilium Telense vom 24. Februar des J. 418. Auf demselben waren die Bischöfe der byzacenischen Pro vinz versammelt und ist uns von seinen Acten, ausser dem Namensverzeichnisse der Bischöfe und einer kurzen Einleitung, nur das Schreiben des Papstes mit den Beschlüssen der römischen Synode vom Jänner 386, auf welcher Siricius mit 80 Bischöfen verschiedene ältere Kirchengesetze auf’s Neue einschärfte, erhalten. Die Authenticität des ganzen africanischen Concils und des von demselben citirten Schreibens des P. Siricius leugnete Quesnellund Bower vor Allem wegen der Überschrift „Concilium Telense", weil Tele im proconsularischen Africa liege, die versammelten Bischöfe aber der byzacenischen Provinz angehörten; dagegen erwiderten Coustant, Baluzeund Remi Ceillier,daß einige sehr gute Codices Teleptense lesen, was sehr gut passe, da Telepte die Metropole der byzacenischen Provinz war; die Ballerini wieder erklärten das Telense für eine Verwechslung mit Zelense, da die Africaner sehr häufig T und Z verwechseln und mehrere Codices auch diese Leseart haben; Zelle aber war eine Stadt der byzacenischen Provinz; Maassenhält die Erklärung der Ballerini für die bessere. Daß P. Innocenz I. in seinem Schreiben an Bischof Victricius von Rouen theilweise, dieselben Worte wie Siricius hier gebraucht, kann die Ächtheit unseres Briefes nicht zweifelhaft machen, da die Päpste, wie schon Hincmar von Reims richtig bemerkte, gerne die Worte ihrer Vorgänger 432 zu den ihrigen machten. Endlich wäre noch zu erwähnen, daß einige Codices durch ihre Überschrift andeuten, unser Brief, der auch tractoriaSiricii heißt, sei ein encyklischer gewesen.
§ 1
Den geliebtesten Brüdern und Mitbischofen Africas (sendet) Siricius (seinen Gruß).
1. Die von Vielen vernachlässigten kirchlichen Anordnungen mußten erneuert und denen, welche aus irgend einer Ursache der Synode nicht anwohnen konnten, brieflich eingeschärft werden.
Als wir Brüder sehr zahlreich bei den Reliquien heil. Apostels Petrus, durch welchen der Apostolat und Episcopat in Christus seinen Anfang genommen, versammelt waren, wurde wegen der so mannigfaltigen sich ergebenden Streitigkeilen, die theilweise nicht mehr Streitigkeiten, sondern Verbrechen waren, beschlossen,für die Zukunft müsse ein Jeder in der Kirche eine solche Sorge 433 anwenden, oder, wie der Apostellehrt, die Kirche müsse Gott als eine solche dargestellt werden, welche keine Makel oder Runzel hat, auf daß unser Gewissen nicht durch den Hauch eines räudigen Schafes befleckt erscheine. Hierüber wurde in besserer Absicht Dieß festgesetzt. Vorzüglich derjenigen wegen, welche in Folge von Krankheit oder gebrechlichen Alters gegenwärtig nicht erscheinen konnten, wurde zur immerwährenden Bewahrung dieser Entscheidung beschlossen, solche Briefe ergehen zu lassen, welche nicht etwa neue Vorschriften ertheilen sollen, sondern durch welche wir unserem Wunsche nach Beobachtung dessen, was durch die Trägheit und Lauigkeit Einzelner vernachlässigt und doch durch Anordnung der Apostel und Väterbefohlen war, Ausdruck geben wollen, wie geschrieben steht:„Stehet fest und haltet an unseren Überlieferungen, (sie mögen) durch unser Wort oder unser Schreiben (gegeben sein).„ Das wenigstens muß, geliebteste Brüder, eueren Geist heftiger erschüttern, daß wir von jeder Makel dieser Welt frei und sicher zur Anschauung Gottes gelangen. Denn wir werden deßhalb, weilwir dem Volke vorstehen, nicht gesichert sein, da geschrieben steht: „Dem Vieles anvertraut worden ist, von dem wird mehr gefordert werden.“ Weil wir also nicht nur für uns, sondern auch für das uns anvertraute Volk Rechenschaft ablegen müssen, ist es unsere Pflicht, das schwache Volk durch die zu Gott erhebende Lehre zu unterrichten.Denn es gab Einige, welche, weil 434 sie die Anordnungen der Vorfahren nicht beobachteten, die Reinheit der Kirche durch ibre Anmaßung verletzten, dem Willen des Volkes sich fügten, vor Gottes Gericht aber sich nicht fürchteten.
Damit wir also nicht in gleicher Weise Solchen durch Stillschweigen zu willfahren und beizustimmen scheinen und dadurch den Strafen der Hölle verfallen nach dem Worte des Herrn:„Du sahst den Dieb und liefest mit ihm und theiltest dich mit den Ehebrechern," lassen wir nun Das folgen, was von nun an im Hinblick auf Gottes Gericht alle katholischen Bischöfe beobachten sollen:
I. Zuerst, daß ohne Zustimmung des apostolischen Stuhles d. i. des Primas Niemand (einen Bischof) ordiniren dürfe. Denn das Urtheil ist vollständig, welches durch den Ausspruch Vieler bestätigt wird.
Daß kein einzelner Bischof sich anmaße, einen anderen zu ordiniren, damit dieses Amt nicht als ein diebisch verliehenes erscheine; denn so wurde schon auf der nicänischen Synode angeordnet und festgesetzt.
Ferner, daß, wer nach der Vergebung der Sünden 435 Kriegsdienste geleistet hat, nicht zum Klerus zugelassen werden dürfe.
Daß kein Klerikerein Weib d. i. eine Wittwe heirathen dürfe.
V. Daß, wer als Laie eine Wittwe geheirathet hat, zum Klerus nicht zugelassen werde.
Daß Niemand den Angehörigen einer fremden Kirche zum Kleriker zu weihen wage.
Daß einen abgesetzten Kleriker eine andere Kirche nicht aufnehme.
Daß die, welche von den Novatianern oder Montenses (zur Kirche) kommen, durch Händeauflegung aufgenommen werden sollen, mit Ausnahme derer, welche sie wiedertaufen. 436
Überdieß ermahnenwir zu dem, was (für dasPriesterthum) würdig, schamhaft und ehrbar ist, daß nemlich die Priester und Leviten ihren Frauen nicht beiwohnen, weil sie im Dienste durch die täglichen Bedürfnisse des Dienstes beschäftigt sind.Denn also sagt Paulus im Briefe an die Corinthier:„Enthaltet euch, um euch dem Gebete zu widmen.„ Wenn also den Laien Enthaltsamkeit aufgetragen wird, damit sie Erhörung ihrer Bitten finden, um wie viel mehr muß demnach der Priester jeden Augenblick bereit und von unversehrter Reinheit sein, damit er nicht gezwungen sei, das Opfer darzubringen oder zu taufen! Wer aber durch fleischliche Begierlichkeit befleckt, was soll er thun? Soll er sich entschuldigen? Wäre Dieß nicht schamlos und frech? Mit welchem Gewissen, mit welchem Rechte darf er glauben, erhört zu werden, da es heißt: „Alles ist rein den Reinen, den Befleckten aber und Ungläubigen ist Nichts rein“? Deßhalb ermuntere, ermahne und bitte ich, daß diese Schmach beseitiget werde, wegen der auch das 437 Heidenthum und mit Recht Klage erheben kann. Vielleicht glaubt man (zur Entschuldigung anführen zu können) das Wort der Schrift:„Eines Weibes Mann;„ ermeinte aber nicht einen in der Begierlichkeit des Erzeugens Verharrenden, sondern sagte es wegen der zukünftigen Enthaltsamkeit.Auch war der nicht geneigt, die nicht Unbescholtenen aufzunehmen, welcher sagte:„Ich wünschte aber, daß alle Menschen so seien, wie ich bin;“ und noch deutlicher erklärt er sich mit den Worten: „Welche aber fleischlich sind, können Gott nicht gefallen. Ihr aber seid nicht fleischlich,sondern geistig.”
Wenn also, o Brüder, Dieß von Allen mit ganzer Wachsamkeit beobachtet wird, dann schwindet der Ehrgeiz, ruht der Hader, entstehen keine Häresien und Schismen, ist dem Teufel jede Gelegenheit genommen zu wüthen, bleibt die Einmüthigkeit, wird die Sünde überwunden und vernichtet, erglüht die Liebe in geistigem Eifer, stimmt der mit den Lippen verkündete Friede mit dem Willen überein, der Friede nemlich unseres Gottes, welchen der Erlöser selbst, kurz vor semem Leiden, zu halten geboten und uns als gerechtes Erbe hinterlassen hat mit den Worten:«Meinen Frieden gebe ich euch, meinen Frieden hinterlasse ich euch." (Beherziget) auch das Wort des Apostels, daß wir einmüthig, eines Sinnes in Christus verbleiben, Nichts aus Streitsucht oder eitlem Ruhme für uns beanspruchen, 438 nicht den Menschen, sondern Gott, unserem Erlöser, gefallen sollen.Wenn wir allen diesen Geboten getreu gehorchen wollen, so wird Gott unsere Leiber und unsere Seelen bewahren für den Tag, an welchem er einem Jeden vergelten wird nach seinen Werken.Wenn Jemand, aufgeblasen von dem Geiste seines Fleisches, von dieser Regel des Gesetzes abweichen will, so wisse er, daß er von unserer Gemeinschaft ausgeschlossen ist und die Strafen der Hölle erleiden wird.
Übrigens muß die Barmherzigkeit mit dem Gerichte (vereint) sein. Denn solchen Sinkenden muß man die Hand reichen, welche den alsoLaufenden nicht in’s Verderben ziehen. Gegeben zu Rom auf dem Concil von 80 Bischöfen am 6. Jänner nach dem Consulate des Arcadius Augustus und des Bauto, der erlauchtesten Consuln.