§ 153
1. Nun ist das, was in unserer Macht steht, dasjenige, worüber wir ebensosehr Herren sind wie über sein Gegenteil, wie z.B. daß wir Philosophie treiben oder nicht, oder daß wir glauben oder ungläubig sind. Denn deswegen, weil wir über jede der beiden entgegengesetzten Möglichkeiten in gleicher Weise Herren sind, erweist sich unser Recht freier Verfügung als etwas Mächtiges.
2. Und so ist es in der Tat möglich, daß die Gebote von uns befolgt werden oder nicht befolgt werden, und deshalb folgt solchem Handeln mit Recht Lob und Tadel. Und diejenigen, die wegen der von ihnen begangenen Sünden bestraft werden, die werden ihrer selbst wegen bestraft. Denn die Verfehlungen, die einmal geschehen sind, gehören der Vergangenheit an, und das Geschehene kann niemals mehr ungeschehen werden.
3. Vergeben werden also von dem Herrn die Sünden, die vor der Bekehrung zum Glauben geschehen sind, nicht, damit sie nicht existieren, obwohl sie doch geschehen sind, sondern als ob sie nicht geschehen wären.
4. Indessen werden, so behauptet Basileides, nicht alle Sünden vergeben, sondern nur diejenigen, die unabsichtlich und unwissentlich begangen worden sind, gerade als ob ein Mensch und nicht vielmehr Gott die so große Gabe (der Sündenvergebung) gewährte. Für ihn ist das Schriftwort gesagt: „Du wähntest, du Frevler, daß ich dir gleich sein würde.“
5. Aber auch wenn wir wegen der vorsätzlichen Sünden bestraft werden, erleiden wir die Strafe nicht, damit sie nicht geschehen seien, da sie ja geschehen sind, 104 sondern deswegen, weil sie geschehen sind.
6. Und die Strafe verhilft dem Sünder nicht dazu, daß er die Sünden nicht begangen hat, sondern dazu, daß er nicht mehr sündigt, und dazu, daß kein anderer in die gleichen Sünden verfällt.
§ 154
1. Hier ist zu beachten, daß der gütige Gott bei seinen Züchtigungen folgende drei Gründe hat: erstens, damit der Gezüchtigte selbst besser wird, als er bis dahin war, sodann, damit diejenigen, die durch Beispiele gerettet werden können, sich warnen und vom Sündigen zurückreißen lassen, und drittens, damit der, dem man Unrecht tun will, nicht als jemand, den man ungestraft verachten dürfe, und als ein geeignetes Ziel für Kränkungen erscheine.
2. Zwei Arten der Besserung gibt es, die eine erfolgt durch Belehrung, die andere durch Bestrafung, wofür wir auch Züchtigung sagen.
3. Man muß jedoch wissen, daß diejenigen, die nach der Taufe wieder in Sünden fallen, solche sind, die gezüchtigt werden müssen; denn die Taten, die zuvor geschahen, wurden vergeben, die aber, die nachher geschehen, müssen durch Reinigung beseitigt werden.
4. Über die Ungläubigen ist aber gesagt, daß „sie der Spreu gleich geachtet sind, die der Wind vom Erdboden aufwirbelt, und dem Tropfen, der vom Kruge herabfällt“.