Origenes · De oratione · Buch 3 · Kapitel 11
§ 1
„Und vergib uns unsere Schulden, wie auch wir vergeben haben unsern Schuldnern“, oder wie Lukas bietet: „Und vergib uns unsere Sünden, denn auch wir haben jedem, der uns schuldig ist, vergeben!“ Von den „Schulden“ spricht auch der Apostel: „Gebet jedem das Schuldige, Steuer, dem die Steuer gebührt, Furcht, dem die Furcht gebührt; schuldet niemandem etwas, außer die gegenseitige 111 Liebe.“ Demnach „schulden“ wir, da wir nicht nur beim Geben gewisse Pflichten haben, sondern auch zu freundlichem Verkehr und zu diesen und jenen Werken verpflichtet sind; aber auch eine gewisse dementsprechende Gesinnung sind wir „schuldig“ gegeneinander zu hegen. Indem wir dies nun „schuldig sind“, zahlen wir die Schuld entweder ab, wenn wir den Anordnungen des göttlichen Gesetzes nachkommen, oder wir bleiben in der Schuld, wenn wir in Geringschätzung der gesunden Vernunft die Schuld nicht abzahlen.
§ 2
Das gleiche müssen wir annehmen bei dem, was wir unsern Brüdern schulden, sowohl denen, die nach Maßgabe ihrer Gottesfurcht in Christus mit uns neu geboren worden sind, als auch denen, die mit uns von der gleichen Mutter oder dem gleichen Vater abstammen. Auch Mitbürgern gegenüber gibt es eine Verpflichtung, und eine andere gemeinsame allen Menschen gegenüber, eine besondere gegen Fremde, eine besondere gegen die, welche ein väterliches Alter haben, und eine andere gegen die, welche man aus guten Gründen wie Söhne oder wie Brüder ehren muß. Wer nun das, was er Brüdern zu leisten „schuldig“ ist, nicht tut, der bleibt das schuldig, was er nicht getan hat. Wenn wir aber auch unsern Mitmenschen gegenüber mit dem, was ihnen von uns im menschenfreundlichen Geiste der Weisheit gebührt, im Rückstand bleiben, so vergrößert sich dadurch noch die Schuld. Auch bei dem, was uns selbst betrifft, sind wir „schuldig“, den Körper in dieser Weise (richtig) zu gebrauchen, nicht dazu, die Körperkräfte durch den Hang zum Vergnügen aufzureiben; aber auch unserer Seele sind wir „schuldig“ diese Sorgfalt zu widmen und für Schärfe unseres Verstandes Vorsorge zu tragen und für unsere Rede, dass sie ohne verletzenden Stachel und förderlich und keineswegs „unnütz“ sei. Sobald wir nun das, was uns von uns 112 selbst „geschuldet“ wird, nicht ausführen, so wird die Schuld für uns noch schwerer.
§ 3
Da wir nun das über allen stehende „Geschöpf“ und Gebilde Gottes sind, so sind wir zu alledem schuldig, ihm eine bestimmte Gesinnung zu bewahren und dazu die Liebe „aus ganzem Herzen und aus ganzer Kraft und aus ganzem Denken“; wenn wir dies nicht vollbringen, so bleiben wir Schuldner Gottes und sündigen gegen den Herrn. Und wer wird deswegen für uns beten? Denn, wie Eli in dem ersten Buche der Königreiche sagt: „Wenn ein Mensch wider einen Menschen sündigt, da wird man für ihn beten; wenn er [aber] wider den Herrn sündigt, wer wird dann für ihn beten?“ Aber auch Christi Schuldner sind wir, da er uns mit seinem eigenen Blut erkauft hat, wie auch jeder Sklave dem, der ihn gekauft hat, die Summe Geldes schuldet, die für ihn gezahlt worden ist. Eine gewisse Schuld haben wir auch dem Heiligen Geiste gegenüber, die dann abgezahlt wird, wenn „wir ihn nicht betrüben, in welchem wir versiegelt wurden auf den Tag der Erlösung“; und wenn „wir ihn nicht betrüben“, so bringen wir die von uns verlangten Früchte, da er bei uns ist und unsere Seele „lebendig macht“. Wenn wir ferner auch nicht genau wissen, wer der Engel eines jeden von uns ist, der „das Angesicht des Vaters in den Himmeln schaut“, so wird es doch einem jeden von uns bei der Betrachtung klar, dass wir auch jenem gewisse Dinge schulden. Wenn wir ferner auch „ein Schauspiel sind für Welt und Engel und Menschen“, so muß man wissen, dass, wie der Schauspieler 113 schuldig ist dies und das angesichts der Zuschauer zu sagen oder zu tun - denn tut er das nicht, so wird er als einer, der das ganze Theaterpublikum beleidigt, in Strafe genommen -, ebenso auch wir der ganzen „Welt“ und allen „Engeln“ und dem Menschengeschlechte diese Erkenntnisse schulden, die wir, wenn wir wollen, von der Weisheit lernen können.
§ 4
Außer diesen allgemeineren Verpflichtungen gibt es noch eine bestimmte Schuldigkeit einer von der Kirche versorgten Witwe und eine andere des Diakonen und eine andere des Presbyters; am schwersten aber ist die Verpflichtung des Bischofs, die von dem Heilande der Gesamtkirche gefordert, und deren Nichterfüllung straffällig wird. Ferner hat der Apostel eine gewisse gemeinsame Schuldigkeit von Mann und Weib in den Worten angegeben: „Dem Weibe soll der Mann leisten, was er schuldig ist, und ebenso auch das Weib dem Manne“; er fügt hinzu: „Entziehet euch einander nicht“. Da nun die Leser dieser Schrift die Möglichkeit haben, aus dem Gesagten das, was sie betrifft, herauszunehmen, was brauche ich noch davon zu reden, wieviel wir schuldig sind, um entweder, wenn wir die Schuld nicht tilgen, (darin) festgehalten, oder, wenn wir sie tilgen, davon befreit zu werden? Nur soviel sage ich: wenn man im Leben drin steht, so ist es uns zu keiner Stunde bei Nacht und Tag möglich, nicht (etwas) schuldig zu sein.
§ 5
Aber wenn man schuldig ist, so zahlt man entweder die Schuld ab oder enthält sie vor, und es ist möglich, sie in unserem Leben abzuzahlen, es ist aber auch möglich, sie vorzuenthalten. Und einige „schulden niemandem etwas“, andere aber, die das meiste abzahlen, sind [nur wenig schuldig und andere,] die nur wenig abzahlen, bleiben den größeren Teil schuldig; und vielleicht gibt es jemanden, der nichts abzahlt, 114 sondern alles schuldig bleibt. Wer jedoch alles abzahlt, so dass er nichts schuldig bleibt, vollbringt dies wohl im Laufe der Zeit, indem er eines Erlasses hinsichtlich der früheren Schulden bedarf; diesen Erlaß kann mit Recht der erlangen, welcher sich von einer gewissen Zeit an so zu werden beeifert, dass er in der Ableistung seiner Verpflichtungen nichts schuldig bleibt.*** Diese gesetzwidrigen Tätigkeiten aber, in unsere Seele eingedrückt, werden zu „der gegen uns lautenden Schuldschrift“, nach der wir, wie nach (Schuld) büchern, die von uns allen sozusagen eigenhändig geschrieben sind, unser Urteil empfangen werden, (einer „Schuldschrift“), die vorgelegt wird, wenn „wir alle vor dem Richterstuhle Christi stehen werden, damit ein jeder, was er durch sein leibliches Leben verdient hat, seinen Taten entsprechend davontrage, es sei gut oder böse“. Auf diese Schulden bezieht sich auch die Stelle in den „Sprichwörtern“: „Gib dich nicht hin zur Bürgschaft aus Scheu vor einer Person; denn wenn diese nicht die Mittel hat, wiederzuerstatten, so wird man dir dein Bett unter deinem Leibe wegnehmen.“
§ 6
Wenn wir aber so vielen schulden, so schulden auf jeden Fall manche auch uns; die einen nämlich schulden uns als ihren Mitmenschen, die andern als ihren Mitbürgern, andere als den Vätern und einige als den Söhnen, und ferner Frauen als den Männern oder Freunde als den Freunden. Sobald nun einige aus der 115 großen Zahl derer, die uns schulden, sich bei der Entrichtung des uns Zukommenden etwas lässiger zeigen, so werden wir menschenfreundlicher handeln, wenn wir es ihnen nicht nachtragen und unserer eigenen großen Schulden gedenken, die wir nicht nur Menschen, sondern auch Gott selbst gegenüber zu entrichten oft verabsäumt haben. Denn indem wir dessen gedenken, was wir als Schuldner nicht abgezahlt, sondern vorenthalten haben, während die Zeit verstrich, in welcher wir dem Nächsten das oder jenes hätten leisten müssen, so werden wir denen gegenüber, die auch uns schuldig geworden sind und die Schuld nicht angezahlt haben, milder sein; und dies besonders dann, wenn wir nicht vergessen, was wir gegen Gottes Gesetz gefehlt und „gegen seine Erhabenheit mit ungerechten Worten gefrevelt haben“, entweder aus Unkenntnis der Wahrheit, oder aus Unzufriedenheit mit dem Geschick, das uns betroffen hatte.
§ 7
Wenn wir aber unsern Schuldnern gegenüber nicht Geduld üben wollen, so wird es uns ebenso wie jenem ergehen, „der seinem Mitknechte die hundert Denare“ nicht erließ, und den der Herr nach dem Gleichnis im Evangelium einkerkern läßt, um das, was er ihm vorher erlassen hatte, einzufordern mit den Worten: „Du böser und fauler Knecht“, „mußtest du dich nicht deines Mitknechtes erbarmen, wie auch ich mich deiner erbarmt habe?“ Werft ihn „ins Gefängnis“, „bis er seine ganze Schuld bezahle“. Der Herr fügt noch diese Worte hinzu: „So wird auch euch der himmlische Vater tun, wenn ihr nicht vergebet, ein jeder seinem Bruder, von Herzen.“ Erklären freilich die, welche an uns gesündigt haben, dass sie „Reue empfänden“, so ist ihnen „zu vergeben“, auch wenn unser 116 Schuldner dies öfter beansprucht. „Denn wenn dein Bruder“, sagt die Schrift, „siebenmal des Tages gegen dich fehlt und siebenmal umkehrt und spricht: ich bereue, so sollst du ihm vergeben.“ Nicht wir aber sind hart gegen die nicht bereuenden (Brüder), sondern gegen sich selbst sind solche bösgesinnt; denn „wer Zucht von sich abweist, haßt sich selbst.“ Nur muß man auch in solchen Fällen auf jede Weise die Heilung dessen erstreben, der so ganz und gar verdreht ist, dass er nicht einmal sein eigenes Elend bemerkt, und an einer Trunkenheit leidet, die verderblicher ist, als „die vom Wein“, nämlich an der, die von der Finsternis der Schlechtigkeit herrührt.
§ 8
Da aber die Sünden dann entstehen, wenn wir unsere Schulden nicht bezahlen, so meint Lukas mit den Worten: “Vergib uns unsere Sünden” dasselbe wie Matthäus, welcher [sagt: "Vergib uns unsere Schulden, wenn auch Lukas,] wie es scheint, nicht einräumen will, dass jemand seinen Schuldnern nur dann, wenn sie bereuen, vergibt. Lukas fügt nämlich diese Bestimmung des Heilandes, die wir in unserm Gebet hinzusetzen müßten, bei: “Denn auch wir vergeben jedem, der uns schuldig ist.” Wir alle [haben] gewiß die Macht, was gegen uns gesündigt worden ist, zu vergeben; das erhellt sowohl aus diesem Zusatz: “Wie auch wir vergeben unsern Schuldnern”, als auch aus jenem: “denn auch wir vergeben jedem, der uns schuldig ist.” 117 Wer aber wie die Apostel von Jesu Geisteshauch erfüllt ist und “an seinen Früchten erkannt werden” kann, da er den Heiligen Geist erfaßt hat und dadurch “geistig” geworden ist, dass er nach Art eines Gottessohnes “vom Geiste getrieben wird” zu jeder Handlung, die mit Vernunft vollbracht werden muß, der “vergibt”, was Gott vergibt, und “behält” die unheilbaren Sünden, indem er wie die Propheten, die nicht ihre eigenen Gedanken, sondern die göttlichen Ratschlüsse verkündigen, so ebenfalls Gott dient, der allein Macht hat zu vergeben.
§ 9
Es lauten aber im Evangelium nach Johannes die Worte von der Vollmacht der Apostel, zu vergeben, so: „Empfanget den Heiligen Geist! Wenn ihr jemandem seine Sünden vergebt, so werden sie ihm vergeben; wenn ihr sie jemandem behaltet, dem sind sie behalten.“ Wenn man diese Worte ohne genaue Prüfung verstehen wollte, so würde man vielleicht den Aposteln vorwerfen können, dass sie nicht allen vergeben, damit allen (bei Gott) vergeben würde, sondern „jemandem seine Sünden behalten“, so dass diese ihretwegen auch bei Gott behalten werden. Um nun die Vergebung der Sünden, welche den Menschen von Gott durch Menschen zuteil wird, zu verstehen, ist es nützlich, ein Beispiel von dem Gesetze zu entnehmen. Denen, die nach dem Gesetze Priester sind, ist es verboten, für einige Sünden ein Opfer darzubringen, dass den Menschen, für die das Opfer gebracht würde, die Vergehungen erlassen werden könnten. Und wenn auch der Priester die Vollmacht hat, für einige unfreiwillige oder [freiwillige] Vergehungen Opfer darzubringen, so bringt er doch wohl nicht auch, wo es sich um Ehebruch oder absichtlichen Mord oder eine andere schwerere Sünde handelt, „ein Brandopfer und Sündopfer“ dar. So steht es also 118 auch bei den Aposteln und den ihnen Gleichgestellten: da sie Priester sind nach dem Vorbilde „des großen Hohenpriesters“ und den Dienst Gottes kennen, so wissen sie, vom Geiste belehrt, für welche Vergehungen und wann und auf welche Weise man Opfer darbringen muß, und erkennen, für welche man dies nicht tun darf. Zum Beispiel wußte zwar der Priester Eli von den Sünden seiner Söhne Hophni und Phinehes, konnte ihnen aber nicht zur Vergebung ihrer Sünden verhelfen und erklärt, dass er sogar hieran verzweifeln müsse, indem er sagt: „Wenn ein Mensch wider einen Menschen sündigt, da wird man für ihn beten; wenn er aber wider den Herrn sündigt, wer wird dann für ihn beten?“
§ 10
Ich weiß nun nicht, wie sich einige die über die priesterliche Würde hinausgehende Macht angemaßt haben - vielleicht sogar ohne genaue Kenntnis des priesterlichen Könnens - und sich rühmen, als ob sie imstande wären, auch Götzendienst zu gestatten und Ehebruch und Hurerei zu vergeben, wie wenn durch ihr Gebet für die, welche sich dieser Freveltaten unterfangen haben, auch die „Sünde zum Tode“ getilgt werden würde; denn sie lesen dieses Wort nicht: „Es gibt eine Sünde zum Tode; nicht von jener sage ich, dass jemand dafür bitten solle.“ Auch darf man nicht mit Stillschweigen übergehen, dass der tapfere Ijob für seine Söhne ein Opfer mit diesen Worten darbringt: „dass nicht etwa meine Söhne in ihrem Herzen Böses gegen Gott gedacht haben“; denn für zweifelhafte Sünden, die noch nicht einmal bis zu den Lippen gekommen waren, bringt er sein Opfer dar.