In diesem an den Vicar der Stadt Rom gerichteten Rescripte ertheilen die Kaiser ihren Beamten wegen der Mißachtung ihrer Anordnungen eine strenge Rüge, gehen dann den obigen Brief der Synode Punct für Punct durch und genehmigen alle an sie ergangenen Bitten mit Ausnahme der letzten, den Papst Damasus selbst betreffenden; mit Recht vermuthet deßhalb Coustant, daß das Rescript nicht vollständig erhalten sei, da man nicht annehmen könne, die Kaiser, welche Alles genehmigten, hätten dem Papste das vorenthalten, was allen übrigen Bischöfen gewährt war, oder es wäre doch ein Grund hiefür angeführt worden; ob eine gleichlautende Antwort auch an die Synode ergangen sei, ist unbekannt.
§ 1
Die Kaiser Gratian und Valentinian an den Vicar Aquilinus.
Die Aussprüche der gewöhnlichen Richter oder was die Verjährung oder das richterliche Contumacialerkenntnißoder die vor den Parteien geführte Untersuchung fest- 309 setzte, haben nicht zu fürchten, daß sie weder von einer niedrigeren Auctorität wankend gemacht oder umgestoßen noch von Mächtigeren oder Unverschämten (verachtet) werden. Soll aber unsere, in Folge euerer Nachläßigkeit bei Seite gesetzten Befehle auch noch erst ein Erkenntniß festigen? Ihr würdet ein solches, da ihr es mißachtet, gar nicht hervorrufen, so daß endlich die Langmuth gegen euch Unverbesserliche ein Ende nehme und die Furcht euch zwinge, Eueres Amtes zu walten. Aber ist, was Ursinus in seinem Wahnsinn anordnete, nicht thörichter, als was unser Ansehen in milden Befehlen anrieth, daß Alle, welche mit Entweihung der Religion gottlose Versammlungen zu halten wagten, nach dem hundertsten Meilenstein der Stadt vertrieben werden sollen, wo ihr hartnäckiges Wüthen, des Beistandes der Anhänger beraubt, nur zum Verderben Desjenigen gereiche, welcher allein abirrte, und daß die durch das Urtheil der rechtgesinnten Priester Verurtheilten hernach weder zu den von ihnen angesteckten Kirchen zurückkehren noch sich die vergebliche Mühe machen dürften, in unverschämter Verwegenheit von uns ein neues Erkenntniß zu erbitten? Deine löbliche und erprobte Aufrichtigkeit gehe auf das Schreiben zurück, welches unsere Gnade an den erlauchten Simplicius, einstigen Vicär, überschickt hat, und 310 wolle auf eine Wiederholung deß Befehles nicht hoffen, weil es für unsere Sanftmuth eine verdrießliche Beschämung ist, einen (schon erlassenen) Befehl zu erneuern.
§ 2
Den Ursinus hält zwar Gallien fest und verhindert die Internirung in Cöln etwaige Versuche zu Unruhestiftungen; wir hörten aber, daß er selbst durch seine Helfershelfer sich dem Befehle, seine Genossen von sich zu entfernen, vielmehr entgegengesetzt, statt dazu auffordert. Den Isaac hält ein entlegener Winkel Spaniens auf Grund seiner Verurtheilung fest, und würde er schlecht für sein Leben berathen sein, wenn er in wahnwitziger Weise Unruhen angezettelt hätte. Der Bischof von Parma ist um so verderbenbringender, weil er der erhabenen Städtviel näher ist und die unerfahrene Menge mehr in Aufregung bringt und die Kirche, von welcher er durch das Urtheil der heiligen Bischöfe abgesetzt ist, beunruhigt, weil er nemlich vergeblich auf die Ehre eines gewichtigeren Urtheils wartet; ihn hätte dein Vorgänger, wenn er irgend einen Pflichteifer gehabt hätte, sogleich über die Grenze hinausweisen sollen. Auch Florentius von Puteoli, welcher nach seiner Verurtheilung, die nach einer rechtmäßigen Überführung gegen ihn ergangen war, unsere Sanftmuth zu beunruhigen wagte, 311 erhielt eine würdige verschärfte Antwort; nach fünf Jahrenaber erfrecht er sich, die Kirche, aus welcher er gewiesen war, abermals zu beflecken, versucht unerlaubte Versammlungen zu veranstalten und verdirbt die rathlose Menge durch die Überredungskunst seines verdorbenen Herzens. (Dieß thut er,) weil er sich auf die Fahrläßigkeit unserer Richter verläßt, welche ihrer Privatgunst die kaiserlichen Befehle aufopfern und es geduldig angehen lassen, daß die Religion gestört wird, welche wir mit Recht verehren, sie aber wahrscheinlich vernachläßigen.
§ 3
Ebenso heißt es, daß Claudianus auf Aufforderung Derjenigen, welche gegen die göttlichen Anordnungen religiöse Irrthümer erneuern,und deren Ausweisung wir befahlen, als ob er noch zu wenig gefrevelt hätte, wenn er in Africa geblieben wäre, sich in Rom eingedrängt habe und daselbst als ein falscher Lehrer entweder die noch (von der Taufe) Ausgeschlossenen durch ein falsches Mysteriumentweiht oder die schon Getauften mit noch größerem Frevel durch eine Wiederholung (der Taufe) verdirbt, da durch eine Wiederholung die Ordnung der hochheiligen Religion nicht vermehrt, sondern zerstört wird. Diesem Claudianus nun, welchen wir gelinder, als er es verdiente, bestraften, befahlen wir, ohne bisher Strenge zu gebrauchen, nur, in 312 sein Vaterland zurückzukehren; aber er bleibt und beunruhigt, wie es heißt, die Unerfahrenen und richtet, indem er einen ganz eitlen Lohn sucht, die Seelen der Erlösten zu Grunde.
§ 4
Daher kommt es, daß jene Feinde des heiligsten Stuhles sich nicht scheuten, einen nicht nur von Gott, was hinreichend gewesen wäre, sondern auch durch richterliche Untersuchung als heilig bewährten Mann, wie Dieß auch vor unserem erhabenen Vater Valentinian erwiesen wurde, den Bischof Damasus mit den schändlichsten Verleumdungen anzugreifen; nun aber, da sie an seinem Sturze verzweifeln, beunruhigen sie das Volk, für das Jener Gott Rechenschaft schuldet. Aber noch immer schnarchen die Richter in träger Saumseligkeit und ist es unnöthig, zu erinnern, wodurch die verachtete Anordnung zur Geltung kommen könnte; noch, sage ich, schnarchen die öffentlichen Diener in läßiger Trägheit.
§ 5
Wenn du hienach nicht Alle, wie es namentlich der Inhalt unseres Befehles enthält, oder die, welche die Concilien der heiligen Bischöfe übereinstimmend als Unruhestifter angeben, jenseits des hundertsten Meilensteines der Stadt ausweisest und ihnen befiehlst, die Grenzen jener Städte zu verlassen, deren Volk oder Kirchen sie entweder selbst oder durch einen ihnen gleichgesinnten Haufen beunruhigen, so ziehst du dir ausser dem Verluste der Ehre, der bei Gutgesinnten schwer wiegt, auch die Strafe der Vernachlähigung (unseres) Befehles zu.
§ 6
Wir wollen aber, daß, wer immer durch das Urtheil des Damasus, welches er mit Zuratheziehung von fünf oder sieben Bischöfen gefällt hat, oder durch das Urtheil und Beschluß Derjenigen, welche katholisch sind, verurtheilt ist, daß, wenn er trotz der Vorladung sich hartnäckig geweigert hat, vor dem priesterlichen Gerichte zu erscheinen, er entweder von den Oberstatthaltern Galliens und Italiens oder von den Proconsuln oder den Vicaren kraft der Amtsgewallt dem bischöflichen Gerichte gestellt werde oder unter 313 Geleite nach Rom gebe oder, wenn ein solcher Frevel in entlegeneren Theilen verübt worden wäre, die ganze Verhandlung dem Metropoliten derselben Provinz zur Untersuchung vorgelegt werde oder, wenn es der Metropolit selbst wäre, nothwendig nach Rom oder zu den vom römischen Bischöfe aufgestellten Richtern sich ohne Zögern verfüge, so jedoch, daß alle Abgesetzten nur aus den Grenzen jener Stadt entfernt werden, wo sie Priester waren. Denn wir strafen schwer Schuldige zu gering und ahnden eine gottlose Hartnäckigkeit nicht nach Verdienst. Wenn aber ein Metropolit oder sonst ein Priester wegen Unbilligkeit oder Parteilichkeit verdächtig ist, so kann man an den römischen Bischof oder an ein aus 15 benachbarten Bischöfen berufenes Concil appelliren, wofern nur nicht nach angestellter Untersuchung das schon erkannte Urtheil erneuert wird.
§ 7
Das aber, was in minder wichtigen Angelegenheiten und in unbedeutenderen (richterlichen) Verhandlungen die Gerechtigkeit unserem Herzen eingepflanzt hat, das wollen wir um so gewissenhafter in so gerechten Dingen in Kraft wissen, damit es nicht dem ersten Besten, der anerkannt lasterhaft oder als ehrloser Verleumder bekannt ist, gelinge, den Ankläger oder Zeugen bei der Anklage eines Bischofes zu spielen.