Athanasius von Alexandrien · Apologia contra Arianos [seu Apologia secunda] · Kapitel 56
Nachdem er Dieß geschrieben hatte, befahl er, daß die früher von ihm in Folge der Verleumdung der Eusebianer gegen mich gefaßten Beschlüsse aufgehoben und aus den Archiven des Dux und des Eparchen von Ägypten entfernt werden sollten. Der Decurio Eusebius wurde abgesendet und nahm sie aus den Archiven. Das Schreiben lautet, wie folgt.
Der siegreiche Constantius Augustus an Nestorius. Gleichlautend auch an die Präfekten in Augustamnica, Thebais und Libyen.
Wenn sich irgend ein Befehl vorfindet, der früher einmal zum Nachtheil und zur Beeinträchtigung derer erlassen wurde, die mit dem Bischof Athanasius Gemeinschaft pflegen, so wollen wir, daß ein solcher jetzt vernichtet werde. Wir wollen daher auch, daß die Abgabenfreiheit, welche seine 126 Kleriker hatten, ebendieselben auch jetzt wieder haben sollen. Und wir wollen, daß dieser unser Auftrag beobachtet werde, so daß, nachdem der Bischof Athanasius der Kirche zurückgegeben ist, die, welche mit ihm Gemeinschaft haben, die Abgabenfreiheit besitzen, welche sie immer besaßen, welche auch die übrigen Kleriker besitzen, damit so auch sie dieses Besitzes sich erfreuen.