Athanasius von Alexandrien · Apologia contra Arianos [seu Apologia secunda] · Kapitel 29
Da also Dieß in dieser Weise ausgesagt wurde und so viele Zeugen zu seinen Gunsten sprachen und er so Vieles zu seiner Rechtfertigung vorbrachte, was hätten wir thun sollen? Oder was verlangt das Kirchengesetz 90 anders, als den Mann nicht zu verurtheilen, sondern ihn vielmehr aufzunehmen und als Bischof zu betrachten, wie wir auch thaten? Denn abgesehen von all dem blieb er hier ein Jahr und sechs Monate und wartete auf euere Ankunft oder die Ankunft derer, die kommen wollten. Durch sein Erscheinen aber beschämte er Alle, weil er nicht erschienen wäre, wenn er keine Zuversicht gehabt hätte. Denn er ist nicht aus eigenem Antrieb gekommen, sondern weil er von uns eine schriftliche Einladung empfangen hatte, wie wir auch an euch schrieben. Und gleichwohl habt ihr trotz so Vielem uns getadelt, als hätten wir gegen die Kirchengesetze gehandelt. Erwäget nun, wer gegen die Kirchengesetze gehandelt hat, wir, die wir bei so vielen Beweisen den Mann aufgenommen haben, oder die, welche in einer Entfernung von sechsunddreissig Stationen in Antiochia einen Fremdling zum Bischof ernannten und mit Militärmacht nach Alexandria sandten? Das geschah nicht einmal damals, als er nach Gallien in die Verbannung geschickt wurde. Es wäre aber auch damals geschehen, wenn er wirklich überführt worden wäre. Er fand darum ja auch bei seiner Rückkehr eine verwaiste und auf ihn harrende Kirche.