§ 60
1. Die unfreiwilligen Handlungen unterliegen freilich keinem Gericht (sie sind aber zweierlei Art; die eine geschieht aus Unkenntnis, die andere unter einem Zwang); denn wie sollte man über Leute ein gerichtliches Urteil fällen, von denen man sich sagen muß, daß sie nur auf Grund der verschiedenen Möglichkeiten unfreiwilligen Handelns fehlen?
2. Denn entweder kennt einer sich selbst nicht, wie Kleomenes und Athamas in ihrer Raserei.
3. Oder einer weiß nicht, was er tut, wie Aischylos, der die Mysterien auf der Bühne ausplauderte, vor dem Gericht des Areopags aber aus solchem Grunde freigesprochen wurde, nachdem er nachgewiesen hatte, daß er überhaupt nicht in die Mysterien eingeweiht war.
4. Oder einer weiß nicht, gegen wen sich sein Tun richtet, wie derjenige, der von seinem Gegner abließ und den Freund statt des Feindes tötete.
5. Oder einer kennt das Werkzeug nicht, 196 mit dem etwas geschieht, wie derjenige, der sich mit Lanzen übte, die an der Spitze mit Kugeln versehen sind, und jemand tötete, da der Speer die Kugel verloren hatte.
6. Oder einer kennt die Art und Weise seines Handelns nicht wie derjenige, der im Stadion seinen Gegner tötete (denn er kämpfte ja nicht, um zu töten, sondern um den Sieg zu gewinnen)
7. Oder einer kennt die Wirkung seines Tuns nicht wie der Arzt, der ein heilsames Arzneimittel gab und den Tod herbeiführte, während er es doch nicht deswegen gegeben hatte, sondern um gesund zu machen.
§ 61
1. Nun erfaßte zwar seinerzeit das Gesetz auch den, der ohne seine Absicht getötet hatte, ebenso wie den, der einen unfreiwilligen Samenfluß gehabt hatte, aber nicht in gleicher Weise wie den, der das absichtlich verschuldet hatte.
2. Jedoch wird auch jener wie wegen einer absichtlichen Tat bestraft werden müssen, wenn man den Vorfall in übertragenem Sinne auffaßt und auf seine wahre Bedeutung zurückführt. Denn in der Tat verdient Strafe, wer die lebenzeugende Lehre nicht bei sich behält; denn auch das ist eine unvernünftige Gemütsbewegung, da sie sich nahe mit Geschwätzigkeit berührt. „Ein Zuverlässiger ist entschlossen, die Dinge in seinem Innern zu verbergen.“ Demnach unterliegt dem Gericht das vorsätzliche Tun.
3.„Denn der Herr prüft Herzen und Nieren“, und „wer so sieht, daß sich seine Begierde dabei entzündet“, wird gerichtet. Deswegen sagt der Herr: „Laß dich nicht gelüsten!“ und spricht: „Dieses Volk ehrt mich mit seinen Lippen, aber ihr Herz ist weit von mir entfernt.“
4. Denn Gott schaut auf die Gesinnung selbst, da er ja auch Lots Frau, als sie sich vorsätzlich nach der Schlechtigkeit der Welt umgewendet hatte, empfindungslos dort stehen ließ, indem er sie zu einem Salzstein werden und nicht weitergehen ließ, nicht als eine „dumme“ und wirkungslose Bildsäule, sondern um den verständig und achtsam zu machen, der in geistlicher Weise sehen kann.