§ 137
1. Da aber die Ehe in den Bereich der Lust und Begierde zu fallen scheint, müssen wir auch von ihr handeln. Ehe ist also die erste gesetzliche Verbindung von 250 Mann und Weib zum Zweck der Erzeugung ebenbürtiger Kinder.
2. So sagt der Lustspieldichter Menandros: „Daß echte Kinder du erzeugst, Geb’ ich zur Gattin meine eigne Tochter dir“.
3. Wir stellen die Frage, ob man heiraten soll, eine Frage, die zu den Fragen gehört, die darnach benannt sind, daß es sich darum handelt, sich zu irgendetwas irgendwie zu verhalten. Denn wer soll heiraten und wie beschaffen soll er sein und wen soll er heiraten und wie beschaffen soll sie sein? Denn nicht jeder soll heiraten und nicht zu jeder Zeit; vielmehr gibt es auch eine Zeit, in der es sich geziemt, und Personen, für die es sich geziemt, und ein Lebensalter, bis zu dem es sich ziemt.
4. Es darf also weder jeder jede beliebige Frau heiraten noch zu jeder beliebigen Zeit; es muß aber auch nicht durchaus sein und aufs Geratewohl; sondern nur einer, er eine bestimmte Beschaffenheit hat, darf heiraten und nur eine Frau von einer bestimmten Beschaffenheit und nur zu einer bestimmten Zeit, und zwar der Kinder wegen, und eine Frau, die ihm in jeder Beziehung ähnlich ist und die den sie liebenden Mann wieder zu lieben nicht gezwungen oder von der Not getrieben wird.
§ 138
1. Daher sagt Abraham von seiner Frau, als er sie als seine Schwester ausgab: „Sie ist meine Schwester vom Vater her, aber nicht von seiten der Mutter; sie ist aber auch meine Gattin geworden“, womit er darauf hinweisen wollte, daß man die von Mutterseite her leibliche Schwester nicht heiraten dürfe.
2. Wir wollen eine kurze geschichtliche Darstellung (der Ansichten über die Ehe) geben. Was zunächst Platon betrifft, so rechnet er die Ehe zu den äußeren Gütern, indem er die Unsterblichkeit unseres Geschlechtes gewissermaßen zu einem fortdauernden Bestehen macht, das einer Fackel gleich 251 von Kind zu Kindeskind weitergegeben wird.
3. Demokritos dagegen verwirft die Ehe und das Kindererzeugen wegen der vielen daraus erwachsenden Unannehmlichkeiten und der von dem Nötigeren ablenkenden Eindrücke.
4. Zur gleichen Gruppe gehören auch Epikuros und überhaupt alle, die das höchste Gut in der Lust und dem ungestörten Leben ferner in der Freiheit von Schmerzen suchen.
5. Nach der Lehre der Stoiker ferner gehört die Ehe und das Aufziehen von Kindern zu den Adiaphora, d.h. zu den Dingen, die weder gut noch böse sind, während sie nach den Peripatetikern ein Gut sind.
6. Im ganzen begnügten sich diese Leute damit, ihre Lehren nur mit dem Munde zu verkündigen, während sie selbst den Lüsten frönten, indem die einen Nebenfrauen hatten, die anderen sich mit Dirnen und - das waren die meisten - mit Knaben abgaben. Und jene weise Vierzahl verherrlichte in dem Garten die Lust mit der berühmten Hetäre durch Taten.
§ 139
1. Nun werden aber dem Fluch des Buzyges nicht entrinnen alle, die anderen das zu tun raten, was sie als für sich selbst unzuträglich ansehen, oder umgekehrt.
2. Dies hat die Schrift in kurzer Form mit dem Wort klargemacht; „Was du hassest, das sollst du einem anderen nicht antun.“
3. Übrigens sagen diejenigen, die die Ehe billigen: „Die Natur hat uns zur Ehe geeignet erschaffen“, wie das aus der Körperbildung bei Männern und Frauen klar sei, und immer wieder führen sie das Wort an: „Seid 252 fruchtbar und mehret euch!“
4. Aber wenn dies auch richtig ist, so sollten sie es doch für schimpflich halten, wenn der von Gott geschaffene Mensch weniger enthaltsam ist als sogar die unvernünftigen Tiere, die sich nicht mit vielen und aufs Geratewohl paaren, sondern nur mit einem einzigen Wesen von der gleichen Gattung, wie z.B. die Wildtauben und die Holztauben und das Geschlecht der Turteltauben und die ihnen ähnlichen Tiere.
5. Ferner sagen sie, der Kinderlose ermangele der natürlichen Vollkommenheit, weil er nicht auf seinem Posten als Ersatz für sich einen geeigneten Nachfolger hinterlasse. Denn vollkommen ist, wer aus sich heraus einen Sprößling gleicher Art erzeugt hat, oder vielmehr, wenn er erlebt hat, daß auch dieser das nämliche getan hat, d.h. wenn er das Erzeugte zu der nämlichen Wesensart gebracht hat, die sein eigener Erzeuger hatte.
§ 140
1. Man muß also jedenfalls heiraten, sowohl des Vaterlandes wegen als auch wegen der Nachfolge von Kindern als auch, um die Welt, soweit es auf uns ankommt, zur Vollkommenheit zu führen. Denn auch die Dichter beklagen eine „halbvollendete“ und kinderlose Ehe und preisen die „ringsumblühte“ glücklich.
2. Vor allem aber beweisen die körperlichen Krankheiten die Notwendigkeit der Ehe. Denn die sogenannte Pflege durch die Gattin und ihre unermüdliche Ausdauer scheint die treue Hingabe der anderen Angehörigen und Freunde in dem Maße zu übertreffen, als sie es am meisten von allen auf sich nimmt, sich durch Anteilnahme hervorzutun und am Krankenlager auszuharren. Und die Gattin ist in der Tat entsprechend dem Schriftwort eine unentbehrliche „Gehilfin.“
§ 141
1. So sagt der Lustspieldichter Menandros zwar Ungünstiges von der Ehe, führt dann aber im Gegensatz dazu auch die Vorzüge an und läßt auf den Satz: „Mir gefällt die Sache nicht“ antworten: „Das ist begreiflich, denn du nimmst sie ganz verkehrt.“ 253 Und dann fügt er hinzu: „Was lästig ist und was dir Kummer machen kann, Das siehst du an ihr; doch das Gute siehst du nicht“, und die folgenden Verse.
2. Die Ehe bringt aber auch bei denen Hilfe, die in vorgerückten Jahren sind, indem sie ihnen eine fürsorgliche Gattin zur Seite stellt und die von dieser geborenen Kinder erzieht, damit sie ihre alten Eltern pflegen.
3. „ Denn Kinder sichern ihrem Vater, wenn er tot, Den Ruhm, wie Korke halten hoch das Netz, Daß nicht zur Meerestiefe sinkt das Leingespinst“, wie der Tragiker Sophokles sagt.
4. Auch die Gesetzgeber gestatten den Unverheirateten nicht, sich um die höchsten Ämter zu bewerben. So setzte der Gesetzgeber der Lakedaimonier eine Strafe nicht nur auf die Ehelosigkeit, sondern auch auf eine schlechtgeführte oder zu spät geschlossene Ehe und auf einsames Leben.
5. Der edle Platon befiehlt sogar, daß der Unverheiratete die Kosten für den Unterhalt einer Frau in den Staatsschatz zahle und eine entsprechende Summe an die Behörden abliefere. Denn wenn sie nicht heiraten und keine Kinder erzeugen, so werden sie, soweit es auf sie ankommt, einen Mangel an Männern verursachen und den Untergang der Städte und der aus diesen bestehenden bewohnten Welt herbeiführen. Dies ist aber gottlos, weil sie auf diese Weise die göttliche Schöpfung zerstören.
§ 142
1. Ferner ist es auch unmännlich und schwächlich, dem Zusammenleben mit Frauen und Kindern auszuweichen.
2. Denn der Besitz dessen muß unbedingt ein Gut sein, dessen Verlust ein Übel ist; so verhält es sich auch bei den übrigen Dingen. Nun ist aber der Verlust der Kinder, wie man sagt, eines der allergrößten Übel. Also ist der Besitz von Kindern ein Gut; ist aber dies der Fall, so ist auch die Ehe ein Gut.
3. „Denn ohne Vater“, heißt es, „gibt es nimmermehr ein Kind. Und ohne Mutter auch des Kinds Empfängnis nicht. Zum Vater macht die Eh’; zur Mutter macht der Mann.“
§ 143
1. Als Allerbestes, was man einem Mädchen wünschen kann, nennt auch Homeros „einen Mann und ein Haus“, aber nicht ohne weiteres, sondern „mit der trefflichen Eintracht“; denn die Ehe der anderen findet ihre Gemeinsamkeit im Genuß der Lust, die Ehe der nach Weisheit Strebenden dagegen führt zur vernunftgemäßen Eintracht. Eine solche Ehe gestattet den Frauen nicht, ihre äußere Gestalt statt ihr inneres Wesen zu schmücken, und verbietet den Männern, mit ihren Gattinnen wie mit Geliebten umzugehen, wobei sie sich den frevelhaften Gebrauch der Körper zum Ziel machen würden; sie sollten sich vielmehr die Ehe zu einer Hilfeleistung im ganzen Leben und zur Förderung der besten Sittsamkeit dienen lassen. 2. Denn wertvoller als die Saatkörner von Weizen und Gerste, die zu der für sie passenden Zeit ausgesät werden, ist doch, meine ich, die Erzeugung des Menschen, für den alle Pflanzen wachsen, und doch müssen auch bei der Aussaat jener Samen die Landleute nüchtern sein.
3. Man muß also jegliches schmutzige und befleckte Betragen von der Ehe fernhalten, damit man uns nicht zu unserer Schande nachsagen kann, daß die Paarung der unvernünftigen Tiere entsprechend dem allgemein zugestandenen Zweck besser mit der Natur übereinstimme als die eheliche Vermählung der Menschen.
§ 144
1. Einige von den Tieren entfernen sich sofort, nachdem sie sich zu dem ihnen bestimmten Zeitpunkt gepaart haben, und überlassen die Entwicklung dem Wirken der Natur.
2. Von den Tragödiendichtern wird aber geschildert, 255 wie Polyxene, obwohl sie als Opfer geschlachtet werden sollte, „doch im Sterben noch Viel Sorge trug, daß auch ihr Fallen sittsam war, Verhüllend, was verhüllt sein muß vor Männerblick.“ Ihr mußte aber das Todesgeschick als Ehe gelten.
3. Den Leidenschaften zu unterliegen und ihnen nachzugeben, ist also die ärgste Knechtschaft, so wie umgekehrt sie zu beherrschen die einzige Freiheit.
4. Dementsprechend sagt auch die göttliche Schrift von denen, die die Gebote übertraten, sie seien an die Fremdstämmigen verkauft worden, d.h. an Sünden, die nicht der Natur gemäß sind, bis sie sich bekehren und Buße tun.
§ 145
1. Rein muß man also die Ehe wie ein heiliges Götterbild von allem erhalten, was sie beflecken könnte; deshalb müssen wir mit dem Herrn vom Schlafe aufwachen und mit Danksagung zum Schlafen gehen, und beten müssen wir, „Wann man zur Ruhe sich legt und wann das heilige Licht kommt“ In unserem ganzen Leben sollen wir den Herrn zu unserem Zeugen anrufen, die Gottesfurcht als Besitz in unserer Seele tragen und die Sittsamkeit auch sogar in der Haltung unseres Körpers zeigen.
2. Denn Gott wohlgefällig ist es in der Tat, wenn man zuerst in den Worten und dann auch in den Werken Anstand übt; dagegen ist der Weg zur Schamlosigkeit das schamlose Reden, und das Ende von beidem ist das schamlose Handeln.
3. Daß aber die Schrift dazu rät, sich zu verheiraten, und nicht gestattet, jemals die Ehe aufzugeben, das zeigt das ausdrückliche Gebot: „Du sollst dich nicht von deinem Weibe scheiden, es sei denn wegen Unzucht.“ Für Ehebruch hält es aber das Gesetz, sich wieder zu verheiraten, solange der andere geschiedene Teil noch lebt.
§ 146
1. Keinen Anlaß zu Verdacht und übler Nachrede gibt aber ein Weib, wenn sie sich nicht über das ziemliche Maß hinaus putzt und schmückt, wenn sie ihren Sinn 256 unausgesetzt auf Gebet und Flehen richtet, sich vor vielem Ausgehen aus dem Hause hütet, sich soviel als möglich von dem Hinschauen auf die Nichtangehörigen fernhält und für ersprießlicher als unzeitiges Schwätzen die Sorge für das Hauswesen hält.
2. „Wer aber eine geschiedene Frau heiratet, der bricht die Ehe“, heißt es; „denn wenn einer sein Weib entläßt, so veranlaßt er sie zum Ehebruch“, d.h. er zwingt sie dazu, Ehebruch mit sich treiben zu lassen.
3. Aber nicht nur derjenige, der sie entlassen hat, lädt diese Schuld auf sich, sondern auch derjenige, der sie bei sich aufnimmt, indem er dem Weibe den Anlaß zur Versündigung gibt; denn wenn er sie nicht aufnähme, würde sie zu ihrem Mann zurückkehren.
§ 147
1. Was bestimmt nun das Gesetz? Um die so leicht der Verführung unterliegenden Leidenschaften einzudämmen, befiehlt das Gesetz, daß die Ehebrecherin, wenn sie des Ehebruchs überführt ist, getötet werde. Wenn sie aber aus dem Priestergeschlechte ist, so soll sie dem Feuer überliefert werden. Aber gesteinigt wird auch der Ehebrecher, jedoch nicht am gleichen Ort, damit sie nicht einmal im Tode vereint seien.
2. Das Gesetz steht also mit dem Evangelium wirklich nicht im Widerspruch, sondern stimmt mit ihm überein. Wie sollte das auch anders sein, da doch der nämliche Herr beide gegeben hat? Denn diejenige, die Unzucht treibt, lebt der Sünde und ist tot für die Gebote; die aber die Buße tut, ist durch die Bekehrung von ihrem Leben gleichsam wiedergeboren und hat eine Wiedergeburt des Lebens, insofern die alte Sünderin gestorben und die durch die Buße Geborene wieder ins Leben eingetreten ist.
3. Das Gesagte bestätigt der Geist durch Ezechiel, indem er sagt: „Ich will nicht den Tod des Sünders, sondern daß er sich bekehre.“
4. So werden sie denn gesteinigt, weil sie wegen ihrer Herzenshärtigkeit dem Gesetze gestorben sind, dem sie nicht gehorchten, für die Priestertochter wird aber die Strafe noch verschärft; denn: „Wem mehr gegeben wurde, von dem wird auch mehr gefordert werden.“
5. Abgeschlossen soll hier wegen der Länge und der Menge der Kapitel auch unser zweiter „Teppich“ sein.