§ 78
1. Offenbar haben auch alle übrigen Tugenden, die bei Moses verzeichnet sind, den Griechen Anlaß zu ihrer ganzen Sittenlehre gegeben, ich meine die Tapferkeit, die Besonnenheit, die Klugheit und die Gerechtigkeit, ferner die Ausdauer, die Beharrlichkeit, die Keuschheit, die Enthaltsamkeit und die außer ihnen noch zu nennende Frömmigkeit.
2. Was nun die Frömmigkeit betrifft, so wird dies jedem klar sein, da sie den höchsten und erhabensten Urgrund aller Dinge anzubeten und zu verehren lehrt.
3. Das Gesetz selbst läßt aber auch Gerechtigkeit und Klugheit in Erscheinung treten, indem es durch das Verbot der Verehrung der mit unseren Sinnen wahrnehmbaren Götzenbilder und durch das Gebot der Hingabe an den Schöpfer und Vater des Weltalls erzieht. Diese Auffassung ist aber gleichsam die Quelle, aus der alle Einsicht entspringt.
4.„Denn die Opfer der Gottlosen sind dem Herrn ein Greuel; die Gebete der Aufrichtigen aber sind ihm angenehm“; denn „Gerechtigkeit ist Gott angenehmer als Opfer.“
§ 79
208 1. Ähnlich ist auch die Stelle bei Isaias: „Was soll mir die Menge eurer Schlachtopfer? sagt der Herr“ und der ganze Abschnitt. „Löse jede ungerechte Fessel! Denn das ist ein Gott wohlgefälliges Opfer, ein zerknirschtes Herz, das seinen Schöpfer sucht.“
2. „Betrügerische Waage ist ein Greuel vor Gott; aber ein richtiges Gewicht ist ihm wohlgefällig.“ Davon ist Pythagoras mit seiner Mahnung abhängig, „nicht über den Waagebalken (d.i. die durch das Recht gezogene Grenze) hinauszugehen.“
3. Mit der „betrügerischen Gerechtigkeit“ ist die Verkündigung der Irrlehren gemeint, und „die Rede der Ungerechten wird zunichte werden, der Mund der Gerechten aber läßt Weisheit täufeln.“ Aber freilich: „Die Weisen und Verständigen nennen sie schlechte Leute.“
4. Es würde so weitläufig sein, über diese Tugenden Zeugnisse anzuführen, da ja die ganze Heilige Schrift voll von ihrem Lobe ist.
5. Da man nun die Tapferkeit bestimmt als das Wissen von dem, was zu fürchten, und dem, was nicht zu fürchten ist, und dem, was dazwischenliegt, die Besonnenheit aber als ein Verhalten, das in Annehmen und Ablehnen sich an die Urteile der Klugheit hält, steht neben der Tapferkeit die Beharrlichkeit, die man Ausdauer nennt, das Wissen von dem, worin man beharren, und dem, worin man nicht beharren soll, und die Seelengröße, das Vermögen, sich über die Zufälle des Lebens zu erheben, und andererseits steht neben der Besonnenheit die Vorsicht, die ein mit Verstand geübtes Ausweichen ist.
§ 80
1. Die Beobachtung der Gebote, die ein unverbrüchliches Halten von ihnen ist, bewirkt Sicherheit des Lebens. Und es ist nicht möglich, ohne Tapferkeit 209 ausdauernd zu sein, und ebenso wenig, ohne Besonnenheit enthaltsam zu sein.
2. Die Tugenden stehen eben in ununterbrochener Wechselwirkung miteinander (sie bedingen sich gegenseitig), und bei demjenigen, bei dem diese Verbindung der Tugenden vorhanden ist, bei dem ist auch die Rettung, die eine Bewahrung des Wohlbefindens ist.
3. Es ist daher begreiflich, daß wir, während wir noch über die oben genannten Tugenden handelten, damit zugleich Erwägungen über alle angestellt haben; denn wer eine einzige Tugend mit voller Erkenntnis besitzt, der besitzt wegen ihrer unlösbaren Verbindung untereinander alle Tugenden.
4. So ist die Enthaltsamkeit ein Verhalten, das nie die durch die richtige Vernunft gezogenen Grenzen überschreitet. Enthaltsamkeit ist demnach, wer die der richtigen Vernunft widerstrebenden Triebe beherrscht oder wer sich selbst so beherrscht, daß er nichts gegen die richtige Vernunft erstrebt.
5. Diese Tugend (die Enthaltsamkeit) ist Besonnenheit, zugleich verbunden mit Tapferkeit, da sie aus der Befolgung der Gebote hervorgeht, gehorsam gegen Gott, der diese anordnete; ferner ist sie auch Klugheit und Gerechtigkeit, die das göttliche Verhalten nachahmt. Wenn wir dieser Gerechtigkeit entsprechend enthaltsam sind, sind wir in Reinheit auf dem Wege zur Frömmigkeit und zu einem Handeln, das Gott getreu folgt, und wollen dem Herrn ähnlich werden, soweit das für uns möglich ist, die wir von vergänglichem Wesen sind.
§ 81
1. Das heißt aber „gerecht und fromm mit Klugheit werden“. Denn bedürfnislos ist die Gottheit und leidenschaftslos, so daß sie auch nicht im eigentlichen Sinn enthaltsam sein kann. Denn sie ist nie einer Leidenschaft unterworfen, so daß sie darin enthaltsam sein müßte. Unsere Natur dagegen ist von Leidenschaften erregt und hat deshalb Enthaltsamkeit nötig; durch sie muß sie sich allmählich an wenig Bedürfnisse gewöhnen und so versuchen, dem Wesen Gottes der Gesinnung nach nahezukommen.
2. Denn der Tugendhafte hat wenig Bedürfnisse und steht so auf der Grenze zwischen unsterblicher und sterblicher 210 Natur, indem er wegen seines Körpers und schon wegen seines Geborenseins Bedürfnisse hat, aber in vernünftiger Enthaltsamkeit gelernt hat , nur wenig Bedürfnisse zu haben.
3. Denn welchen Grund hat es, daß das Gesetz dem Mann verbietet, ein Frauengewand anzuziehen? Es will doch wohl, daß wir uns männlich benehmen und uns weder in der körperlichen Erscheinung und in unserem Tun noch in unserem Denken und in unserer Rede weibisch zeigen.
4. Denn es will, daß der der Wahrheit Beflissene sich als Mann zeige in geduldigem und standhaftem Ertragen, im Lebenswandel, in der Sinnesart, im Reden und in der Selbstzucht, bei Nacht und bei Tage, und auch, wenn je die Nötigung überraschend an ihn herantreten sollte, mit seinem Blut Zeugnis abzulegen.
§ 82
1. Wenn ferner jemand, so heißt es in der Schrift, soeben ein Haus gebaut hat und noch nicht eingezogen ist, oder einen Weinberg neu angelegt und noch keine Frucht von ihm geerntet hat, oder sich mit einem Mädchen verlobt und es noch nicht geheiratet hat, dann gebietet das menschenfreundliche Gesetz, daß diese Leute vom Kriegsdienst frei sein sollen.
2. Und zwar tut es dies einerseits mit Rücksicht auf die Kriegführung, damit sie nicht in den Gedanken an das, was ihnen am Herzen liegt, abgezogen, nur widerwillig Kriegsdienste leisten (denn in ihren Gedanken müssen sie frei sein, die den Gefahren unbedenklich entgegentreten sollen).
3. Andererseits gibt das Gesetz diese Anordnung aus freundlicher Rücksicht auf die Menschen; denn das Schicksal im Kriege ist ungewiß; darum hielt das Gesetz es für unbillig, daß der eine von seiner eigenen Arbeit keinen Vorteil haben sollte, ein anderer dagegen ohne jede eigene Mühe den Arbeitsertrag derer erlangen sollte, die sich geplagt hatten.
§ 83
1. Das Gesetz scheint aber auch auf die Tapferkeit der Seele hinzuweisen, wenn es anordnet, daß, wer gepflanzt hat, auch ernten, und wer ein Haus gebaut hat, es auch beziehen, und wer sich verlobt hat, auch heiraten soll; denn es versagt denen die Erfüllung ihrer Hoffnungen nicht, die sich entsprechend der Erkenntnislehre geübt haben. 2. „Denn die Hoffnung eines guten 211 Mannes bleibt nicht unerfüllt, wenn er stirbt“, und auch nicht, so lange er lebt. „Ich liebe“, so heißt es, „die mich lieben“, spricht die Weisheit, „und wer mich sucht, wird Frieden finden“, und was darauf folgt.
3. Wie nun? Haben nicht die Weiber der Midianiter die Hebräer, als diese mit ihnen Krieg führten, durch ihre Schönheit von der Sittsamkeit abgebracht und infolge der Ausschweifungen zur Gottlosigkeit verführt?
4. Indem sie sich nämlich wie Dirnen an sie heranmachten, verlockten sie sie durch ihre Schönheit aus der strengen Selbstzucht zu buhlerischer Lust und entzündeten in ihnen rasende Leidenschaft für Götzenopfer und für fremde Weiber. So ließen sie sich von den Weibern zugleich und von der Wollust besiegen und fielen von Gott ab und fielen auch von dem Gesetz ab; und beinahe wäre das ganze Volk durch die Kriegslist der Weiber den Feinden untertan geworden, wenn sie nicht zuletzt die Furcht gewarnt und aus der Gefahr zurückgerissen hätte.
§ 84
1. So wurden denn die Überlebenden, die furchtlos den Kampf für die Frömmigkeit auf sich genommen hatten, über die Feinde Herr. „Anfang der Weisheit ist die Gottesfurcht, Verstehen des Heiligen ist Voraussicht; die Kenntnis des Gesetzes ist ein Zeichen trefflicher Gesinnung.“
2. Jene Leute also, die annehmen, das Gesetz sei geeignet, leidenschaftliche Furcht einzuflößen, sind weder sittlich fähig, das Gesetz zu begreifen, noch haben sie es in der Tat verstanden. „Denn die Furcht des Herrn schafft Leben; wer aber in die Irre geht, wird Schmerzen erleiden in Nöten, welche keine Erkenntnis durchschaut.“
3. Dementsprechend sagt Barnabas geheimnisvoll: „Gott aber, der über die ganze Welt herrscht, gebe auch euch Weisheit und Verstand, Wissen, Kenntnis seiner Forderungen, Geduld! Werdet also ‘Gottes Schüler’ und denkt darüber nach, was der Herr von euch fordert, damit ihr es findet am 212 Tage des Gerichts!“ Diejenigen, die das erreicht haben, nannte er in gnostischer Bedeutung „Kinder der Liebe und des Friedens.“
4. Über das Mitteilen und die Freigebigkeit ließe sich viel sagen; es genügt aber, auf dies eine hinzuweisen, daß das Gesetz verbietet, einem Bruder Geld auf Zinsen zu leihen (Bruder nennt es aber dabei nicht nur den von denselben Eltern Entsprossenen, sondern auch den Volksgenossen und den, der die gleiche Gesinnung hat oder an der gleichen Lehre Anteil erhalten hat); denn das Gesetz hielt es nicht für recht, daß man Zinsen von seinen Geldern fordert, sondern daß man mit offenen Händen und Herzen den Bedürftigen Geschenke spendet.
5. Denn Gott ist der Stifter solcher Gebefreudigkeit. Bald erhält der Freigebige auch reiche Zinsen, die wertvollsten Güter, die es unter den Menschen gibt, Sanftmut, Güte, Hochherzigkeit, guten Ruf, Berühmtheit.
§ 85
1. Meinst du nicht, daß diese Mahnung ein Zeichen von menschenfreundlicher Gesinnung ist, ebenso wie auch die andere, daß man „dem Armen seinen Lohn noch am gleichen Tage geben“ soll? Sie lehrt, daß man den Lohn für Dienstleistungen ohne jeden Aufschub auszahlen soll; denn die Arbeitswilligkeit des Armen geht für die Folgezeit verloren, wenn er in Mangel an Nahrung gerät.
2. Ferner soll, so heißt es, ein Gläubiger das Haus des Schuldners nicht betreten, um sich ein Pfand mit Gewalt zu holen, sondern jener soll ihn auffordern, es herauszubringen; dieser aber soll, wenn er etwas hat, keine Ausflüchte machen.
3. Ferner verbietet das Gesetz den Eigentümern, bei der Ernte die Ähren, die von den Garben abgefallen sind, aufzulesen; und ebenso befiehlt es, beim Schneiden ein Stück ungeschnitten zu lassen. Durch dieses Gebot gewöhnt das Gesetz die Besitzenden sehr schön an Freigebigkeit und Großherzigkeit dadurch, daß sie auf etwas von ihrem Eigentum zugunsten der Bedürftigen 213 verzichten müssen; und den Armen gibt es die Möglichkeit, sich Nahrung zu verschaffen.
§ 86
1. Siehst du, wie das Gesetzbuch die Gerechtigkeit und zugleich die Güte Gottes verkündet, der allen reichlich ihre Nahrung schenkt?
2. Bei der Weinlese wieder verbietet das Gesetz, noch einmal durchzugehen und das Übersehene abzupflücken und die auf den Boden gefallenen Beeren aufzuheben. Die gleiche Anordnung gilt auch bei der Olivenernte.
3. Ferner lehrte auch die Forderung des Zehnten von den Früchten und vom Vieh sowohl, daß man fromm gegen die Gottheit sein, als auch, daß man nicht in allem auf Gewinn aus sein, sondern in liebevoller Weise auch seinen Nächsten mitteilen soll. Infolge davon erhielten auch, meine ich, die Priester ihren Unterhalt von den Erstlingsspenden.
4. Verstehen wir daher jetzt endlich, daß wir vom Gesetz zu Frömmigkeit und Freigebigkeit und Gerechtigkeit und Menschenliebe erzogen werden?
5. Ja noch mehr! Hat das Gesetz nicht geboten, daß das Land das siebente Jahr hindurch unbebaut gelassen werden soll, und befohlen, daß die Armen ohne Scheu die darauf nach Gottes Willen gewachsenen Feldfrüchte ernten dürfen, da die Natur für jeden, der kommen will, die Ernte wachsen läßt? Wie sollte also das Gesetz nicht gut und ein Lehrer der Gerechtigkeit sein?
6. Ferner befiehlt das Gesetz wieder, im fünfzigsten Jahr ebenso zu verfahren wie im siebten, wobei es außerdem jedem sein Eigentum an Land wieder zurückgeben läßt, wenn er in der Zwischenzeit durch irgendeinen Umstand darum gekommen war. So setzte es durch die festbemessene Zeit der Nutznießung der Begehrlichkeit der nach Besitz Trachtenden eine Grenze und ließ die anderen, die durch lange währende Armut genug gebüßt hatten, nicht ihr ganzes Leben hindurch bestraft werden.
7. „Almosen und Glaubenserweisungen sind königliche Schutzwachen.“ „Segen (kommt) 214 auf das Haupt des Freigebigen“, und „Wer sich der Armen erbarmt, wird glücklich gepriesen werden“; denn er erweist die Liebe gegen Seinesgleichen aus Liebe zu dem Schöpfer des Menschengeschlechts.
§ 87
1. Bei den erwähnten Anordnungen über die Ruhezeit und das Zurückerhalten des Erbes gibt es nun auch noch andere Auffassungen, die sich mehr auf die Grundlehren beziehen, aber davon soll in diesem Augenblick nicht die Rede sein.
2. Liebe erweist sich auf mannigfache Weise, durch Sanftmut, durch Güte, durch Geduld, durch Freisein von Neid und Eifersucht, von Haß und Rachsucht; sie ist bei allem ungeteilt, unterschiedslos, freigebig.
3. Wiederum heißt es: „Wenn du das Haustier eines deiner Angehörigen oder Freunde oder überhaupt von Leuten, die du kennst, in der Wüste umherirren siehst, so führe es heim und gib es ab! Und wenn sein Herr etwa weit entfernt wohnt, dann verwahre es mit deinem eigenen Vieh, bis er es abholt, und gib es ihm dann zurück!“ So lehrt das Gesetz, wegen der natürlichen menschlichen Verbundenheit das Gefundene wie ein zur Aufbewahrung anvertrautes Gut anzusehen und dem Feinde eine Kränkung nicht nachzutragen.
§ 88
1. „Das Gebot des Herrn ist Quelle des Lebens“, das ist wirklich wahr; „es läßt dem Fallstrick des Todes entrinnen.“ Wie ferner? Befiehlt das Gesetz nicht, die zugewanderten Fremdlinge zu lieben, nicht nur wie Freunde und Verwandte, sondern wie uns selbst, nach Leib und Seele?
2. Ja sogar auch den Heiden hat es Achtung zuteil werden lassen und trägt auch denen nichts nach, die Übles getan haben. Es sagt ja geradezu: „Du sollst einen Ägypter nicht verabscheuen, denn du warst ein Beisasse in Ägypten.“ Dabei ist entweder der Angehörige dieses Volkes oder jeder weltlich Gesinnte als Ägypter bezeichnet.
3. Ferner soll man die Feinde, selbst wenn sie schon an den Mauern stehen und die Stadt zu erobern versuchen, noch nicht für 215 Feinde halten, bevor man nicht Herolde an sie abgesandt und sie zum Frieden aufgefordert hat.
4. Weiter verbietet das Gesetz auch, einer Kriegsgefangenen Schande anzutun und befiehlt vielmehr: „Lasse ihr dreißig Tage Zeit, zu betrauern, wen sie betrauern will! Dann laß sie ein anderes Gewand anziehen und verkehre mit ihr wie mit einer rechtmäßigen Gattin!“ Denn das Gesetz will, daß der Geschlechtsverkehr nicht mit frevelhafter Gewalttat noch für Bezahlung, wie es bei einer Dirne der Fall ist, stattfinde, sondern der Verkehr soll allein zum Zweck der Kindererzeugung geschehen.
§ 89
1. Siehst du, wie hier Menschlichkeit mit Enthaltsamkeit verbunden ist? Das Gesetz gestattet dem Verliebten, der Herr einer Kriegsgefangenen geworden ist, nicht, seine Lust zu befriedigen, sondern hemmt die Begierde durch einen festgesetzten Zeitabstand und läßt außerdem noch das Haar der Gefangenen abschneiden, um das frevelhafte Liebesverlangen abzuschrecken; denn wenn eine vernünftige Überlegung zur Ehe rät, dann wird der Mann bei seinem Vorsatz bleiben, auch wenn das Mädchen häßlich geworden ist.
2. Wenn sodann jemand seine Begierde befriedigt hat und ihrer überdrüssig geworden ist und nicht mehr mit der Gefangenen verkehren will, so soll es der Verordnung nach nicht einmal erlaubt sein, sie zu verkaufen oder auch nur sie noch als Sklavin zu behalten, sondern sie soll frei sein und aus dem Hausgesinde entlassen werden, damit sie nicht, wenn eine andere Frau ins Haus kommt, heillose Kränkungen erdulden muß, wie sie infolge von Eifersucht zugefügt werden.
§ 90
1. Ferner gebietet der Herr, auch Lasttieren von Feinden, die unter ihrer Last zusammenzubrechen drohen, die Last zu erleichtern und ihnen wieder aufzuhelfen; damit will er uns von vornherein ermahnen, daß wir mit Schadenfreude nichts zu tun haben und nicht über unsere Feinde frohlocken sollen, damit er uns, nachdem wir uns in diesen Dingen geübt haben, lehren könne, für unsere Feinde zu beten. 2. Denn es geziemt sich für uns weder, daß wir neidisch sind oder uns darüber ärgern, wenn es 216 unseren Nächsten gut geht, noch, daß wir aus dem Unglück unseres Nächsten Freude gewinnen. „Und wenn du“, so heißt es, „das Lasttier eines Feindes herumirren siehst, so laß die Gelegenheit, eurem Streit neue Nahrung zuzuführen, unbenützt, führe es nach Hause und gib es zurück!“ Denn der versöhnlichen Gesinnung folgt die wackere Tat und dieser die Beseitigung der Feindschaft.
3. Von hier aus werden wir zur Eintracht geschickt gemacht, diese aber führt zur Glückseligkeit. Wenn du aber von jemand glaubst, daß er infolge einer (schlechten) Gewohnheit dein Feind sei, und ihn darüber betriffst, wie er sich, sei es durch Begierde, sei es durch Zorn, unvernünftig überlisten läßt, so bekehre ihn zu wackerem Verhalten!
§ 91
1. Ist nunmehr wohl klar geworden, daß das Gesetz, das auf Christus hin erzieht, freundlich und gut und daß ein und derselbe Gott gut und zugleich auch gerecht ist, Gott, der von Anfang bis zum Ende jegliche Art (der Erziehung) den Umständen entsprechend zur Herbeiführung des Heils verwendet?
2. „Seid barmherzig“, sagt der Herr, „damit ihr Barmherzigkeit erlanget! Vergebt, damit euch vergeben werde! Wie ihr tut, so wird euch getan werden. Wie ihr gebt, so wird euch gegeben werden. Wie ihr richtet, so werdet ihr gerichtet werden. Wie ihr Güte übt, so werdet ihr Güte erfahren. Mit welchem Maß ihr messet, wird euch wieder gemessen werden“.
3. Ferner verbietet das Gesetz, diejenigen an ihrer Ehre zu kränken, die um ihren Lebensunterhalt Dienste tun; und denen, die durch ihre Schulden in Knechtschaft geraten sind, gewährt es im siebenten Jahr Freiheit für alle Zeit. Aber es verbietet auch, Schutzflehende zur Bestrafung auszuliefern.
4. Überaus wahr ist also jener Spruch: „Wie Gold und 217 Silber im Schmelzofen geprüft wird, so wählt der Herr die Herzen der Menschen aus.“
5. „Ein barmherziger Mensch ist langmütig.“ „Bei jedem, der sich sorgt, ist Weisheit vorhanden.“ „Denn die Sorge wird über einen verständigen Menschen kommen.“ „Und ein Vorsichtiger wird Leben suchen.“ „Und wer Gott sucht, wird Erkenntnis mit Gerechtigkeit finden; die ihn richtig suchten, haben Frieden gefunden.“
§ 92
1. Mir scheint aber auch Pythagoras seine gütige Haltung gegen die unvernünftigen Tiere aus dem Gesetz entnommen zu haben. Jedenfalls hat das Gesetz geboten, bei den in den Schaf-, Ziegen- und Rinderherden neugeborenen Tieren auf die sofortige Verwendung, sogar zum Zweck der Opfer, zu verzichten, sowohl der Jungen wie auch ihrer Mütter wegen. Auf diese Weise wollte es, von unten her mit den unvernünftigen Tieren beginnend, allmählich zur Milde erziehen.
2. „Überlaß also“, so heißt es, „der Mutter das Junge wenigstens die sieben ersten Tage!“ Denn wenn nichts ohne einen bestimmten Zweck geschieht und den Müttern nach der Geburt Milch zur Ernährung der Jungen zuströmt, so versündigt sich an der Natur, wer das Neugeborene der ihm mit der Milch gebotenen Fürsorge beraubt.
3. Also sollten sich die Griechen und alle, die sonst etwas am Gesetz auszusetzen haben, schämen, da sie, während dieses sogar bei den unvernünftigen Tieren Milde zeigt, sogar Menschensprößlinge aussetzen, obwohl sie das Gesetz durch das eben angeführte Gebot von alters her in prophetischer Weise von Grausamkeit hatte abhalten wollen.
4. Denn wenn es verbietet, daß die Jungen der unvernünftigen Tiere von ihrer Mutter getrennt werden, bevor sie gesäugt worden sind, so sucht es noch viel mehr da, wo es sich um Menschen handelt, die rohe und unbändige Sinnesart im voraus zu beeinflussen, damit sie, wenn auch nicht auf die Stimme der Natur doch wenigstens auf die Belehrung hören.
§ 93
1. Denn es ist zwar gestattet, sich von dem Fleisch der Böckchen und Lämmer zu nähren, und man könnte es 218 deshalb vielleicht noch entschuldigen, wenn man das Neugeborene von seiner Mutter trennt; aber welche Entschuldigung gibt es für das Aussetzen der Kinder? Denn wer keine Kinder haben will, sollte lieber überhaupt nicht heiraten, als daß er wegen seiner unbeherrschten Wollust zum Kindermörder wird.
2. Wiederum verbietet das gütige Gesetz, am gleichen Tage das Junge und seine Mutter zu schlachten. Davon ist das Gesetz der Römer abhängig, wonach an einer zum Tode verurteilten schwangeren Frau die Strafe nicht vollzogen werden darf, bevor die entbunden hat.
3. Das Gesetz verbietet ja geradezu, trächtige Tiere zu schlachten, bevor die das Junge zur Welt gebracht haben und verurteilt so schon von weitem die frevelhafte Leichtfertigkeit derer, die gegen einen Menschen freveln wollen. So dehnte das Gesetz seine Milde sogar auf die unvernünftigen Tiere aus, damit wir an denen, die nicht gleichen Wesens mit uns sind, Milde üben und dann in weit höherem Maß Freundlichkeit gegen Unseresgleichen walten lassen.
§ 94
1. Die Leute aber, die gewisse Tiere. bevor sie ihre Jungen werfen, mit den Füßen auf den Bauch treten, damit sich das Fleisch mit der Milch verbinde und sie es dann essen können, machen den für die Geburt geschaffenen Mutterleib zum Grab der noch nicht geborenen Jungen, während der Gesetzgeber ausdrücklich befiehlt: Du sollst aber auch das Lamm nicht in der Milch seiner Mutter kochen!„
2. Denn die für Lebende bestimmte Nahrung soll nicht, so heißt es, zur Würze des geschlachteten Tieres werden, und das, was zur Erhaltung des Lebens bestimmt ist, soll nicht bei dem Verzehren des toten Körpers verwendet werden.
3. Das nämliche Gesetz verbietet auch “einem Ochsen beim Dreschen das Maul zu verbinden„; denn auch der Arbeiter soll seinen verdienten Lohn 219 erhalten.“
4. Ferner verbietet es auch, zum Pflügen des Ackers ein Rind und einen Esel zusammen einzuspannen, vielleicht auch mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der beiden Tiere, zugleich aber auch um darauf hinzuweisen, daß man keinem, der einem anderen Volk angehört, ein Leid zufügen oder ihn unterjochen darf, da man ihm nichts anderes vorwerfen kann, als daß er aus einem anderen Volk stammt, worin doch keine Verschuldung enthalten ist, da es weder selbst ein Unrecht noch durch ein Unrecht veranlaßt ist.
5. Mir scheint aber das Verbot in sinnbildlicher Weise auch zu lehren, daß man nicht in gleichem Maße einem Reinen und einem Unreinen, einen Gläubigen und einem Ungläubigen Anteil an der mit der Lehre verbundenen Sämannsarbeit geben darf, da nämlich das eine Tier, nämlich das Rind, rein ist, der Esel dagegen zu den unreinen Tieren gerechnet wird.
§ 95
1. Da aber das gütige Gotteswort reich an Liebe ist, lehrt es auch, daß es sich nicht ziemt, edle Fruchtbäume zu fällen oder gar die Ähren vor der Ernte zu schneiden, nur um damit Schaden anzurichten, oder überhaupt eine edle Frucht, sei es der Erde, sei es der Seele, zu verderben; denn es gestattet ja nicht einmal, das Land der Feinde zu verwüsten.
2. Indessen erhalten auch die Landwirte durch diese Vorschriften des Gesetzes Belehrung; es befiehlt nämlich, die neugepflanzten Bäume drei Jahre hindurch zu pflegen, die überflüssigen Schößlinge abzuschneiden, damit die Bäume durch sie nicht belastet und geschädigt werden und damit sie nicht durch Mangel an Nahrung, wenn sich diese auf zu viele Zweige verteilt, geschwächt werden; ferner sie rings mit einem Graben zu umziehen, damit nichts daneben wachse und das Wachstum der Bäume hindere.
3. Das Gesetz gestattet aber auch nicht, die Frucht von noch unentwickelten Bäumen zu pflücken, solange sie noch nicht ganz entwickelt ist, sondern erst nach dem Ablauf von drei Jahren im vierten Jahr, wenn der Baum vollständig entwickelt ist, um dann die Erstlingsfrüchte Gott zu opfern.
§ 96
220 1. Diese Art der Baumpflege ist aber wohl ein Vorbild für die Unterweisung, das lehrt, daß man die wilden Schößlinge der Sünden und das unnütze Unkraut der Gedanken, das zusammen mit der lebenspendenden Frucht aufwächst, ausrotten muß, bis das Reis des Glaubens voll entwickelt und festgewurzelt ist.
2. Denn im vierten Jahre wird, da für eine festverwurzelte Unterweisung auch Zeit nötig ist, die Vierzahl der Tugenden Gott zum Opfer dargebracht, da dann die dritte Entwicklungsstufe bereits in die vierte, vom Herrn eingenommene Stellung übergeht.
3. „Lobopfer ist mehr wert als Brandopfer.“ Denn „dieser ist es“, so heißt es, „der dir Kraft gibt, Macht auszuüben.“ Wenn aber dein Leben erleuchtet worden ist, so übe, nachdem du Kraft erhalten und dir erworben hast, in Erkenntnis Macht aus!
4. Denn durch diese Worte zeigt die Schrift an, daß das Gute und die Gaben von Gott verliehen werden und daß wir, da wir Diener der göttlichen Gnade geworden sind, die Wohltaten Gottes aussäen und unsere Nächsten gut und tugendhaft machen müssen in der Weise, daß, so viel wie nur möglich, der Mäßige die Enthaltsamen, der Tapfere die Edlen und der Kluge die Verständigen und der Gerechte die Gerechten heranbilde.