Theognostos äußert sich dazu desgleichen in folgender Weise. Wer die erste und zweite Grenze überschritten hat, mag eine geringere Strafe verdienen; wer aber auch die dritte nicht achtet, kann keine Verzeihung mehr erlangen. Mit der ersten und zweiten Grenze meint er aber die Unterweisung über den Vater und den Sohn, mit der dritten jedoch das bei der Heiligung und bei der Erlangung des Geistes überlieferte Wort. Und um das zu bekräftigen, führt er das Wort an, das der Herr zu den Jüngern sprach: „Noch vieles hätte ich euch zu sagen, aber ihr könnt es noch nicht fassen. Wenn aber der Heilige Geist kommt, wird er es euch lehren“. Dann sagt er: „Wie der Heiland zu jenen redet, die das Vollkommene noch nicht fassen können, indem er zu ihrer Niedrigkeit herabsteigt, mit 482 den Vollendeten aber der Heilige Geist ist, ohne daß man deshalb sagen könnte, daß die Lehre des Geistes die Lehre des Sohnes übertreffe, sondern nur, daß der Sohn sich zu den Unvollendeten herablasse, der Geist aber das Siegel der Vollendeten sei, ebenso ist die Lästerung gegen den Geist nicht wegen der Erhabenheit des Geistes über den Sohn unnachlaßbar und unverzeihbar, sondern weil die Unvollendeten eben Verzeihung erlangen können, während für jene, die die himmlische Gabe gekostet haben und vollendet worden sind, kein Grund zur Verzeihung und keine Entschuldigung übrig bleibt.” So sagen also diese Männer.