§ 50
1. Wer in solcher Frömmigkeit erprobt ist, der ist sicherlich nicht rasch bereit, zu lügen und zu schwören. Denn Eid ist eine bestimmte Aussage unter Berufung auf Gott.
2. Wie könnte aber der, der ein für allemal zuverlässig ist, sich als unzuverlässig erweisen, so daß er einen Eidschwur nötig hätte, anstatt daß für ihn das Leben fest und bestimmt einen Eid vertritt?
3. Er führt sein Leben und seinen ganzen Wandel dementsprechend und beweist die Zuverlässigkeit seiner Versicherung durch eine unwandelbare und sich stets gleichbleibende Art des Lebens und der Rede.
4. Wenn aber das Unrechttun in der Entscheidung des Handelnden und Redenden, dagegen nicht in dem Erdulden dessen liegt, dem Unbill widerfährt, so wird er weder lügen noch einen Meineid schwören in der Meinung, daß er damit der Gottheit ein Leid zufügen könnte, da er ja weiß, daß sie von Natur unverletzlich ist. Aber auch wegen seines Nächsten (d. h. um ihm zu schaden) wird er nicht lügen oder gegen ein gegebenes Versprechen handeln, da er ja ihn zu lieben gelernt hat, auch wenn er kein vertrauter Freund ist; seiner selbst wegen aber wird er noch viel weniger lügen oder einen Meineid schwören, da er sich ja nie mit freiem Willen als Frevler gegen sich selbst wird erfinden lassen.
5. Er wird aber überhaupt nicht schwören, sondern es vorziehen, bei der Bejahung nur das Wörtchen „ja“, bei der Verneinung das Wörtchen „nein“ hinzuzufügen. Denn Schwören bedeutet, daß man einen Eid oder etwas, was so gut wie ein Eid ist, auf Grund seiner Überzeugung zur Bestätigung beibringt.
§ 51
57 1. Es genügt ihm also, sei es der Bejahung, sei es der Verneinung die Worte „ich sage die Wahrheit“ hinzuzufügen zur Bestätigung für die, die die Zuverlässigkeit seiner Aussage noch nicht einsehen.
2. Denn den Außenstehenden gegenüber muß er, meine ich, sein Leben als so glaubwürdig erscheinen lassen, daß ein Eid von ihm nicht einmal verlangt wird; für ihn selbst und für seine Bekannten muß seine redliche Gesinnung genügen, die eine auf freiem Willen beruhende Gerechtigkeit ist.
3. Dementsprechend ist der Gnostiker seinem Eide treu, aber nicht rasch bereit, etwas zu beschwören, da er ja nur selten zum Schwören kommt, jedoch auch dann nur so, wie wir sagten.
4. Übrigens ist das treue Halten eines Eides mit der inneren Übereinstimmung mit der Wahrheit verbunden. Das Halten des Eides geschieht also entsprechend der gewissenhaften Erfüllung der Pflichten.
5. Wie sollte also der Eid für den noch nötig sein, der nach der Forderung der höchsten Wahrheit lebt? Wer also überhaupt nicht schwört, wird auf keinen Fall einen Meineid schwören; und wer nie irgendeine seiner Vertragsverpflichtungen verletzt, wird auch nicht schwören, da ja die Taten vollgültig erweisen, ob ein Versprechen gebrochen oder gehalten wird, wie ja auch das Lügen und das Falschschwören sich darin zeigt, daß man im Reden und Schwören seine Pflicht verletzt.
6. Wer aber gerecht lebt und nie seine Pflicht verletzt, der erweist sich da, wo die Entscheidung über die Wahrheit fällt, nämlich in seinen Taten, als einer, der seinen Eid hält. Bei ihm ist also die Versicherung mit der Zunge überflüssig.
7. Da er also durchaus überzeugt ist, daß Gott allezeit überall zugegen ist, und da er sich davor schämt, nicht die Wahrheit zu sagen, und weiß, daß die Lüge seiner selbst unwürdig ist, so genügt es ihm, wenn er nur Gott und sich selbst als Mitwisser hat.
8. Und so lügt er nicht und tut nie etwas gegen eingegangene Verpflichtungen; darum schwört er aber auch keinen Eid, wenn man es von ihm verlangt, und leugnet nie etwas (was er getan hat) ab, um nicht zu lügen, auch wenn er unter Foltern sterben müßte.