Der Raubfisch der Typus der Habsüchtigen; Warnung vor der Habsucht.
§ 12
Was soll ich von ihrem dichtgereihten Zahngebiß sagen? Sie haben nicht bloß wie die Schafe und Rinder einseitig gereihte Zähne, sondern sind doppelseitig mit Zähnen bewaffnet. Sie leben nämlich im Wasser, und es könnte die Speise, falls sie dieselbe länger hin und her wenden und nicht sogleich verschlingen, durch das anflutende Wasser aus dem Zahngehege fortgerissen und hinweggespült werden. Sie haben darum auch dichtgereihte und spitze Zähne, damit sie die Speise rasch zerteilen, rasch zerkauen, leicht und ohne Aufschub und Verzögerung verschlingen können. Endlich wiederkäuen sie nicht. Nur der Skarus soll ein Wiederkäuer unter ihnen sein, wie Leute berichten, denen Zufall oder Praxis oder Studium Gelegenheit zu solchen Beobachtungen gab.
§ 13
Freilich selbst auch die Fische sind nicht verschont geblieben von gewalttätiger Bedrückung durch ihresgleichen. Allenthalben sind die Schwächeren der 175 Gier der Stärkeren ausgesetzt. Und je schwächer einer ist, um so mehr muß er gewärtigen, eine Beute zu werden. Die meisten [Fische] nähren sich zwar von Pflanzen und kleinen Würmern, doch gibt es auch solche, die einander auffressen und vom eigenen Fleische sich mästen. Der kleinere dient bei ihnen dem größeren zum Fraß, der größere hinwiederum wird von dem noch stärkeren überfallen und, selbst Raubfisch, die Beute eines anderen. So kommt es erfahrungsgemäß vor, daß ein Fisch in dem Augenblick, da er selbst einen anderen verschlang, von einem dritten verschlungen wird, und beide, der Verschlungene samt seinem Verschlinger, zusammen in einen Bauch wandern, und ein Leib gleichzeitig und gemeinsam Beute und Strafe dafür einschließt. Auch bei ihnen [den Raubfischen] bürgerte sich das Unrechttun vielleicht auf Grund ihres eigenen Verhaltens ein, wie es bei uns nicht von der Natur, sondern von der Begehrlichkeit seinen Ausgang nahm; oder aber sie wurden, wie sie eine Gabe zu Nutz und Frommen der Menschen sind, so auch zum Zeichen für sie geschaffen: wir sollten in ihnen das Bild unseres lasterhaften Wandels vor Augen haben und vor solchen Beispielen uns hüten. Kein Szärkerer soll über den Schwächeren herfallen und so dem noch Mächtigeren das Beispiel zum Unrecht wider sich selbst geben: wer dem Nächsten unrecht tut, legt sich selbst die Schlinge, in die er fällt.
§ 14
Auch du bist ein [Raub]Fisch, der du über fremdes Gut und Blut herfällst; der du den Schwachen in die Tiefe ziehst, den Fliehenden bis auf den Grund verfolgst. Gib acht, daß du nicht, während du ihn verfolgst, selbst auf einen Stärkeren stößt, und jener, während er deinen Nachstellungen ausweicht, dich den Nachstellungen eines anderen ins Garn führt und zuvor noch Zeuge deines Mißgeschickes wird, nachdem er, solange du den Verfolger spieltest, sein eigenes befürchten mußte. Was wäre für ein Unterschied zwischen dem Reichen, der mit der Unersättlichkeit ruchloser Habgier 176 das Vatergut hilfloser [Kinder] aufzehrt, und zwischen dem Waller, der den Bauch voll kleiner Fischleiber hat?
„Da ging der Reiche mit Tod ab“, und nichts halfen ihm seine erbeuteten Schätze, ja nur verwerflicher machte ihn die Schande seines Raubes. Da ging der Waller ins Netz, und seine nichtsnutzige Beute ward aufgedeckt: wie viele Fische wurden in ihm vorgefunden, die andere verschlungen hatten! Auch du, Reicher, trägst in deiner Tasche den Räuber, der den Nächsten geplündert. Er hatte die Habe eines Armen inne, dessen er sich bemächtigt hatte. Mit seiner Vergewaltigung hast du deinem Besitztum zwei Vermögen einverleibt. Und noch hast du mit dem so gewaltigen Vermögenszuwachs nicht genug. Du gibst vor,nur andere rächen zu wollen, während du das gleiche tust, was du bestrafst, an Ungerechtigkeit den Ungerechten, an Schuld den Schuldigen, an Habsucht den Habsüchtigen noch überbietend. Sieh zu, daß es mit dir nicht das gleiche Ende nimmt wie mit jenem Fische! Hüte dich vor Angel und Netz! Doch du pochst auf deine Macht, niemand könne dir widerstehen. Auch der Waller verließ sich darauf, daß ihm, niemand eine Angel legen, niemand ein Netz werfen werde, und daß er, wenn er darein geriete, alles zerreißen würde: Und doch entging er der Harpune nicht, oder aber geriet in ein so starkes Fangnetz, daß er sich demselben nicht zu entwinden vermochte. So wird zweifelsohne auch menschliches Unrecht umso weniger, je schwerer es sich verging, in seinem frevlen Tun sich sicher fühlen können, daß es nicht einmal die Strafe büßen werde, die zur Sühne der Freveltaten sicher schwerlich sich abwenden läßt.