Basilius von Cäsarea · Regulae brevius tractatae · Buch 3 · Kapitel 57
[Forts. v. 216 ] Ob Jemand, der einen unverbesserlichen Fehler hat und sich durch öftere Zurechtweisung verletzt fühlt, besser zu entlassen sei?
Antwort. Auch schon anderswo ist gesagt worden, daß man die Sünder mit Langmuth zu bekehren suchen müsse in der von dem Herrn bewiesenen Art und Weise. Ist aber die Mißbilligung und der Tadel der Mehrheit für ihn kein hinreichender Grund der Bekehrung, wie für jenen Korinther, so muß er wie ein Heide angesehen werden. Den von dem Herrn Verurtheilten aber noch länger zu behalten, ist für Keinen in keiner Weise nützlich, da der Herr gesagt hat, es sei besser, daß Einer mit einem Auge, einer Hand oder einem Fuße in das Himmelreich eingehe, als daß er eines dieser Glieder schonend ganz in das höllische Feuer geworfen werde, wo Weinen und Zähneknirschen ist, und auch der Apostel bezeugt, daß wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuere.