Basilius von Cäsarea · Regulae brevius tractatae · Buch 3 · Kapitel 137
259 Ob es recht sei, daß Jemand, wie es ihm einfällt, sich entschließt, einige Zeit einer gewissen Speise oder eines Getränkes sich zu enthalten.
Antwort. Da der Herr gesagt hat: „Nicht, damit ich meinen Willen thue, sondern dessen, der mich gesandt hat,“ so ist jeder eigenwillige Entschluß gefährlich. Dieses wohl wissend sagte David: „Ich habe geschworen und beschlossen, die Gerichte deiner Gerechtigkeit zu beobachten,“ nicht meinen Willen.