Basilius von Cäsarea · Regulae brevius tractatae · Buch 3 · Kapitel 87
[Forts. v. 234 ] Kann Jeder sein altes Kleid oder alten Schuh geben, wem er will, dem Gesetze gemäß?
Antwort. Geben oder nehmen, selbst nach dem Gesetze darf nicht ein Jeder, sondern nur Derjenige, dem nach besonderer Probe dieses Amt anvertraut ist. Dieser hat daher sowohl die alten als auch die neuen Kleider, wie es die Verhältnisse eines Jeden fordern, zu geben und zurückzunehmen.