Basilius von Cäsarea · Regulae brevius tractatae · Buch 3 · Kapitel 144
[Forts. v. 263 ] Wenn aber Jemand Etwas aus Nachläßigkeit verliert oder aus Verachtung mißbraucht?
Antwort. Wer es mißbraucht, soll wie ein Kirchenräuber, wer es verliert, wie ein des Kirchenraubes Schuldiger verurtheilt werden, weil Alles für den Herrn bestimmt und Gott geweiht ist.