Basilius von Cäsarea · Regulae brevius tractatae · Buch 3 · Kapitel 68
Was hat der Zorn und was der gerechte Unwille 224 Eigenthümliches, und wie kommt es, daß wir oft mit dem Unwillen anfangend im Zorne betroffen werden?
Antwort. Das Eigenthümliche des Zornes ist eine heftige Aufregung der Seele mit der Absicht, Dem übel zu thun, der uns gereizt hat. Das Eigenthümliche eines gerechten Unwillens dagegen ist die aus dem Mißfallen an dem Geschehenen hervorgegangene Absicht, Den, welcher gefehlt hat, zu bessern. Daß aber die Seele vom Guten ausgehend ins Böse geräth, ist nicht zu verwundern, denn dergleichen Fälle kann man viele finden. Daher müssen wir uns der göttlichen Schrift erinnern, welche sagt: „Sie legten mir Ärgernisse an den Weg,“ und wiederum: „Denn auch wer im Wettkampfe streitet, wird nicht gekrönt, wenn er nicht gesetzmäßig gekämpft hat.“ Auch muß man sich überall von dem Übermaß, der unrechten Zeit und der Unordnung hüten. Denn aus dieser Ursache artet jedes der genannten Dinge, auch wenn es gut zu sein scheint, oft in Böses aus.