Basilius von Cäsarea · Regulae brevius tractatae · Buch 3 · Kapitel 26
[Forts. v. 199 ] Was verdient, wer einen Bruder verleumdet oder den Verleumder anhört?
Antwort. Beide verdienen ausgeschlossen zu werden; „denn wer heimlich seinen Nächsten verkleinert, den verfolge ich.“ Und anderswo heißt es: „Einen Verleumder höre nicht gerne an, damit du nicht verdorben werdest.“