Basilius von Cäsarea · Regulae brevius tractatae · Buch 3 · Kapitel 90
[Forts. v. 235 ] Ob es erlaubt sei, ein Nachtkleid aus Haaren oder einem anderen Stoffe zu haben.
Antwort. Der Gebrauch des härenen Kleides hat seine besonderen Zeiten. Denn es wird nicht des leiblichen Bedürfnisses wegen getragen, sondern zur Zerknirschung und Verdemüthigung der Seele. Da aber der Besitz zweier Röcke verboten ist, so mag Jeder bei sich überlegen, ob der Gebrauch ohne die erwähnte Ursache gestattet ist.