In der Angelegenheit des Bischofs Hilarius von Arles.
Dieser Brief führt uns auf die schon bei den Päpsten Zosimus, Bonifacius I. und Cölestinus I. besprochene Ausnahmsstellung des Bischofs von Arles zu den übrigen Bischöfen Galliens zurück. Wir sahen, wie der Bischof Patroclus von Arles sich im J. 417 vom P. Zosimus teils die Bestätigung angeblicher alter Rechte, teils die Verleihung neuer Privilegien, eine Art Primatial oder Vicariats-Würde über ganz Gallien erschlich, wie P. Zosimus diese Oberhoheit des Bischofs von Arles allen Beschwerden verschiedener gallischer Bischöfe gegenüber aufrecht erhielt, wie jedoch schon des Zosimus nächster Nachfolger Bonifacius I., nachdem er die Ansprüche des Patroclus als unbegründete und unerweisbare erkannt, jene ausserordentlichen Machtbefugnisse cassirte und auch P. Cölestinus I. diesen Entscheid seines Vorgängers bestätigte. Nichtsdestoweniger 64 suchte Hilarius, Bischof von Arles seit dem J. 429, seinem Stuhle die Primatialgewalt über ganz Gallien zu verschaffen und setzte die von seinen Vorgängern gemachten, teilweise geduldeten Übergriffe in fremde Kirchenprovinzen fort. Hierbei kam ihm zunächst seine eigene Persönlichkeit zu Statten; denn er genoß wegen seiner Askese, seines Eifers für den Glauben und die Disziplin, wegen seiner Beredsamkeit großes Ansehen, so dass ihm einige Metropoliten aus Freundschaft gegen seine Person oder aus Ehrfurcht gegen sein Verdienst ihre Rechte einräumten; er hatte aber auch den damals in Gallien allmächtigen Patricier Aëtius und den Präfectus Prätorio zu Freunden, die ihm auf seinen Reisen, welche er als Visitator durch ganz Gallien unternahm, ein Geleite von Soldaten gaben; es konnte dies in jenen Zeiten der Umwälzungen oft nötig sein. Als Hilarins im Laufe seiner Visitationen nach Besançon kam, erhob man bei ihm Klage gegen Celidonius, den Bischof dieser Stadt: er sei gegen die Regeln geweiht, weil er als Laie eine Witwe geheiratet und als Magistratsperson Todesurteile gefällt habe. Hilarius versammelte, wahrscheinlich zu Besançon selbst, eine Synode; Celidonius wurde als Bigamus entsetzt und ein anderer, Namens Importunus, an seine Stelle geweiht. Celidonius appellierte an den Papst und begab sich nach Rom. Um dieselbe Zeit beging Hilarius noch einen zweiten Akt unzeitiger und ungerechter Härte; als er nämlich vernahm, dass Projectus, Bischof einer nicht zur Provinz von Arles gehörigen Stadt, krank sei, begab er sich unvermutet dahin und weihte, als ob die Kirche schon erledigt gewesen wäre, einen andern an dessen Stelle; Projectus aber genas und beklagte sich gleichfalls beim Papste über dieses Verfahren. Als Hilarius sah, dass Celidonius nach Rom gegangen war, begab auch er sich trotz der rauhen Winterszeit ebendahin. Papst Leo versammelte eine Synode, wo Hilarius seine Beweise gegen Celidonius vorbringen sollte; aber er konnte nich zeigen, dass die Frau des Celidonius eine Witwe gewesen sei, und auf was er sich berief, das waren keine Tatsachen, 65 sondern Gewissensgeheimnisse; er floh endlich schimpflicher Weise von Rom. Nach Arles zurückgekehrt suchte er auf jede Weise den Papst zu versöhnen und schrieb an ihn mehrere Briefe; zuerst sandte er den Priester Ravennius, der später sein Nachfolger wurde, dann 2 Bischöfe; auch der Präfect Auxiliaris von Gallien verwendete sich für ihn beim Papste. Celidonius aber wurde nach den gerichtlichen Zeugenaussagen unschuldig befunden und auf seinen Sitz wieder eingesetzt, ebenso Projectus, die von Hilarius vorgenommene Weihe für ungültig erklärt, dem Hilarius selbst aber wurde vom Papste das Metropolitanrecht entzogen und auch die von ihm in Anspruch genommene Jurisdiktion über die Provinz von Vienne; nur aus Gnade des apostolischen Stuhles wird ihm sein Bistum belassen. Diese Entscheidungen nun der Synode mit den entsprechenden Ermahnungen sandte Leo im vorliegenden Briefe an die Bischöfe der viennensischen Provinz oder, wie einzelne alte Handschriften haben, an alle Bischöfe der Provinzen von Vienne und Maxima Sequanorum, von welch’ letzterer Besançon die Hauptstadt war; ja es ist fast für gewiss anzunehmen, dass dieses Schreiben in gleichen Exemplaren wegen seines fast alle Provinzen Galliens betreffenden Inhaltes auch an alle Bischöfe jener Provinzen geschickt wurde, die an den im Briefe erzählten Vorgängen und getroffenen Entscheidungen Anteil hatten. Zugleich mit seinem Schreiben sandte der Papst auch einen Erlass des Kaisers Valentinianus III. vom 8. Juli 445, worin der Kaiser zum Gehorsam gegen die bezüglich Galliens getroffenen Verfügungen auffordert; aus dem Datum dieses kaiserlichen Edictes können wir auch das des päpstlichen Briefes entnehmen.
*1. Die Kirche ist nach der Anordnung Christi auf die Festigkeit des Petrus gebaut von welcher man sich nicht entfernen darf. Jener verletzt 66 sie, welcher dessen Gewalt zu schmälern sucht.
2. (Der Papst) beschuldigt den Hilarius als einen Störer des Standes der Kirchen und der Eintracht.
3. Er erklärt, dass der von Hilarius abgesetzte Celidonius nach wiederholter Untersuchung wieder auf seinen Stuhl eingesetzt worden sei.
4. Bischof Projectus, für welchen, weil er krank war, derselbe Hilarius einen andern eingesetzt hatte, wurde in seinen früheren Stand zurückversetzt.
5. Die Ordination eines Provinzialbischofs ist dem Metropoliten vorzubehalten.
6. Ohne Zustimmung des Klerus und der Gemeinde und ausser dem gesetzlichen Tag darf niemand ordiniert werden.
7. Dem Hilarius ist die Würde eines Metropoliten und die Gewalt über die Provinz von Bienne genommen.
8. Niemand darf um einer geringen Ursache willen aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.
9. Ohne Zustimmung des Leontius, des ältesten Bischofs, darf kein Concil einer andern Provinz angesagt werden.*
Den geliebtesten Brüdern, allen in der Viennensischen Provinz eingesetzten Bischöfen (sendet) Leo, Bischof von Rom, (seinen Gruß).
1. Cap. Die göttliche Religion, welche nach dem 67 Willen der göttlichen Gnade alle Völker und alle Nationen erleuchten soll, „hat unser Herr Jesus Christus, der Erlöser des Menschengeschlechtes, so gegründet, dass die vorher in der Verkündigung des Gesetzes und der Propheten enthaltene Wahrheit durch die Apostel zum Heile aller gepredigt werden sollte, wie geschrieben steht: „Über die ganze Erde geht aus ihr Schall, und bis an die Enden des Erdkreises ihr Wort.“ Aber dieses heilige Amt hat er nur in der Weise allen Aposteln auferlegt, dass er es vorzüglich dem seligsten Petrus, dem Höchsten aller Apostel, zuteilte; von diesem, will er, sollen wie vom Haupte seine Gaben sich über den ganzen Körper ergießen, so dass, wer es wagte, von Petri Festigkeit sich zu entfernen, wissen muss, dass er am göttlichen Geheimnisse keinen Teil mehr hat. Diesen nämlich, den er zur Gemeinschaft der unzertrennlichen Einheit angenommen hatte, wollte er nach dem genannt haben, was er war, indem er sagte: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen,“ so dass der Bau des ewigen Tempels durch ein wunderbares Geschenk der göttlichen Gnade auf der Festigkeit des Petrus ruht, indem er seine Kirche so kräftig stärkte, dass ihr weder menschlicher Frevel etwas anhaben noch die Pforten der Hölle sie überwältigen können. Diese hochheilige Festigkeit jenes Felsens aber, welche, wie wir sagten, 68 durch Gott grundgelegt ist, will mit allzu großer Vermessenheit jeder angreifen, welcher dessen Macht zu schmälern sucht, indem er seinen Begierden fröhnet und das nicht befolgt, was er von den Alten überkommen hat;“ da er meint, er sei keinem Gesetze unterworfen, durch keine Regeln der göttlichen Anordnung eingeschränkt, euere und unsere Sitte aus Ehrgeiz nach neuen Anmaßungen aufgibt, Unerlaubtes begeht und, was er beobachten sollte, ausser Acht lässt.
2. Cap. Das jedoch suchen wir auf Gottes Antrieb, wie wir glauben, unter Wahrung unserer Liebe zu euch, welche euerer Heiligkeit, wie ihr euch erinnert, der apostolische Stuhl stets bewies, nach reiflicher Überlegung zu verbessern und den Zustand euerer Kirchen mit vereinten Kräften zu ordnen, indem wir nicht Neues einführen, sondern das Alte erneuern, so dass wir in dem uns von unseren Vätern überlieferten Gewohnheitszustande verharren und unserm Gott in Verrichtung des guten Werkes und durch die Beseitigung der störenden Ärgernisse gefallen. Euere Brüderlichkeit möge also mit uns anerkennen, dass der apostolische Stuhl nach der ihm gebührenden Ehrfurcht auch von den Bischöfen euerer Provinz durch unzählige Berichte zu Rate gezogen wurde, und dass in Folge von Appellationen, welche in verschiedenen Angelegenheiten nach altem Gewohnheitsrechte an ihn gelangten, die Entscheidungen entweder rückgängig gemacht oder bestätigt wurden, so dass, weil die Einheit des Geistes durch das Band des Friedens erhalten wurde, das, worüber man in den wechselseitigen Briefen verhandelte, der immerwährenden Liebe zum Nutzen gereichte, da unsere Sorge, welche nicht das ihrige suchte, sondern was Christi ist, die von Gott verliehene Würde weder den Kirchen noch den Bischöfen der Kirchen nahm. Von diesem Wege aber, den unsere Vorfahren stets eingehalten 69 und den sie zum Heile beobachtet, hat sich Hilarius entfernt, um durch neue Anmaßungen den Zustand der Kirchen und die Eintracht der Bischöfe zu stören; er wünscht euch derart seiner Gewalt zu unterwerfen, dass er selbst dem hl. Apostel Petrus nicht Untertan sein will, indem er die Weihen in allen gallischen Kirchen für sich in Anspruch nahm und auch die den Metropoliten gebührenden Rechte sich anmaßte, die Ehrfurcht vor dem seligsten Petrus aber durch verwegene Worte verletzte, dem doch die Sorge für die Weide der Schafe ganz besonders befohlen ist, da ihm vor den Übrigen die Binde- und Lösegewalt übertragen wurde. Wer immer diesem seinen Vorrang bestreiten zu müssen glaubt, kann freilich dessen Würde nicht vermindern, aber vom Geiste des Stolzes aufgeblasen stürzt er sich selbst in den Abgrund.
3. Cap. Was nun in der Angelegenheit des Bischofs Celidonius bei uns verhandelt und aufgenommen wurde, was Hilarius sagte, da er zugleich in Gegenwart des vorgenannten Bischofs verhört wurde, zeigt das anliegende Protokoll. Da Hilarius keinen vernünftigen Grund hatte, den er auf dem Concil der heiligen Bischöfe vorbringen konnte, offenbarte sich sein Inneres in solchen (Reden), die kein Laie aussprechen, kein Bischof hören konnte. Ich bekenne es, meine Brüder, wir waren betrübt und suchten seinen aufbrausenden Stolz durch Geduld zu heilen. Denn wir wollten die Wunden, welche er seiner Seele durch die oft verwegenen Reden beibrachte. ihm nicht noch verschlimmern und bemühten uns, ihn, den wir als Bruder empfangen hatten, vielmehr zu besänftigen, obwohl er sich selbst durch seine Antworten verwickelt hatte, als durch unsere Zwischenreden zu betrüben. Bischof Celidonius wurde freigesprochen, weil er durch eine entschiedene Aussage der Zeugen in jenes Gegenwart selbst bewiesen hatte, dass er ungerecht vom Bistume entsetzt wurde, so dass Hilarius, welcher mit uns beisaß, nichts dagegen erwidern konnte. Aufgehoben wurde also die Entscheidung, welche dahin lautete, 70 dass er als Gatte einer Witwe die Bischofswürde nicht behalten könne. Allerdings wollten wir den gesetzlichen Anordnungen gemäß dies nicht nur bezüglich der Bischöfe, sondern auch bezüglich der Kleriker eines niederen Amtes mit aller Genauigkeit beobachtet wissen, dass diejenigen zum heiligen Dienste nicht zugelassen werden, welche so verehelicht und der apostolischen Disziplin zuwider nicht Männer einer Frau sind. Gleichwie wir aber bestimmen, dass solche, welche ihre Tat nicht entschuldigen kann, entweder nicht zugelassen werden dürfen oder, wenn es geschehen wäre, entfernt werden müssen, so müssen wir auch diejenigen, welchen dies fälschlich vorgeworfen wird, nach angestellter Untersuchung lossprechen und dürfen nicht zugeben, dass sie ihr Amt verlieren. Denn es wäre das über ihn verhängte Urteil in Kraft geblieben, wenn die Klage auf Wahrheit beruht hätte. deshalb wurde unser Mitbischof Celidonius in seine Kirche und in seine Würde, welche er nie verlieren sollte, wieder eingesetzt, wie es das Protocoll und das von uns nach Abschluß der Untersuchung verkündete Urteil bezeugt.
4. Cap. Nachdem diese Angelegenheit so beendigt war, folgte die Klage unseres Bruders und Mitbischofs Projectus, von welchem ein klägliches und Mitleid erregendes Schreiben wegen eines neben ihm ordinierten Bischofs 71 an uns gekommen war. Es wurde auch ein Brief seiner Bürger vorgelegt, welcher mit zahlreichen Unterschriften der einzelnen (Bürger) versehen und volI der gehässigsten Klagen gegen Hilarius war, dass es ihrem Bischofe Projectus nicht erlaubt gewesen, krank zu sein, dass ihr Bistum ohne ihr Wissen einem andern übertragen und von dem Eindringling Hilarius der Erbe eines Lebenden wie in einen erledigten Besitz eingeführt worden sei. Wir wünschten zu hören, was euere Brüderlichkeit hierüber denkt, obwohl unsere Meinung über euere Gesinnungen nicht zweifeln sollte, da ihr seht, wie ein im Bette liegender Bruder nicht so sehr durch die Krankheit des Körpers geplagt als von einem andern Schmerze gepeinigt wird. Welche Hoffnung bleibt ihm vom Leben, da er bezüglich seines Bistums, in welches statt seiner ein anderer eingesetzt wird, zur Verzweifelung gezwungen wird? Es zeigt, wie sanften Herzens Hilarius ist, der da meinte, es sei seiner Vermessenheit die Verzögerung des Todes seines Bruders hinderlich im Wege. Denn so viel an ihm lag, entzog er ihm das Licht, nahm er ihm das Leben, da er ihm durch die Ausstellung eines Nachfolgers einen solchen Schmerz bereitete, dass er nicht genesen sollte. Gesetzt, der Bruder hätte den gewöhnlichen Menschengang in Kürze augetreten, was sucht Hilarius in einer fremden Provinz, was nimmt er für sich (ein Recht) in Anspruch, das keiner seiner Vorgänger vor Patroclus hatte, da auch das, was dem Patroclus vom apostolischen Stuhle für eine Zeit Iang zugestanden schien, hernach durch einen bessern Entscheid aufgehoben wurde? „Man warte wenigstens die Stimmen der Bürger, das Zeugnis derVölker ab und die Wahl der Kleriker, was bei der Ordination 72 der Bischöfe“ von denen beobachtet zu werden pflegte welche die Regeln der Väter kennen, damit die Anordnung der apostolischen Autorität gewahrt bleibe, durch welche vorgeschrieben ist, dass, wer einer Kirche als Bischof vorstehen soll, nicht nur durch die Zeugenaussage der Gläubigen, sondern auch durch das Zeugnis derer, die draussen sind, bestätigt werde und keine Gelegenheit zu irgend einem Ärgernis gelassen werde, wenn im Frieden und Gott gefälliger Eintracht durch das einstimmige Mitwirken aller derjenige ordiniert wird, der ein Lehrer des Friedens sein soll.
5. Cap. Jener aber kam unerwartet, ohne dass sie es wussten, und entfernte sich unversehens, indem er, wie wir hörten, im schnellen Laufe viele Reisen zurücklegt und weit entfernte Provinzen mit solcher Eilfertigkeit durchzieht, dass es scheint, er habe mehr durch possenhafte Schnelligkeit als durch eines Bischofs würdige Mäßigung sich berühmt machen wollen. Denn so lauten die Worte des von den Bürgern an uns gerichteten Schreibens: „Er ist weg, bevor wir seine Ankunft erfahren.“ Das heißt nicht zurückkehren, sondern fliehen, nicht eine heilbringende Hirtensorgfalt aufwenden, sondern Gewalt brauchen wie ein Räuber und Dieb, nach dem Worte des Herrn: „Wer nicht durch die Tür eintritt in den Schafstall, sondern anders woher einsteigt, der ist ein Dieb und Räuber.“ Hilarius suchte also nicht so sehr, einen Bischof zu konsekrieren, als vielmehr den kranken (Bischof) zu töten, jenen selbst aber, den er neben ihm aufstellte, durch ungehöriges Ordinieren hintergehen. Wir aber haben, was, wie wir glauben, gefällig sein wird, indem wir alle Brüder gemeinsam 73 beratschlagten, beschlossen, dass sowohl der ungehörig Ordinierte entfernt werde als auch der Bischof Projectus in seinem Bistume verbleiben müsse, und verordnen, dass, wenn einer unserer Brüder in welcher Provinz immer gestorben ist, jener sich die Ordination des Bischofs vindicire, welcher erwiesener Maßen der Metropolit jener Provinz ist. Zwei Angelegenheiten sind, wie wir sehen, behandelt worden, in welchen jedoch vieles zu finden ist, was gegen die kirchliche Norm verstößt und die Strafe eines gerechten Gerichtes zu erwarten hat. Wir können uns jedoch nicht länger hierbei aufhalten, weil wir zu anderen Gegenständen aufgefordert werden, welche wir mit euerer Heiligkeit genauer besprechen müssen.
6. Cap. Eine Soldatenschar folgt, wie wir erfuhren, dem Bischofe durch die Provinzen und dient dem durch die Anmaßung eines bewaffneten Schutzes Gestützten zum gewaltsamen Eindringen in die Kirchen, welche ihre eigenen Bischöfe verloren haben. Vor diese Behörde werden die zu Ordinierenden herbeigezogen, welche den Städten, denen sie vorgesetzt werden sollen, ganz unbekannt sind. Denn sowie der Bekannte und Bewährte im Frieden begehrt wird, so muss der, welcher ungekannt herbeigeführt wird, mit Gewalt aufgedrungen werden. Ich bitte und beschwöre und ermahne euch, Brüder, im Namen Gottes, verhindert solches und entfernet alle Ursachen des Streites aus eueren Provinzen! Wenigstens haben wir uns vor Gott entlastet, nachdem wir euch ermahnten, dergleichen nicht mehr zu gestatten. „In Frieden und Ruhe sollen die künftigen Bischöfe gewählt werden, es soll die Unterschrift der Kleriker, das Zeugnis der Angesehenen, die Übereinstimmung des Klerus und des Volkes im Auge behalten werden.“ Der, welcher 74 allen vorstehen soll, soll von allen gewählt werden. Ordination mögen, wie wir schon vorher sagten, die einzelnen Metropoliten ihrer Provinzen mit jenen Bischöfen, welche den übrigen an Alter vorausgehen, für sich beanspruchen, da ihnen dieses Recht durch uns wiedergegeben ist. Niemand wage es, sich ein fremdes Recht anzumaßen. Ein jeder sei mit seinen Grenzen, mit seinem Gebiete zufrieden und wisse, dass es ihm nicht erlaubt sei, ein ihm zustehendes Privilegium auf einen anderen zu übertragen. Wenn einer aus Mißachtung gegen die apostolischen Satzungen und aus Bevorzugung persönlicher Rücksichten seine Würde preisgeben will, indem er meint, er könne sein Privilegium auf einen anderen übertragen, so soll nicht der, welchem er es abgetreten hat, sondern derjenige die Gewalt zu ordiniren für sich beanspruchen, welcher unter den übrigen Bischöfen der Provinz am längsten im Bischofsamte ist. Nicht beliebig, sondern am gesetzlichen Tage soll die Weihe vorgenommen werden; es wisse ein jeder, dass er in seinem Stande nicht sicher ist, wenn er nicht am Samstag abends, welcher in den ersten Tag der Woche hineinleuchtet, oder am Sonntage selbst ordiniert wurde. Denn allein den Tag der Auferstehung des Herrn hielten unsere Vorfahren dieser Ehre würdig, dass die erwählten Bischöfe vorzüglich an diesem Tage geweiht werden.
7. Cap. Jede Provinz sei mit ihren Concilien zufrieden und soll es Hilarius nicht mehr wagen, Synodal-Zusammenkünfte anzusagen und die Gerichte der Bischöfe des Herrn durch seine Einmischung zu stören. Er möge wissen, dass ihm nicht nur die Ausübung fremden Rechtes verwehrt sei, sondern dass er auch der Macht über die Provinz 75 von Vienne, welche er in üblicher Weise beansprucht hat, beraubt sei. Denn es ist angemessen, Brüder, dass die Anordnungen des Altertums wieder hergestellt werden, da der, welcher sich die Weihe in einer ihm nicht angehörigen Provinz anmaßte, sich gegenwärtig auch als ein solcher zeigte, dass, obwohl er selbst gar oft durch verwegene und bärtige Worte das Urteil der Verdammung herausforderte, ihm unsere Anordnung nur das Bistum seiner Stadt nach der Milde des apostolischen Stuhles beließ. Er wohne also fernerhin keiner Ordination mehr bei; er ordiniere nicht, da er im Bewußtsein seiner Schuld, als er zur Verhandlung aufgefordert wurde, sich durch eine schmähliche Flucht entziehen zu müssen glaubte, fern von der apostolischen Gemeinschaft, deren Genosse zu sein er nicht verdiente. Wir glauben, Gott habe es so gefügt, dass er ihn ohne unser Vermuten sowohl zu unserem Gerichte herbeiführte als auch bewirkte, dass er während der Untersuchung heimlich sich entfernte, damit er unserer Gemeinschaft nicht teilhaftig werde.
8. Cap. Keinem Christen soll die Gemeinschaft leichthin verwehrt werden, und nicht geschehe nach der Willkür 76 des erzürnten Bischofs, was allein als Strafe einer großen Schuld der Richter nur ungern und gewissermaßen betrübten Herzens verhängen darf. Wir vernahmen nämlich, dass etliche wegen leichter Vergehen und wegen leichter Worte von der Gnade der Gemeinschaft ausgeschlossen wurden, und dass eine Seele, für welche das Blut Christi vergossen worden, durch die Verhängung einer so schweren Strafe verwundet, wie wehrlos und alles Schutzes entblößt allen Angriffen des Teufels um so mehr preisgegeben wurde. Wenn sich ein solcher Fall ergibt, dass einer nach Verhältnis des begangenen Verbrechens es verdient, der Gemeinschaft beraubt zu werden, so soll doch nur jener der Strafe verfallen, welcher schuldig ist, und soll nicht auch der mit in die Strafe gezogen werden, dessen Teilnahme am Verbrechen nicht erwiesen ist. Aber ist es zu wundern, dass, wer an der Verurteilung von Bischöfen Freude hat, so gegen Laien verfährt?
9. Cap. Deshalb also, weil unsere Absicht eine ganz andere ist, — denn wir wünschen, dass der Zustand aller Kirchen und die Eintracht der Bischöfe gewahrt bleibe, — beschwören wir euch, indem wir euch zur Einheit im Bande der Liebe ermahnen, und erinnern euch in entsprechender Stimmung, dass ihr dasjenige, was von uns unter Eingebung Gottes und des seligsten Apostels Petrus, nachdem wir alle Angelegenheiten untersucht und geprüft haben, beschlossen wurde, um eueres Friedens und euerer Würde willen beobachtet, in der Gewißheit, dass man es erkennen werde, dass es nicht so sehr unserer als euerer Ehre zum Vorteil gereicht, Solches beschlossen zu haben. Denn nicht für uns verteidigen wir die Ordinationen in eueren Provinzen, wie euch dies etwa Hilarius nach seiner Weise vorlügen kann, um euere Gemüter zu verschlechtern, sondern für euch nehmen wir uns derselben mit Eifer an, damit künftighin keine Neuerung mehr erlaubt sei und kein Vermessener mehr euere Privilegien vernichten könne. Wir erklären auch, dass es euch zur Mehrung euerer Freude dienen kann, wenn der 77 Eifer des apostolischen Stuhles bei euch unversehrt erhalten wird und wir nach der Wahrung der bischöflichen Disziplin nichts von dem, was euerer Würde gebührt, durch gottlose Anmaßungen verloren gehen lassen. Weil aber das Alter stets geehrt werden muss, wollen wir, wenn es euch genehm ist, unseren Bruder und Mitbischof Leontius, einen erprobten Bischof, mit dieser Würde auszeichnen: dass ohne seine Zustimmung kein Concil einer andern Provinz von euerer Heiligkeit angesagt werde, und dass er von euch allen, wie es sein Alter und seine Biederkeit erheischt, geehrt werde, wobei jedoch den Metropoliten die Würde ihrer Privilegien gewahrt bleibt. Denn es ist billig und sicherlich nicht ungerecht gegen die Brüder, wenn diejenigen, welche durch das Alter ihrer Bischofswürde den übrigen vorangehen, nach dem Verdienste ihres Alters in ihren Provinzen von den übrigen Bischöfen geehrt werden. Gott erhalte euch unversehrt, teuerste Brüder!