*1. (Der Papst) drückt seine Freude darüber aus, dass sich die Metropoliten Illyriens der 99 dem Anastasius verliehenen Autorität unterworfen, besonders in wichtigeren Angelegenheiten.
2. Er ermahnt sie, dass sie, wenn sie von Anastasius zu einem Concil berufen werden, sich nicht zu kommen weigern.
3. Dass niemand ohne die Zustimmung der Gemeinde zu deren Bischof ordiniert werde.
4. Dass kein Bischof einen Kleriker eines anderen (Bischofs) gegen dessen Willen sich aneigne.*
Den geliebtesten Brüdern Senesio, Carosus, Theodulus, Lucas, Antiochus und Vigiliantius, den in den Provinzen Illyriens eingesetzten Metropoliten, (sendet) Leo (seinen Gruß).*
1. Cap. Dass unsere Briefe von eurer Liebe in 100 bereitwilliger Gesinnung angenommen wurden, bezeugten die Worte des Erwiderungsschreibens, welches wir bekanntlich aus Sorge für den Stand und Frieden der Kirchen ergehen ließen, damit keine neue Anmaßung irgend einen Fehltritt verursache, indem wir wollen, dass von den Bischöfen des Herrn das beobachtet werde, was die Autorität des apostolischen Stuhles wiederholt anordnete, dass nämlich die Kirchen Illyriens der Obsorge unseres Bruders und Mitbischofes Anastasius, des Bischofs von Tessalonich, angehören; dass, wenn sich wichtigere Angelegenheiten unter den Bischöfen ergeben, welche in ihren Provinzen nicht entschieden werden können, sie jenem mitgeteilt und durch dessen Entscheidung unter der Furcht vor dem Gerichte Gottes geordnet werden. Diese Ordnung soll zum Nutzen der Eintracht unter den Bischöfen beobachtet werden, damit die Kirchen des Herrn in einmütiger Beratung, wie wir es wünschen, sich vereinigen und keine Zwietracht durch die Nachstellungen des Teufels Eingang finde, durch welche er das zu zerstreuen vermöchte, was wir durch weise Einschränkung zu verbinden so sehr wünschen.
2. Cap. Werden die Brüder zur Entscheidung besonders wichtiger Angelegenheiten und solcher, welche innere halb ihrer Provinzen nicht ausgetragen werden können, berufen, so sollen sie, wenn sie durch keine dringende Notwendigkeit zurückgehalten werden, ihre brüderliche Bemühung zum Nutzen der Kirche nicht verweigern, besonders da unsere Anordnung schon vorgesorgt hat, dass nicht häufig 101 und nicht um geringfügiger Ursachen willen die Notwendigkeit, sich zu versammeln, angekündigt werde, und dass es hinreichend sei, wenn je zwei oder drei Bischöfe aus den einzelnen Provinzen zugegen sind, so dass Wenigen leicht wird, was Vielen eine Last wäre; so ist es durch den Eifer der Liebe möglich, dass die bischöfliche Versammlung das, was für die kirchliche Disziplin von Belang sein kann, unter der Einsprechung des heiligen Geistes festsetze. Das haben nämlich wir — euere Liebe möge es zur Kenntnis nehmen — in der Absicht angeordnet, um den Ungehorsam Einiger durch gerechte Strafe zu bessern, dass, wer immer aus Hochmut, ohne durch Krankheit oder eine sonstige dringliche Angelegenheit gehindert zu sein, die brüderliche Versammlung öfter meiden will, wissen möge, dass er dem Gerichte anheimfalle.
3. Cap. Weil wir ferner aus dem sorgfältigen Berichte unseres genannten Bruders erfahren haben, dass der Metropolit der Provinz Achaja häufig unerlaubte und durch die Abordnungen der Väter wie auch durch unsere Bestimmungen verbotene Ordinationen vorgenommen und seinen Übergriffen noch das hinzugefügt habe, dass er den Thespiensern wider ihren Willen, und trotzdem sie widerstrebten, einen ihnen Unbekannten und noch nie Gesehenen zum Bischof weihte, so gestatten wir es durchaus keinem Metropoliten, dass er nur nach seinem Gutdünken, ohne Zustimmung des Klerus und der Gemeinde jemand zum Bischofe ordiniere, sondern den der Kirche Gottes zum Vorsteher gebe, welchen die ganze Stadt in Übereinstimmung gewählt. Sowie also wir nicht säumig sind, an das zu 102 mahnen, was beobachtet, was vermieden werden muss, so dulden wir es von niemand, dass er in der Durchführung und Beobachtung dessen nachlässig sei, da dem, welcher solches beobachtet, ein ganz verdientes Lob zu Teil wird und, wie wir hoffen, ein reichlicher Lohn vom Herrn, den aber, welcher davon abweicht und der apostolischen Anordnung nicht eingedenk ist, die kirchliche und göttliche Strafe treffen wird.
4. Cap. Auch das wollen wir, dass es von allen mit gleicher Pünktlichkeit zur Befestigung der bischöflichen Eintracht beobachtet werde, dass kein Bischof einen Kleriker eines anderen Bischofs sich anzueignen wage ohne Verzichtleistung desjenigen, dem er zugehört, welche jedoch in einer ganz bestimmten schriftlichen Erklärung vorliegen muss, weil dies sowohl die Autorität der Canones bestimmte als auch die Rücksicht auf die Erhaltung der Einheit angibt, damit nicht alle kirchliche Ordnung durch eine solche Willkür erschüttert werde. Was wir also, wie ihr, teuerste Brüder, seht, mit gottesfürchtigem Sinne angeordnet, möge sich recht tief eueren Herzen einprägen, damit wir, die wir „die Einheit des Geistes im Bande des Friedens“ zu erhalten angelegentlich wünschen, die Frucht unseres Befehles genießen und uns an den Werken euerer Liebe erfreuen. Wir wollen ja, dass es ebenso euer wie unser (Verdienst) sei. dass durch die Gnade der Liebe sicher begründet werde, was keine Kunst und List des Teufels schädigen kann. Ganz genau aber muss man beobachten, was wir an unsern Bruder und Mitbischof Anastasius geschrieben, und was unserm Willen 103 gemäß durch dessen Schreiben euch mitgeteilt werden soIl, von dem euere Brüderlichkeit nicht abweichen möge, damit wir durch die Beobachtung der Anordnnng der Väter die Liebe des Herrn bewahren. Gegeben am 6. Januar unter dem 3. Consulate des Aetius und dem des Symmachus, der erlauchtesten Männer.