*1. Nachdem dem Glauben des Lob Kaisers gespendet, erklärt sich (der Papst) über die Klage des Eutyches.
2. Er rügt das Schweigen des Flavianus und begehrt Aufklärung.
Leo, der Bischof, (entbietet) dem Kaiser Theodosius (seinen Gruss).
1. Cap. Welch’ großen Schutz der Herr seiner Kirche 183 dem Glauben euerer Milde bereitet hat, zeigt sich auch in diesem mir von euch übersandten Schreiben, so dass wir uns über euere Gesinnung erfreuen, die nicht nur die eines Herrschers, sondern auch eines Bischofs ist. Denn nebst den kaiserlichen und Staatssorgen tragt ihr auch die gottgefälligste Sorge für die christliche Religion, damit nämlich im Volke Gottes weder Spaltungen noch Irrlehren noch sonst Ärgernisse heranwachsen, weil sich euer Reich dann im besten Zustande befindet, wenn der ewigen und unveränderlichen Dreifaltigkeit in dem Bekenntnis der einen Gottheit gedient wird. Was aber in der Kirche von Konstantinopel für eine Verwirrung entstanden, was meinen Bruder und Mitbischof Flavianus so aufbringen konnte, dass er den Priester Eutyches der Gemeinschaft beraubte, vermochte ich (bisher) nicht sicher zu ersehen. Denn obwohl der vorgenannte Priester in einer Schrift an den apostolischen Stuhl seine schmerzliche Klage überschickte, so deutete er doch nur einiges in Kürze an und behauptete, dass er die Beschlüsse der nicänischen Synode aufrecht halte und (daher) ohne Grund einer Abweichung vom Glauben beschuldigt wurde.
2. Cap. Die Schrift aber des Bischofs Eusebius, seines Klägers, deren Abschrift der genannte Priester uns schickte, enthielt keine bestimmten Anschuldigungen, und obwohl sie dem Priester das Verbrechen der Häresie zur Last legte, drückte sie sich dennoch nicht deutlich darüber aus, welche Gesinnung sie an ihm tadle; trotzdem erklärt auch der Bischof sein Anhängen an die nicänischen Entscheidungen, so dass wir keinen Anhaltspunt zu genauerer Aufklärung finden konnten. Weil es sowohl die Sache selbst als auch Rücksicht auf den Glauben und die löbliche Sorgfalt eurer Frömmigkeit fordert, muss man Täuschungen allen Zutritt verwehren und ist es notwendig, dass wir über die Punkte der Anklage vorher verständigt werden, damit wir über die Sache, nachdem sie uns klar geworden, ein entsprechendes Urteil fällen können. An den obgenannten Bischof aber richtete ich ein Schreiben, in welchem ich ihm 184 mein Missfallen darüber zu erkennen gab, dass er über den Tatbestand einer so wichtigen Angelegenheit auch jetzt noch Schweigen beobachte, da er trachten sollte, uns zuerst alles zu berichten; wir glauben, dass er nach unserer Ermahnung uns alles mitteilen werde, damit, nachdem alles aufgehellt ist, was bisher dunkel erscheint, das Urteil nach der evangelischen und apostolischen Lehre gesprochen werde. Gegeben am 18. Februar unter dem Consulate der erlauchtesten Männer Asturius und Protogenes.