Die zwei nun folgenden Briefe sind gegen die Manichäer gerichtet. Nach der Eroberung Afrikas durch die Vandalen war nämlich eine große Menge derselben nach Italien, besonders nach Rom gekommen und verbreiteten dort ihre Lehren zuerst in großer Verborgenheit und gründeten eigene Gemeinden in der Hauptstadt der katholischen Welt. Jahre lang blieben sie verborgen, erst gegen Ende des J. 443 erhielt P. Leo bestimmte Beweise ihres Daseins. Alsbald warnt er in mehreren seiner Reden das Volk vor ihnen und fordert die Gläubigen auf, sie den Priestern anzuzeigen, damit sie niemand schaden können; als Merkmale, woran sie zu erkennen seien. gibt er diese zwei an, dass sie am Sonntage fasten zu Ehren der Sonne und zur Verachtung der Auferstehung Christi, sowie am Montag zu Ehren des Mondes, und dass sie, wenn sie die hl. Kommunion mit den Gläubigen empfangen, nur den Leib unseres Herrn genießen, nicht das hl. Blut, weil sie gegen den Wein einen Abscheu haben. Um aber dem Volke ihre Irrtümer und Schändlichkeiten noch klarer aufzudecken, veranstaltete der Papst eine gerichtliche Untersuchung derselben; er versammelte wohl noch im Dezember des J. 443 eine Synode, zu welcher er auch eine große Zahl Bürger und hochstehender Männer sowie einen Teil des Senates einlud. Über die auf derselben von den eingeführten Mitgliedern der übereinstimmend gestandenen Schändlichkeiten und Ausschweifungen wurden autentische Akten aufgenommen,>s 52> das Ergebnis der Synode wurde dem Volke vom Papste in mehreren Reden mitgeteilt. Weil jedoch mehrere, namentlich von den am meisten Schuldigen, Rom verließen, schrieb der Papst am 30. Januar des J. 444 an sämtliche Bischöfe Italiens, damit diese nicht, ohne sie zu kennen, einige aufnähmen und so ihre Kirchen angesteckt würden; er benachrichtigte sie, wie man zu Rom die Manichäer entdeckt habe und was dann vorgenommen wurde; er übersendet ihnen die bei der Überführung der Manichäer aufgenommenen Akten und mahnt zu Vorsicht und fleissigem Nachforschen.
Im Juli desselben Jahres erließen die Kaiser Valentinianus III. und Theodosius ein abermaliges Edict, dass, wo nur irgend ein Manichäer gefunden werde, dieser die Strafe, welche die Gesetze gegen Heiligtumsschänder bestimmt hätten, von Staatswegen leiden solle. Manichäer zu sein soll für ein Staatsverbrechen gelten, und jeder, der einen solchen anzeigen will, darf es, ohne bei dieser Anklage irgend eine Gefahr zu laufen. Niemand ist es erlaubt, dergleichen Leute zu verbergen oder Nachsicht mit ihnen zu haben. Alle früher gegen sie erlassenen Verordnungen bleiben in Kraft; sie sind von allen bürgerlichen Rechten ausgeschlossen.
Leo (entbietet) allen in den Provinzen Italiens eingesetzten Bischöfen Gruß im Herrn.
1. Cap. Wir rufen euch zur Teilnahme an unserer Sorge auf, damit ihr in Hirtenwachsamkeit mit allem Eifer 53 für die euch anvertrauten Herden sorget, dass der diabolischen Verschmitztheit nichts gestattet sein könne; damit die Krankheit, welche, nachdem sie uns der Herr in seiner Barmberzigkeit offenbarte, durch unser Bemühen von unseren Schafen entfernt wird, sich nicht, weil ihr nicht gewarnt wurdet und über das Geschehene noch in Unkenntnis waret, in euere Kirchen verbreite und für ihre Schlingen Schlupfwinkel finde, so dass, was von uns in der Stadt ausgerottet wird, bei euch im Finstern gesäet wird. Sehr viele Anhänger und Lehrer der manichäischen Gottlosigkeit hat unsere Nachforschung in der Stadt entdeckt, unsere Wachsamkeit veröffentlicht, unsere Autorität und Strafsentenz unterdrückt; die wir bessern konnten, besserten wir und verhielten sie dazu, dass sie den Manichäus mit seinen Lehren und Satzungen in der Kirche durch ein öffentliches und eigenhändig unterschriebenes Glaubensbekenntnis verdammten, und retteten sie so, wenn sie bekannt hatten, aus dem Abgrunde ihrer Gottlosigkeit, indem wir sie zur Buße zuließen. Einige aber, welche so tief gesunken waren, dass man ihnen dieses Hilfsmittel nicht mehr gewähren konnte, fielen den Gesetzen anheim und wurden, damit sie nicht die heilige Herde durch ihre Befleckung anstecken, nach den Verordnungen der christlichen Kaiser durch die öffentlichen Richter für immer verbannt. Alles ferner, was sie sowohl in ihren Schriften wie auch in ihren geheimen Überlieferungen Gottloses und Schändliches haben, bewiesen wir, damit das Volk wisse, was es zu fliehen und zu meiden habe, durch eine unzweifelhafte Aufdeckung vor den Augen der christlichen Gemeinde, so dass selbst der, welcher bei ihnen Bischof heißt und von uns ergriffen wurde, die Schandtaten bekannte, welche er in ihren geheimen (Zusammenkünften) zu veranstalten pflege, wie es euch die Akten werden lehren können. Zu euerer Unterweisung nämIich schickten wir euch auch diese, damit ihr durch deren Lesung alles Von uns Entdeckte ebenfalls kennen lernet.
2. Cap. Weil wir aber erfuhren, dass von denen, 54 welche hier eine zu bestimmte Anklage verhinderte , dass sie sich davon frei machen konnten, einige entflohen seien, sandten wir dieses Schreiben durch unsern Akolyten an euere Liebe, damit euere Heiligkeit, teuerste Brüder, hiervon verständigt werde und sorgfältiger und vorsichtiger handeln wolle und die Anhänger der manichäischen Verkehrteit eueren Gemeinden keinen Schaden zufügen und keinen Lehrer dieser Gottlosigkeit finden können. Denn wir können die nns Anvertrauten nicht anders leiten, als wenn wir diejenigen, welche Verführer und Verführte sind, im Eifer für den Glauben des Herrn verfolgen und von den gesunden Geistern mit aller nur möglichen Strenge entfernen, damit diese Pest nicht weiter um sich greife. Deshalb ermahne, beschwöre und erinnere ich euere Liebe, dass ihr mit aller Sorgfalt, die euch geziemt und möglich ist, auf die Entdeckung derselben euere Wachsamkeit richtet und sie nirgends eine Möglichkeit finden , sich zu verbergen. Denn gleichwie derjenige von Gott einen würdigen Lohn erhalten wird, welcher das Heil der ihm anvertrauten Gemeinde mit größerer Sorgfalt betrieben, so wird sich derjenige vor: dem Richterstuhle des Herrn wegen seiner Saumseligkeit nicht entschuldigen können, welcher seine Gemeinde nicht gegen die Urheber einer gottesräuberischen Irrlehre schützen wollte. Gegeben am 30. Januar unter dem 18. Consulate des Kaisers Theodosius und dem des Albinus, der erlauchtesten Männer.