Der heilige Leo vermittelt durch seinen 332 Ausspruch den alten Streit zwischen den Kirchen von Arles und Vienne und weist einer jeden ihre Grenzen an.
Den geliebtesten Brüdern Constantinus, Armentarius, Audentius, Severianus, Ursus, Valerianus, Stephanus, Nectarius, Constantius, Maximus, Asclepius, Theodorus, Justus, Ingenus, Augustalis, Superventor, Onantius, Fontejus, Palladius (sendet) Leo, der Papst (seinen Gruß).
1. Cap. Nachdem wir das Schreiben euerer Liebe gelesen, welches uns unsere Söhne, der Priester Patronius und der Diakon Regulus überbrachten, erkannten wir deutlich, welch’ wohlwollende Zuneigung ihr unserem Bruder und Mitbischofe Ravennius schenket, indem ihr verlangt, es möge ihm das wiederhergestellt werden, was sein Vorgänger aus Schuld allzu großer Anmaßung verloren hatte. Aber der Bitte euerer Brüderlichkeit war der Bischof von Vienne durch Absendung von Briefen und Gesandten mit seiner Anzeige zuvorgekommen, indem er sich beschwerte, dass der Bischof von Arles sich die Ordination des Bischofs von Vaison angemaßt habe. Da wir nun sowohl die Ehrfurcht vor den väterlichen Satzungen als auch die Liebe 333 von euch allen erhalten müssen, so dass wir an den Privilegien der Kirchen nichts erschüttern, nichts zerstören lassen, war es folgerecht, zur Erhaltung des Friedens innerhalb der viennensischen Provinz ein (solches) Maß der Gerechtigkeit anzuwenden, welches weder den Gebrauch des Altertums noch euere Wünsche ausser Acht lässt.
1. Cap. In Erwägung nämlich der von den anwesenden Klerikern beider Parteien beigebrachten Gründe fanden wir, dass innerhalb euerer Provinz die Städte Vienne und Arles immer berühmt gewesen, so dass in abwechselnder Berücksichtigung verschiedener Gründe bald diese bald jene in den kirchlichen Privilegien den Vorrang besaß, während ihnen jedoch von den Heiden ehemals ein gemeinsames Recht zuerkannt wurde. Daher geben wir nicht zu, dass die Stadt Vienne in Betreff der kirchlichen Gerechtigkeit gänzlich ungeehrt sei, besonders da sie bezüglich des Empfanges des Privilegiums die Autorität unserer Verfügung für sich hat, indem wir die dem Bischofe Hilarius abgenommene Gewalt dem Bischofe von Vienne übergeben 334 zu müssen glaubten. Damit nun dieser sich nicht plötzlich unter sich herabgesetzt sehe, soll er den ihm benachbarten vier Städten vorstehen, nämlich Valence, Tarentaise, Genf und Grenoble, so dass mit diesen Vienne die fünfte (Stadt) ist, deren Bischof die Sorge aller vorgenannten Kirchen angeht. Die übrigen Städte derselben Provinz aber sollen unter der Autorität und Ordination des Bischofs von Arles stehen, von dem wir nach der Mäßigung seiner Bescheidenheit glauben dass er in Zukunft so auf Liebe und Friede bedacht sein werde, dass er in einem seinem Bruder gemachten Zugeständnisse sicher keine Beeinträchtigung seiner selbst erkennt. Gegeben am 5. Mai unter dem 7. Consulate des Kaisers Valentinianus und dem des erlauchten Mannes Avienus.
Am Schlusse dieses Schreibens stehen im arelatensischen und vallicellanischen Codex folgende Worte: Diese Anordnung des Herrn Leo wurde vom apostolischen Stuhle unter dem Vorsitze des Papstes Symmachus im 5. Consulatsjahre des erlauchten Probus bestätigt.