Die bösen Ahnungen, welche der Papst in Betreff des ephesinischen Concils hegte, sollten sich in schauerliche Weise mehr als bestätigt erweisen, da nach Monaten banger Ungewissheit endlich gegen Ende September von den nach Ephesus entsandten Legaten der eine, Diakon Hilarus, nach Rom kam und über die auf der Räubersynode von Dioskorus und dessen Partei verübten Gewalttaten berichtete. Am 1. Oktober hielt Leo zum Jahrestage seiner Weihe eine zahlreichere Synode als gewöhnlich, zu welcher fast aus dem ganzen Abendlande Bischöfe zugegen waren. Die daselbst gefassten Beschlüsse lernt man aus einer Reihe von Briefen kennen, welche der Papst am und um den 13. Oktober in seinem oder seiner Synode Namen erließ und zwar an den Kaiser Theodosius, an die Kaiserin Pulcheria, 251 an den Bischof Anastasius von Thessalonich, an Julianus von Kos, an den Bischof Flavianus, dessen Tod zu Rom noch unbekannt war, an Klerus und Volk von Constantinopel und an die Archimandriten derselben Stadt.
Dass von dem Briefe des Papstes an den Kaiser Theodosius in den Sammlungen zwei Exemplare enthalten sind, welche dasselbe Datum tragen und einander nicht bloß den Gedanken, sondern auch den Worten nach, wenigstens wenn man den lateinischen Text derselben vergleicht, sehr nahe kommen, forderte stets den Scharfsinn der Gelehrten heraus; mit anderen erklärte auch Tillemont unseren 43. Brief für geradezu unecht, weil es schon an und für sich höchst unwahrscheinlich sei, dass der Papst in einer und derselben Angelegenheit an eine und dieselbe Person an einem Tage zwei Briefe gerichtet, da weiters jenes Eremplar offenbare historische Unrichtigkeiten und auch Lücken im Texte enthält. Quesnell wagt es nicht, unsern 43. Brief als unecht zu verwerfen; er meint, derselbe sei mehr eine unvollendete Skizze eines Briefes als ein fertiger Brief, es sei vielleicht jenes Eremplar des Briefes an den Kaiser, welches Leo dem (45.) Briefe an die Kaiserin Pulcheria beilegte, da er in demselben sagt, er sende ihr eine Kopie dieses Schreibens; Quesnell führt ihn daher als 39. Brief Leo’s auf, indem er es einem jeden überlässt, sich hierüber sein Urteil zu bilden. Die Ballerini endlich behaupten zunächst mit Recht, dass unser Brief keinesfalls für unecht gehalten werden könne, weil er neben dem folgenden (44.) nicht nur in der lateinischen chalcedonensischen Sammlung, welche vor der Mitte des 6. Jahrhunderts gemacht wurde, vorkommt, sondern auch in der griechischen chalcedonensischen, welche noch bei Lebzeiten des Papstes Leo zwischen den J. 453 und 455 veranstaltet wurde; sie berichtigen ferner einen bis dahin allgemeinen Irrtum bezüglich des lateinischen Textes unseres Briefes; derselbe galt nämlich allen 252 als das Original, was sie als falsch erklären, und beweisen hingegen, dass das lateinische Original unseres Briefes verloren gegangen sei, der vorhandene alte lateinische Text eine Übersetzung des griechischen nur an jenen Stellen sei, in welchen derselbe von dem 44. Briefe abwich, im übrigen großen Teile aber habe der Sammler einfach das lateinische Original des 44. Briefes in den Text des 43. Briefes herübergenommen; deshalb müsse man sich bei dem 43. Brief an den griechischen Text halten, weil derselbe hier die Stelle des verlorengegangenen Originals vertrete. Die Ballerini setzten demnach dem griechischen Terxe eine neue (wortgetreue) Übersetzung gegenüber und lassen die alte (sog.) Übersetzung hierauf folgen. Über die Tatsache endlich, dass Leo zwei so ähnliche Briefe an den Kaiser richtete, stellen sie folgende Vermutungen auf: Der Papst habe zuerst (einige Tage vor dem 13. Okt.) den 43. Brief (welcher in allen Sammlungen stets vor dem 44. steht) geschrieben, einige Tage später aber, nachdem die Überbringer desselben schon abgereist waren, habe er dasselbe Schreiben, mit einigen Abänderungen und Zusätzen nochmals durch andere Boten expedieren lassen, damit es in dieser zweiten Gestalt dem Kaiser überreicht, dessen erste Form aber, wo möglich, zurückgehalten oder widerrufen werde; in dieser zweiten Form habe er es auch seinem Briefe an die Kaiserin beigefügt; daher erkläre es sich, dass beide Briefe in den Orient gekommen und in die Sammlungen aufgenommen worden seien. 253
Schreiben Leo’s an Theodosius göttlichen Andenkens, durch welches er ansuchte, dass in Italien eine eigene Synode gehalten werden möge, und nicht an einem anderen Orte, weil dies den Canones zuwider ist.
Dem glorreichsten und durchlauchtigsten Kaiser Theodosins (sendet) Leo (seinen Gruß).
Von Alters und vom Anfange her erlangten wir in abgehaltenen Synoden eine so große Zuversicht von dem heiligsten Petrus und Apostelfürsten, dass wir die Gewalt haben, die Wahrheit um unseres Friedens willen zu verteidigen, und dass es niemand gestattet sei, sie zu erschüttern, weil sie so sehr befestigt ist, indem eine Verletzung ohne Verschub beseitigt wird. Weil also das bischöfliche Concil, dessen Abhaltung ihr in Ephesus wegen des Flavianus anbefohlen habet, sowohl den Glauben selbst verletzt wie auch alle Kirchen verwundet,…. Und 254 dies wurde uns nicht von irgend einem unsicheren Boten bekannt, sondern von denen selbst, welche wir abgesendet, von dem gottesfürchtigsten Bischofe und dem zuverlässigsten Hilarus, unserem Diakon, welche uns das Geschehene erzählten; das aber, was geschehen war, hat seinen Grund darin, dass die Versammelten nicht nach reinem Gewissen und gerechtem Urteile der Sitte gemäß ihren Ausspruch über den Glauben und über diejenigen, welche getäuscht worden, abgaben. Denn wir erfahren, dass zum Concil nicht alle zusammenkamen, welche (kommen) sollten, sondern dass einige ausgeschlossen, andere aber zugelassen wurden, welche durch die Umtriebe des obengenannten Bischofs für die gottlosen Unterschriften gewonnen wurden. Von diesem nämlich wurde ein solches Urteil ausgesprochen, dass allen Kirchen durch ihn Unrecht zugefügt wurde. Denn einen solchen Vorgang bezeichneten 255 uns dieselben von uns gesandten Augenzeugen als gottlos und dem Glauben widersprechend. Deshalb, durchlauchtigster Kaiser, wolle mit deinem frommen Gewissen die Gefahr wegen des Glaubens abwenden und soll menschliche Anmaßung sich nicht an dem Evangelium Christi vergreifen. Dies zu tun, o christlichster und ehrwürdiger Kaiser, rate ich dir im Vereine mit den bei mir (versammelten) Bischöfen, da ich aufrichtig wünsche , dass ihr vor allem Gott wohlgefallet, zudem von der ganzen Kirche einmütig Gebete für euer Reich verrichtet werden, damit wir nicht etwa vor dem Richterstuhle Christi Strafe erleiden, wenn wir eine solche Angelegenheit mit Stillschweigen übergehen. Ich beschwöre (euch) deshalb vor der unzertrennlichen Dreifaltigkeit der einen Gottheit, welche durch das, was böse geschehen ist, beleidigt wird, welche die Beschützerin eueres Reiches ist, und vor den heiligen Engeln Christi, dass alles unangetastet bleibe, sowie es vor Gerichte war. Man möge aber auf das größere Urteil eines Concils warten, zu welchem sich alle Bischöfe der ganzen Erde versammeln sollen, und lasst euch nicht die Last einer fremden Sünde aufbürden; dass wir dies deutlicher aussprechen, dazu werden wir aus Furcht vor dringender Not gezwungen. Stellt euch hingegen 256 die Herrlichkeit des seligsten Petrus und die mit ihm gemeinsamen Kronen aller Apostel vor Augen und die Freuden der Märtyrer, für welche die einzige Ursache ihres Leidens das Bekenntnis der wahren Gottheit und der wahren Menschheit in Christus war. Da nun dieses Bekenntnis jetzt gottlos von einigen Wenigen verletzt wird, so bitten alle Kirchen unserer Länder und alle Bischöfe euere 257 Sanftmut unter Tränen wegen der in der Schrift des Bischofs Flavianus enthaltenen Appellation, dass ihr die Abhaltung eines eigenen Concils in Italien anordnet, damit aller Streit beseitiget oder beigelegt werde und keine Abweichung oder Zweifel im Glauben sei, damit überdies, wenn auch alle Bischöfe von den morgenländischen Provinzen zusammenkommen, einige, welche vom Wege der Wahrheit abgewichen, durch heilsame Mittel wieder vollständig zurückgebracht werden und die, deren Schuld schwerer ist, entweder sich den Ratschlägen fügen oder von der einen Kirche ausgeschieden werden, so dass es notwendig ist, das zu beobachten, was der nicänische Canon und was die Anordnung der Bischöfe des ganzen Erdkreises vorschreibt, nach der Gewohnheit der katholischen Kirche und dem freien Glauben unserer Väter, durch welchen euere Durchlaucht gekräftiget wird. Denn wenn diejenigen, welche die Kirche verletzen, vertrieben sind und in eueren Provinzen das Recht die ihm gebührende Herrschaft gewinnt und die Häretiker gestraft sind, wird auch euer Reich durch die Macht Christi verteidigt werden.