War es Ehrerbietung und Gehorsam gegen den Bischof Anastasius, als Vicar des apostolischen Stuhles, wozu der Papst die Bischöfe Illyriens stets in seinen Briefen ermahnte, so war es andererseits Mäßigung und Rücksichtnahme auf die bischöfliche Würde, was Leo dem Anastasius bringend empfahl, was bei diesem um so notwendiger erschien, als er durch sein schroffes und hartes Vorgehen gegen die Bischöfe seines Vicariates wenig geeignet schien, die Abneigung der Bischöfe Illyriens gegen das Vicariat und mittelbar auch gegen Rom selbst, sowie deren Hinneigung zum Bischofe von Konstantinopel zu beheben. Ein grober Mißbrauch der Amtsgewalt von Seite des Anstasius war es auch diesmal, was den Papst zu vorliegendem Schreiben veranlaßte. Anastasius nämlich hatte den Bischof Atticus von Nicopolis, der sein Nichterscheinen auf einer 104 von Jenem nach Tessalonich berufenen Synode durch Krankheit entschuldigte, durch den Präsenten von Illyrien mit Gewalt und mitten im Winter nach Thessalonich bringen lassen. Dem Papste aber schrieb er von der anfängIichen Weigerung des Atticus, dann von dessen Erscheinen und einem schriftlichen Angelöbnis des Gehorsams; wie jedoch dieses Erscheinen des Bischofs bewirkt worden war, übergieng er mit Stillschweigen. Aber noch befanden sich die Diakonen des Anastasius, welche dessen Brief an Leo überbracht hatten zu Rom, als auch Atticus erschien und sich im Beisein dieser Diakonen bitter über die ihm angetane Gewalt beklagte; da die Diakonen des Anastasius diese Klage nicht zu widerlegen noch das Verfahren ihres Bischofs irgendwie zu rechtfertigen vermochten, erfolgte das gegenwärtige Schreiben, welches die Ballerini für kurz nach dem Jänner des J. 446 verfasst angeben, da jenes gewaltsame Vorgehen gegen Atticus in den Winter fiel und zwar aller Wahrscheinlichkeit nach in den Winter vom J. 445 auf 446. Dass es nicht, wie Ouesnell meint, vor dem vorhergehenden Briefe an die Bischöfe Illyriens abgefasst sei, beweisen die Ballerini durch folgende Gründe: erstens sagt der Papst in c. 1. des vorhergehenden Schreibens, er wolle, dass ihnen (den Bischöfen Illyriens) seine Anordnungen durch einen Brief des Anastasius mitgeteilt werden, in diesem Briefe an Anastasius kein solcher Auftrag der Mitteilung entalten sei; zweitens erklärt Leo im c. 10 des Schreibens an Anastasius, es genüge, wenn aus jeder Provinz je zwei Bischöfe zur Synode kommen, dass diese von den Metropoliten bezeichnet und nicht über 15 Tage (auf der Synode) zurückgehalten werden sollen; hätte nun der Papst obigen Brief an die Bischöfe Illyriens nachher und nicht schon früher geschrieben, so würde er es sicher nicht unterlassen haben, sie von diesen präcisen dem Anastasius erteilten Instructionen in Kenntnis zu setzen, und nicht statt dessen mehr allgemein nur gesagt haben, es sei genug, wenn 2 oder 3 Bischöfe aus jeder Provinz erscheinen; drittens wird in c. 3. des Briefes an die Bischöfe 105 Illyriens gesagt, dass Anastasius an den Papst einen Bericht über die gesetzwidrigen Handlungen des Metropoliten von Achaja gesandt habe; wäre nun unser Brief gleichzeitig mit oder gar noch vor jenem geschrieben, so müsste in demselben von jenem Berichte Erwähnung geschehen; endlich zeigen die Worte des Papstes in c. 1. unseres Schreibens: „Du hast ja einen Überfluss an Ermahnungsschreiben von uns, durch welche wir dich häufig zu der bei allen Handlungen einzuhaltenden Mäßigung anwiesen“ unzweideutig an, dass zwischen ihm und Anastasius mehrere Briefe gewechselt wurden, welche also die im obigen Briefe an die illyrischen Bischöfe angedeuteten Punkte enthielten, aber verloren gingen.
*1. Dass die Bischöfe von Thessalonich stets die Stelle des apostolischen Stuhles vertreten.
2. Dass den Metropoliten ihre Rechte gewahrt bleiben sollen.
3. Dass von den Metropoliten nicht Laien, nicht zweimal Verheiratete, nicht Männer von Witwen, sondern Tadellose zu Bischöfen ordiniert werden sollen.
4. Dass den Subdiakonen die fleischliche Ehe verboten werde.
5. Dass niemand gegen den Willen (der Gemeinde) zum Bischof ordiniert werden soll.
6. Dass der Metropolit von Epirus über den Gewählten, welchen er zum Bischof ordinieren soll, an den Bischof von Thessalonich berichte; 106 ebenso sollen es bezüglich des erwählten Metropoliten die Provinzialbischöfe machen.
7. Dass jährlich zwei Concilien der Bischöfe gehalten werden sollen; wenn sich aber eine schwierige Angelegenheit ergeben hat, welche nicht durch das Urteil des Bischofs von Thessalonich entschieden werden kann, soll an den römischen Bischof berichtet werden.
8. Wenn ein Bischof eine Stadt verlässt und einen größeren Stuhl aus Ehrgeiz sucht, so wird er nicht nur (diese) Kirche nicht erlangen können, sondern auch der seinigen beraubt werden.
9. Dass niemand einen fremden Kleriker anzulocken oder zu behalten wagen dürfe, wenn sein Bischof nicht zustimmt.
10. Dass bei Berufung der Provinzialbischöfe von dem Bischofe zu Thessalonich Maß gehalten werden solle
11. Dass die Bischöfe von der für das Concil festgesetzten Zeit nicht länger als 15 Tage zurückgehalten werden dürfen. 107
Leo, Bischof der Stadt Rom, (sendet) dem Anastasius, Bischof von Thessalonich, (seinen Gruß).
Wenn du es wahrhaft erkennen und mit richtigem Urteile erwägen möchtest, wie viel deiner Brüderlichkeit von der Autorität des seligsten Apostels Petrus übergeben, was auch durch unsere Gnade dir anvertraut worden, so könnten wir uns über deine Hingabe an die dir übertragene Obsorge sehr erfreuen.
Sowie meine Vorgänger deinen Vorgängern, so habe auch ich deiner Liebe, dem Beispiele der Vorfahren folgend, die Stellvertretung meiner Leitung übertragen, damit du die Sorge, welche wir allen Kirchen ursprünglich nach göttlicher Einsetzung schulden, als Nachahmer unserer Sanftmut unterstützen und den von uns weit entfernten Provinzen gewissermaßen die Gegenwart unseres Besuches angedeihen mögest, wobei du dir in zurückhaltendem und klugem Sinne vor Augen halten und erkennen sollst, was du in all’ den Angelegenheiten entweder durch eigene Bemühung schlichten oder unserm Urteile vorbehalten sollst. Denn da es dir frei stand, wichtigere Angelegenheiten und schwierigere Entscheidungen unter Abwartung unseres Ausspruches aufzuschieben, war es weder begründet noch notwendig, das Maß (deiner Macht) zu überschreiten und auf Abwege zu geraten. Du hast ja einen Überfluß an von uns an Dich gerichteten Ermahnungsschreiben, durch welche wir dich häufig zu der bei allen Handlungen einzuhaltenden Mäßigung anwiesen, dass du die dir anvertrauten Kirchen Christi durch liebevolle Ermahnung zu heilsamem Gehorsame anleiten sollest. Gibt es nämlich auch unter saumseligen und lässigen Brüdern sehr oft (solche Schäden), welche zu ihrer<p 108> Heilung einen größeren Aufwand von Macht erfordern, ist dennoch die Zurechtweisung so anzubringen, dass Liebe stets gewahrt bleibt. Daher sagt auch der selige Apostel Paulus, da er den Timotheus zur kirchlichen Regierun anleitet: „Einen Älteren schelte nicht, sondern ermahne ihn als einen Vater, die Jüngeren als Brüder, ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern in aller Keuschheit! Wenn diese Mäßigung nach der Anordnung des Apostels gegen alle, auch niedere Glieder beobachtet werden muss, um wie viel mehr ist sie unseren Brüdern und Mitbischöfen gegenüber ohne Beleidigung zu wahren! „So soll also, wenngleich so manches zuweilen an Bischöfen zu tadeln ist, dennoch mehr das Wohlwollen unser Benehmen gegen die zu Bessernden bestimmen als die Strenge, mehr Ermahnung als die Erbitterung, mehr die Liebe als die Gewalt. Von solchen aber, welche „„suchen, was ihrer ist, nicht aber, was Jesu Christi ist,““ wird dieses Gesetz leicht übertreten, und weil sie lieber über die Untergebenen herrschen als für sie sorgen wollen, bläst die Würde den Hochmut auf und gereicht das, was um der Eintracht willen angeordnet wurde, zum Schaden.“ Dass wir in die Notwendigkeit versetzt sind, so zu sprechen, verursacht uns keinen geringen Schmerz. Denn ich fühle mich selbst gewissermaßen in die Schuld gezogen, da ich sehe, dass du von den dir gegebenen Regeln in Unmaß abgewichen bist. Wenn du schon auf deinen Ruf so wenig achtetest, so hättest du wenigstens meinen schonen sollen, damit es nicht scheine, als sei nach unserem Urteile verübt worden, was einzig nach deinem Sinne geschehen. Deine Brüderlichkeit möge unsere Zeilen nochmals lesen und alle an deine Vorgänger gerichteten Schreiben der Vorsteher des apostolischen Stuhles durchgehen und mag dann finden, dass weder von 109 mir noch von meinen Vorgängern das angeordnet wurde, wie wir erfahren, von dir gewagt wurde.
Es kam nämlich mit den Bischöfen seiner Provinz unser Bruder Atticus zu uns, der Metropolitan-Bischof von Alt-Epirus, und beklagte sich unter Tränen über die so sehr entehrende Schmach, welche er erlitten, in Gegenwart deiner Diakonen, welche dadurch, dass sie den jammervollen Klagen nichts entgegensetzten, zeigten, dass, was uns vorgebracht wurde, nicht unglaubwürdig sei. Es wurde auch in deinem Schreiben, welches eben dieselben Diakonen von dir überbrachten, gelesen, der Bruder Atticus sei nach Thessalonich gekommen, habe seine Zustimmung auch durch ein schriftIiches Bekenntnis bezeugt, so dass wir von ihm nichts anderes annehmen konnten, als dass es sein eigener Wille und freiwillige Ergebenheit gewesen, dass er gekommen war und das Gelöbnis des Gehorsams schriftlich abgegeben hatte, in welch schriftlicher Erklärung jedoch schon das Zeichen einer Unbilde augedeutet war. Denn es war nicht nötig gewesen, dass der durch eine Schrift verpflichtet wurde, welcher seinen Gehorsam schon durch sein freiwilliges Erscheinen pflichtgemäß bewies. Deshalb dienten diese Worte deines Schreibens den Klagen des Obgenannten als Zeugnis und wurde durch das, was nicht verschwiegen war auch offenbar, was mit Stillschweigen verhüllt war, dass nämlich die Präfectur Illyriens angegangen und die höchste Gewalt unter den weltlichen Würden zur Auslieferung eines unschuldigen Bischofs aufgefordert wurde, so dass eine Schrecken erregende Excution abgeordnet wurde, welche sich alle öffentlichen Amtspersonen zur Durchführung des Befehles beigesellte, und durch diese ein Bischof, der 110 gar nicht oder fälschlich eines Verbrechens beschuldigt war, aus dem Heiligtume der Kirche herausgeschleppt wurde, ohne dass ihm mit Rücksicht auf seine Krankheit oder auf die Strenge des Winters ein Aufschub gestattet wurden sondern er gezwungen war, die mühe- und gefahrvolle Reise in undurchdringlichem Schnee anzutreten; es war dies mit so vielen Beschwerden und Gefahren verbunden, dass von denen, welche den Bischof begleiteten, einige gestorben sein sollen.
“Ich staune sehr, teuerster Bruder, bedauere es aber auch überaus, dass du gegen denjenigen, von dem du weiter nichts berichtet hattest, als dass er auf die Einladung zu erscheinen zögerte und Krankheit als Entschuldigung vorschützte, so gewaltig und so heftig erbittert sein konntest, besonders da du, wenn er schon eine solche (Behandlung) verdiente, hättest abwarten sollen, was ich auf deine Anfragen erwidern würde.“ Doch du hattest, wie ich sehe, von meinem Character eine gute Meinung und wußtest richtig im voraus, wie billig meine Antwort um der Erhaltung des bischöflichen Friedens willen ausfallen würde; deshalb beeiltest du dich auch, deinen Leidenschaften ohne Rückhalt freien Lauf zu lassen, damit dir nicht etwa, nachdem du das Schreiben unserer Mäßigung mit anderen Anordnungen erhalten, das zu tun verwehrt sei, was geschehen ist. Oder war dir vielleicht ein (anderes) Verbrechen bekannt, oder drückte den Metropoliten die Last einer neue Anklage bei dir? Allein dass er auch hiervon völlig frei sei, 111 bestätigst du gleichfalls selbst dadurch, dass du ihm nichts vorwirfst. „Gesetzt aber auch, er hätte etwas Schweres und gar nicht zu Duldendes begangen, so musste unser Urteil abgewartet werden, so dass du selbst früher keine Entscheidung trafst, bevor du nicht unsere Meinung kanntest. Denn wir übertrugen deiner Liebe unsere Stellvertretung der Weise, dass du (zwar) zur Teilnahme an unserer Sorge, nicht aber zum Vollbesitze unserer Macht berufen bist. Sowie uns daher Vieles, was von dir in gottesfürchtiger Weise gebessert wurde, erfreut, so bereitet uns, was (von dir) unrecht geschehen ist, gar große Betrübnis.“ Man muss auch nach der Erfahrung vielfältiger Angelegenheiten mit aller Sorgfalt dahin trachten und mit allem Eifer dafür sorgen, dass im Geiste der Liebe und des Friedens aller Anlass zu Ärgernis aus den dir von uns empfohlenen Kirchen des Herrn entfernt werde, indem zwar das Ansehen deines Bischofamtes in jenen Provinzen hervorragt, die Ausschreitung jedoch alles Mißbrauches beseitigt wird.
„Deshalb verordnen wir in Gemäßheit der von den heiligen Vätern im Geiste Gottes festgesetzten und durch die Verehrung der ganzen Welt geheiligten Canones, dass die Metropolitanbischöfe der einzelnen Provinzen, über welche sich nach unserer Ermächtigung die Sorge deiner Brüderlichkeit erstreckt, das Recht der ihnen von Alters her übertragenen Würde ungeschmälert besitzen sollen, so dass sie den vorherbestimmten Regeln durch keine Saumseligkeit oder Anmaßung abweichen dürfen.“ 112
In den Städten, deren Bischöfe gestorben sind, soll bei der Bestellung ihrer Nachfolger dieser Vorgang beobachtet werden: dass der zu Ordinierende, wenn er auch das Zeugnis eines guten Lebenswandels hat, kein Laie sei, kein Neugetaufter, kein Gatte einer zweiten Frau, oder der zwar Mann einer Frau ist oder war, die er jedoch als Wittwe geheiratet. „Denn die Wahl der Bischöfe ist eine so hervorragende Sache, dass, was anderen Gliedern der Kirche nicht als Schuld angerechnet wird bei ihnen als unerlaubt gilt.
Denn während es den ausserhalb des Ordo der Kleriker stehenden erlaubt ist, sich der ehelichen Gemeinschaft und der Kindererzeugung hinzugeben, wird hingegen, um die Reinheit der vollkommenen Entaltsamkeit darzustellen, auch nicht einmal den Subdiakonen die fleischliche Ehe gestattet. 113 so dass auch „ „Die, welche (Frauen) haben, so sein sollen, als hätten sie dieselben nicht und die, welche keine haben, auch allein bleiben sollen. Was bei diesem Ordo, welcher der vierte vom Haupte an ist, zu beobachten sich ziemt, um wie viel mehr muss es im ersten oder zweiten oder dritten bewahrt werden, dass keiner des Leviten- oder Priester-Ranges oder der bischöflichen Würde fähig gehalten werde, von dem es sich zeigt, dass er sich der ehelichen Freuden noch nicht entalten habe.“
Wenn es sich also um die Wahl des Bischofs handeln wird, so soll der allen vorgesetzt werden, welchen die Übereinstimmung des Klerus und des Volkes einmütig begehrte, so dass, wenn sich etwa die Stimmen der Parteien auf eine andere Person verteilten, nach dem Urteile des Metropoliten der dem andern vorgezogen werden soll, welchem größere Beliebtheit und Verdienste zur Seite stehen, nur dass keiner ordiniert werde, ohne dass man ihn wollte und begehrte, damit nicht die Stadt den Bischof, weil sie ihn nicht wünschte, entweder verachtet oder haßt und 114 minder gottesfürchtig werde, als es sich gebührt, weil es ihr nicht vergönnt ward, den zu haben, welchen sie wollte.
„Über die Person aber des zu weihenden Bischofs und über die Übereinstimmung des Klerus und des Volkes soll der Metropolitanbischof an deine Brüderlichkeit berichten; auch dass er in der Provinz Beifall gefunden, soll er dir zu wissen geben, damit die rechtmäßig abzuhaltende Ordination auch deine Autorität bekräftige. Diese aber darf rechtmäßigen Anordnungen keinen Aufschub oder irgend eine Schwierigkeit bereiten, damit den Herden des Herrn nicht lange die Sorgfalt der Hirten mangle.“
„Stirbt aber ein Metropolit, so sollen, wenn es sich um die Einsetzung eines andern an seiner Statt handelt, die Provinzialbischöfe sich in der Metropole versammeln, damit nach Erforschung des Willens aller Kleriker und aller Bürger aus den Priestern derselben Kirche oder aus 115 den Diakonen der Beste gewählt werde;“ über seinen Namen sollen die Provinzialbischöfe dir Mitteilung machen, wenn sie die Wünsche der Wähler zu erfüllen Willens sind, nachdem sie erfahren, dass, was ihnen gefiel, auch deinen Beifall gefunden habe. Denn sowie wir wollen, dass rechtmäßige Wahlen durch keine Verzögerungen erschwert werden, so gestatten wir auch nicht, dass etwas ohne dein Wissen unternommen werde.
„Bezüglich der bischöflichen Concilien aber sagen wir nichts anderes, als was die heiligen Väter heilsam angeordnet, dass nämlich je zwei Versammlungen jährlich abgehalten werden, auf welchen über alle Klagen, welche zwischen den verschiedenen kirchlichen Weihestufen zu entstehen pflegen, geurteilt werden soll. Wenn sich aber etwa unter den Vorstehern selbst über größere Sünden — was ferne sei — eine Verhandlung ergibt, welche durch die Provinzial-Untersuchung nicht entschieden werden kann, so wird der Metropolit dafür sorgen, über die Beschaffenheit der ganzen Angelegenheit deine Brüderlichkeit zu unterrichten, damit, wenn die Sache auch durch deine in Gegenwart der Parteien gepflogene Untersuchung nicht beigelegt ist, dieselbe, es mag was immer sein uns zur Kenntnis gebracht werde.“ 116
„Wenn ein Bischof, weil er seine Stadt als zu geringfügig verachtet, nach der Verwaltung eines berühmteren Postens gestrebt und sich auf was immer für eine Weise zu einer größeren Gemeinde begeben hat, so soll er zwar von der fremden Kathedra vertrieben werden, aber auch der eigenen verlustig gehen, so dass er weder denen vorsteht, nach welchen er aus Habsucht strebte, noch jenen, welche er aus Stolz verachtete. Jeder sei also mit seinen Grenzen zufrieden und verlange nicht eine Vergrößerung über das Maß seines Rechtes.“ 117
„Einen fremden Kleriker soll ohne Willen seines Bischofs niemand aufuehmen, Niemand anlocken, wenn nicht um der Liebe willen zwischen Geber und Empfänger hierüber ein Übereinkommen getroffen wurde. Denn Derjenige macht sich einer schweren Rechtsverletzung schuldig, der von der Kirche seines Bruders etwas Nützlicheres oder Kostbareres an sich zu ziehen oder zu behalten wagt. Wenn der Fall also innerhalb der Provinz sich ereignet, so solI der Metropolit den ausgerissenen Kleriker zur Rückkehr zu seiner Kirche anhalten; hat er sich aber weiter entfernt, so soll er durch die Autorität deines Befehles zurückgerufen werden, damit weder der Habsucht noch dem Ehrgeiz Raum gelassen werde.
In der Berufung aber der Bischöfe zu dir, wollen dass du sehr Maß haltest, damit es nicht scheine, als ob du unter dem Vorwande eines größeren Eifers in der Kränkung der Brüder deinen Ruhm suchest. Wenn sich daher eine wichtigere Angelegenheit ergeben, um deren willens es angemessen und notwendig ist, eine Versammlung Brüder zu berufen, so soll es genügen, wenn von den Provinzen je zwei Bischöfe, welche die Metropoliten zu senden für gut befunden, zu deiner Brüderlichkeit kommen, so zwar, dass die Versammelten von der anberaume Zeit nicht länger als 15 Tage zurückgehalten werden.
Wenn aber in dem, was du mit den Brüdern handeln oder entscheiden zu müssen glaubtest, ihre Ansicht von deinem Gutachten abweicht, so soll über alles untere Beilegung der Akten an uns berichtet werden, damit nach Beseitigung der Zweifel eine gottgefällige Entscheidung getroffen werde. Denn auf dieses Ziel richten wir all’ unsere Sinn und unsere Sorge, dass, was die Einheit der Eintracht und die Beobachtung der Disziplin angeht, durch keine Zwietracht beschädigt, durch keine Fahrlässigkeit verabsäumt werde. Dich also, teuerster Bruder, sowohl wie auch diejenigen unserer Brüder, welche sich durch deine Ausschreitungen verletzt fühlen, wenn auch nicht bei allen der Gegenstand ihrer Klagen ein ähnlicher ist, ermahne und erinnere ich, dass, was gottselig angeordnet und heilsam festgesetzt ist, durch keinem Streit verwirrt werden möge. Niemand suche seinen Vorteil, sondern den des Andern, wie der Apostel sagt: „Ein jeder von euch seinem Nächsten gefällig zum Guten zur Erbauung.“ Es wird nämlich unsere Einheit nicht anders fest verbunden sein, wenn uns nicht das Band der Liebe zu unzertrennlicher Festigkeit verbindet, weil „gleichwie wir an einem Leibe viele Glieder haben, alle Glieder aber nicht dieselbe Verrichttung haben, ebenso wir Viele ein Leib sind in Christus, einzeln aber unter einander Glieder.“ Die Verbindung des ganzen Körpers bildet eine Gesundheit, eine Schönheit; diese Verbindung aber fordert wohl die Einmütigkeit des ganzen Körpers, vorzüglich aber erheischt sie die Eintracht der Bischöfe. Diese haben, wenn auch eine gemeinsame Würde, doch nicht eine allgemeine Rangstufe; denn auch unter den seligsten Aposteln war bei der Ähnlichkeit ihrer Würde dennoch eine gewisse Verschiedenheit der Gewalt 119 und war es, obwohl alle in gleicher Weise gewählt worden, doch nur einem gegeben, dass er über die Übrigen hervorragte. Nach diesem Bilde entstand auch die Unterscheidung der Bischöfe und wurde durch eine bedeutungsvolle Regel vorgesehen, dass nicht alle alles für sich beanspruchen, sondern dass es in den einzelnen Provinzen Einzelne gäbe, deren Ausspruch unter den Brüdern als erster zu gelten habe, und wiederum, dass die in größeren Städten Eingesetzten eine ausgedehntere Sorge übernehmen sollten, durch welche die Sorge für die gesammte Kirche zu dem Stuhle Stuhle Petri zusammenfließen und nirgends etwas vom Haupte entfernt sein sollte. „Wer demnach weiß, dass er anderen vorgesetzt ist, nehme es nicht übel. dass jemand ihm vorgesetzt ist, sondern leiste den Gehorsam, welchen er Beansprucht, auch selbst; und gleichwie er eine schwere Last nicht tragen will, so wage er es nicht, einem andern eine unerträgliche Bürde aufzulegen. Denn wir sind Schüler eines demütigen und sanftmütigen Meisters, welcher sagt: Lernet von mir, denn ich bin sanftmütig und demütig vom Herzen;“ und ihr werdet Ruhe finden für euere Seelen; denn mein Joch ist süß und meine Bürde ist leicht.“ Wie aber werden wir das erfahren, wenn wir nicht auchm beobachten, was derselbe Herr sagt: “Wer unter euch größer ist, der sei euer Diener“ und: „Wer sich aber erhöht, der wird erniedrigt werden, und wer sich erniedrigt, der wird erhöht werden“ ?